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Luggarus.
Luggarus einen jungen Mann, der wahrscheinlich zu den Neugläubigen halte, indem er auch zu je"^Ungehorsamen gehöre, zum Canzler gewählt haben, und daß überhaupt seltsame Umtriebe dort vorgehen'"Dieses alles wird in den Abschied genommen, damit man auf nächstem Tage zu Baden darüber beratheAbsch. 298, -l. — 383 In Betreff der lutherischen Luggarner wird beschlossen, den Landschreiber w'iallem Ernst zu beaustragen, in Zukunft solche Sachen zu verhüten zu suchen und dafür zu sorgen, ^die, welche an gebotenen Feiertagen arbeiten und sonst ungehorsam sind, ferner die, welche in ^Kirche gegen das hl, Sacrament sich ungebührlich benehmen, bestraft werden, und daß der Canzler, n>c»"er sich vergehen sollte, abgesezt werde. Die Angelegenheit wegen der Liberationen aber wird noch""^in den Abschied genommen, um die betreffenden Gesandten nicht zu compromitticrcn. Absch, 301, e- ^38A. Da noch kein Beschluß darüber gefaßt worden, ob man die Freisprechung jener Luggarner, n>cl^die hl, Sacramente nicht empfangen, aufheben oder in Kraft belassen wolle, nun aber die Gesandtengleiche Instructionen haben, wird der Handel nochmals in den Abschied genommen, damit jedes Ortendlich darüber entschließe und damit man für die Zukunft eine Verordnung aufstelle, kraft welcher d"
Gesandten nichts mehr wider den Vertrag beschließen dürfen, Absch, 392, e. 383. Auf nächsten ^
sollen die Boten instruiert werden, Lueern freundlich zu crmahnen, daß es die Liberationen der luthe^scheu Luggarner wieder aufhebe und daß leztcre bestraft werden, Absch, 303, f. —. 38?j (1563)-dem Tag zu Uri am 9, Mai soll die Sache wegen der lutherischen Luggarner wieder angeregtAbsch, 309. ll. — 387, In einer Zuschrift an die VII katholischen Orte meldet der Bischof vonEr habe gemäß seiner Pflicht die Landschaften seines Biöthums besucht und einige zwekmäßige Wns»"^erlassen; mit großer Befriedigung habe er fast überall christliche Andacht angetroffen; einzig zu Lugg°^habe er keinen großen Eifer, besonders beim hl, Sacrament der Firmung, gefunden; er vcrmuthe, daß ^wegen der Religion aus Luggarus Verwiesenen, welche hie und da mit und ohne Geleit nach Lugg^"kommen, heimlich Ilmtriebe machen und den Samen des Unglaubens pflanzen; auS Eifer für die ^Gottes und der Seelen Heil habe er dem Erzpriestcr und dem Landschreiber befohlen, überall in ^Häusern nachzusuchen, ob etwa lutherische Schriften und Bücher zu finden seien; er hoffe, daß dieOrte den gefährlichen Umtrieben solcher „Banditen" Schranken sczen werden, — Diese Zuschrift wirdden Abschied genommen; zugleich wird erkennt, daß den Gesandten auf die Jahrrechnung zu Lugg^Auftrag crtheilt werden solle, den ErzPriester und den Landschreiber darüber einzuvernchmcn »nd ^Luggarnern zu gebieten, dem Vertrage nachzukommen. Auch an die vier andern Orte wird darüberschrieben, Absch, 311. o. — 3««. Die AmtSleute sammt den Rathen zu Luggarus werden vor die ^sandten der VII katholischen Orte beschieden; es wird ihnen befohlen, die erhaltene Weisung hi"'^ sder Religion genau zu vollziehen; die Liberation jener, welche die hl. Sacramente nicht empfange",aufgehoben und dem Landvogt aufgetragen, die Strafen von ihnen einzuziehen; denen, welche wege""Religion aus Luggarus gezogen, soll jeglich Geleit abgekündet werden; endlich wird ihnen'"'t ^Ernst anbefohlen, für Aufrcchthaltung des Vertrags zu sorgen, Absch, 314 g.— 38?». (1579) ^Zuschrift des Gardehauptmanns Segesscr in Rom wird beschlossen, es soll den Gesandten auf die 3^rechnung zu Luggarus der Auftrag ertheitt werden, daß sie dem Landvogt und Landschreiber anbel^ ^Vorsorgen zu treffen, damit die Luggarner ihre Söhne nicht dem Cancssa oder andern seines ^in den Unterricht geben und damit die bestraft werden, welche ihre Kinder an lutherische Orte s^'' ,und dem katholischen Glauben zuwider handeln, Absch, 356, I», 3?»<». Die Gesandten der Vtl ^