Luggarus.
Guardians, es möchte jedes Ort jährlich l Krön. als Unterstüzung seinem Kloster auf der JahrrechnungVerabfolgen, indem beim Herumschiken zum Almosensammeln mehr Kosten daraufgehen als die Almosenbetragen, wird für diesmal entsprochen. Absch. 661. a. - 34». (1584>. Landvogt Bachmann wünschtWeisung über sein Verhalten, da die eidgenössischen Boteil auf lezter Jahrrcchnung zwei Knaben auf zwe>erledigte Chorherrenpfrüuden ernannt haben, während gemäß Abschied von 1561 der Landvogt alle Prvp-ste.en, Erzpriestereien, Chorherren- und andere Pfründen zu verleihen und als Verehrung die Einkünfteeines Jahrs der Verlieheneil Pfründe zu beziehen das Recht habe. — Es wird ihm aufgetragen, beidePfründen an taugliche Priester zu verleihen, die 100 Krön. Buße für Nichtanstellung von Capläncn vonden Betreffenden einzuziehen und nebstdem die Nuzung von neun Jahren, als wie lauge Chorherr Orell'dle Pfründe genuzet hat, ohne seinen Verpflichtungen nachzukommen, von demselben zu Händen der Kirchsoder Pfründe zu reclamieren. Absch. 671. 1. - 35«». Die Klage des Landvogts, daß der junge Pr^zu Luggarus sich gar lasterhaft und unpriesterlich aufführe, wird all rol'oronllum genommen. Absch. 633351. Auf einen Bericht des Gesandten von Uri in Betreff des jungen mnthwilligen Propsts zu Lug-garus wird Uri beauftragt, an dessen Vater zu schreiben. Absch. 634.
I>. <?eistlichc Jurisdiction.
Art. 352. (1572). Der Priester zu Brissago war auf lezter Zurechnung wegen verschied---Vergehen aus dem Land verw.e.eu worden. Da er dennoch in der Gemeinde geblieben wollte der Lan^Vogt ihn verhaften; er hatte sich aber in die Kirche geflüchtet, wo er einige Tage bewacht wurde' endlichward er dem Card.nal Borromäus zur Bestrafung übergeben. Dieser jedoch drohte de en n BnM-m.t dem Bann, weil sie einen Pr.cster vor der Kirche bewachten, und wollte sie ni > r .7- reiio sie die Eln-Ünfte de. Pftünde d.m «.tdinol nb.rg.ben ...d d.7 Pri». w . 7 7b-tt.-
Z... Sl-ofe .„übten bonn die Rönne. de. Eommune mit einem s..s, 7"'!.!. t M»-
pf-.t. bi« ,um z .°hn°ll°r z .hen. wor-nf si- die Absolution embssengen. D. NN» dies.» alle- -litt- W»'de» -»ndbozts zescheb.» iss. wird et, in de» Abschied ,-uomm-tt. d-mil sich darüber beralbe.man sich j.jt und i„ Zukunft bei solchen Vorsäll.ti ».chatten wolle und welche Straf, i.ne »erdie-t,°>,n° Wisse» de« i>°nd°°gt» und obne dessen Erlaubnis! sich also «ch « '
<l-M>, Bern f-.br, Beschwerde, d .s. auf l.jt.r Zahrrechuunz ein Ronch den de. 7° 7Sodom.tere. gefangen gesezt hatte, dem Bischof von Como übergeben worden sei und verlanat daßso etwas nicht gestatte, indem dadurch den Eidgenossen an ihren Freiheiten Abbruch aeschehe ' und ^man dielen Mönch wieder ... der Eidgenossen Gewalt zu bringen suchen müsse Dieses Beehre» ^.n den Abschied ge.lommeu. Absch. 546. a. - 35«. (1583). Das Ansuchen des Thaddäus Dunu-. 6«'Priesters zu Luggarus. um Verwendung für ,hn beim Bischof von Como und um eine Erläuterung. ^sich Priester zu verhalten haben, die sich m.t Bewilligung der weltlichen Obrigkeit nicht vor de.» g^che,. Richter stellen wollen, wird all jn«truonllnm genommen. Inzwischen soll der Landvogt bis auftern Bescheid gegen die Priesterschaft zu Luggarus nicht mit geistlichem Bann, Censur Suspension. 3"'terdict u. dgl. procedicren lassen. Absch. 661. ll. - 355. (1586). Balthasar Luchsinger berichtet anGesandten Lucerns zu Händen der Gesandten der VII katholischen Orte, wie er den erhaltenenin Religionssachen nachgekommen, wie er den Vicar bei seiner Visitation unterstüzt dabei sich aber v^gesehen habe, daß keine Eingriffe in die weltliche Jurisdiction geschehen, und bittet um weitere ÄZe>ft^