LuggaruS, 1281
^urgau und zu Baden auch nicht verboten; deßwegen erwarte er, dafür nicht gestraft zu werden.—"ch der abtretende Landvogt Rudolf verantwortet sich deßwegen, behauptend, daß er nicht gewußt habe,es ihm verboten sei, indem die andern Landvögte das gleiche auch gethan haben; er bittet, ihn in^ befohlen zu haben. — Hierauf wird der Landvogt wegen gegebenen Acrgernisses, ungeachtet"er Einsprache, um 50 Krön, bestraft; gegen Leistung von Sicherheit wird ihm aber die Appellation^ ^^en bewilligt. Absch. 544. n. — 411». August de Badis wird ebenfalls wegen Fleischcssen under einigen verwiesenen Luggarnern Aufenthalt gegeben hat zur Verantwortung gezogen. Er ver-zu p ^ Punkte. Absch. 544. c». — 4111». Da man vernommen hat, daß einige Personen
^ "ggarus, Krankheit vorschüzend, an verbotenen Tagen Fleisch essen, jedoch auf der Gasse herumgehen,wird der „Doctor" vorberufen, um sich bei ihm über den Sachverhalt zu erkundigen. Derselbe ver-ortet sich, daß er im Anfang seiner Praxis wohl hie und da Fleischspeisen und Eier erlaubt undenspejstn verboten, daß er dann aber später sich mit dem altern Landschreiberberathen und niemanden"ußer in Nothfällen, Fleisch bewilligt habe; der Landschrcibcr habe auch angeordnet, daß alle Er-^"^cheine durch den ErzPriester müssen unterschrieben werden, bevor der Fastenmezger jemanden Fleischl!i> dürfe. — Diese Verordnung wird gutgeheißen. Absch. 544. p. — 4117. Da dem antretendentag Heinrich Zicgler von Zürich, vorgehalten worden, daß er sammt andern Gesandten am St. Jakobs-deß ^oitag, Fleisch gegessen habe, antwortet er, daß sie gegessen, was ihnen Gott gegeben, und^ entschließen könne, an verbotenen Tagen des Fleischcssens sich zu enthalten, sonderndon Bescheid erwarten müsse. Absch. 544. s.— 4118. Auf die Anzeige, daß Franz Barnaba
Nu» lutherische Bücher besizc, wird eine Haussuchung bei ihm vorgenommen. Hier werden
Ztich ^'"om Kasten unter dem Dach sechs große Bände von Bullinger, Peter Marthr Vermilius und°"dere o ^""^rus aufgefunden, daneben in einem andern großen Kasten viel schöne katholische, auch^"lenbücher „seltsamer Fantasien", die jedoch nicht verboten; die verbotenen waren ihm vor einigenZürich geschikt worden. Da nun diese Bücher voll Staub und Spinngewebe sind, so daß^ würdig ist, daß ^ sie seit zwei Jahren nicht gelesen habe, da man dagegen in seinem Laden dessttast^" Dpora gefunden und da Frau und Kinder für ihn bitten, wird er nur um 25 Kronen ge-der Androhung, daß man ihn, wenn er sich in Zukunft nicht katholisch hielte, an Leib und Gut^ccrn ^ Bücher läßt man durch dcu Landschreiber verbrennen. Absch. 544. l. 41111 (1579).
>l»!i j wicht zu dem Geleit, welches dem Hans Jakob Rosclin in Zürich, behufs Beziehung eines
^garus zugefallenen Erbes, erthcilt worden. Absch. 566. i. — 4111. Da Uri meldet, daß^stat^ ^ Geleit auf falsche Vorgaben hin erhalten habe, geben die VII katholischen Orte eine Pro-^ ^siegen in den Abschied. Abschied. 568. K. — 411 Es machen die Gesandten von Zürich,
' ^a^l und Schaffhauscn aus Auftrag ihrer Obern Anzug, daß auf lcztjährigcr Jahrrcchnnng, nach-wenbereits abgcreiset waren, die Gesandten der VII katholischen Orte noch Bestrafungen vorgenom-was man nicht zugeben könne, indem alle Orte gleiche Rechte hier besizen, und das; sie nun
^^w^lionen, geben aber als ihre persönliche Rechtfertigung an, daß sie nur solche, welche wider den
ksi^^^wn wünschen, warum dieses geschehen sei. Die Gesandten der katholischen Orte haben darüber
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die ^^^llrag und den Landfrieden gehandelt, bestraft haben, und daß sie nicht zweifeln, es wurden auch
des w ^dte dazu gestimmt haben, und wenn leztercs auch nicht der Fall, daß doch die Mehrheit lautErtrags mit der Bestrafung fürgefahren wäre. Absch. 568 Ii. — 412. Da einige Gesandten der
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