Luggarus. lZ7Z
Anzug der Gesandten von Schwhz, man möchte auf Mittel sinnen, wie man einige Jesuiten nachggarus bringen könnte, wird in den Abschied genommen, damit jedes Ort sein Nachdenken darüber"lten lasse, Absch, 507. I. — 34«. (1578). Die Gesandten von Schaffhausen legen eine Zuschrift des" Vogts vor, in welcher dieser berichtet, daß Cardinal Borromäuö die Vaeante Pfründe zu Brissago'ehen habe und die Einkünfte des ersten Jahres begehre, und bittet, daß man den Cardinal ersuchenHe, von seinem Vorhaben abzustehen, damit er wie andere Landvögte gehalten werde; sie legen ferner^" Abschied von Baden vom Jahr 1561 vor, gemäß welchem dem Landvogt zusteht, die Propsteien,von ^vrherren- oder andere erledigte Pfründen in der Landschaft Luggarus zu verleihen und
^ Verehrung so viel zu nehmen, als die Einkünfte eines Jahres der betreffenden Pfründe
unter der Bedingung, daß die Landvögte solche Pfründen nur an geschiktc Priester, welche selbelvnljch verschen können, verleihen; sie bitten, man möchte den gegenwärtigen Landvogt, ihren Burger,
^ )w,e andere Landvögte vor ihm halten. — Dieser Anzug wird all jnstruonllum genommen, Cardinalg^^"us wird durch ein Schreiben ersucht, von seinem Vorhaben gnädigst abzustehen, Absch. 531, g. —bei,, Konsul und die Männer der Commune Contonc bringen vor: In ihrem Dorfe stehe eineEink^ ^vnhard geweihte Capelle, welche vor Zeiten für die Johanniter-Rittcr gestiftet worden sei; allesderselben, das gegen 156 Kronen betrage, liege im Bezirk ihrer Commune, sei jedoch vom^ äu Lauis gekauft worden; da nun ihre Vorfahren auch an die Stiftung beigetragen haben und siebisset keinen Priester erhalten können, so bitten sie, ihnen jährlich 20 Krön, aus den Einkünften
bes K^^ 6'" Erhaltung eines Priesters verabfolgen zu lassen. - Obschon man nun die Billigkeitanerkennt, so hält man sich doch nicht für befugt, etwas zu beschließen, und nimmt es inKeller Absch, 544, 6, — 342. (1579), Da die Pfleger des Spitals verlangen, daß man die Bitt-
Tch, ^v)eise, so wird nach Anhörung beider Parteien und nach Verlesung der Kaufbriefe und anderer"ichts^" ^ Spitals erkennt: Der Spital soll denen von Contone an die Erhaltung ihres Priestersschied ^"^ig sein, wenn diese nicht bessere Rechtsamen vorlegen können, — Der Handel wird in den Ab-Ijch ^nionimen, Absch, 565, c. — 343. Die Gesandten der V katholischen Orte beschließen, daß bezüg-^eji> ^ ^"^en zu Luggarus eine Zuschrift an den Papst erlassen werden solle, und erwarten, daß auchSolothurn dazu stimmen werden, Absch, 573, o. — 344. (1580), Der Vorschlag desSchorns von Schwyz, im Franeiscaner-Kloster zu Luggarus ein Jesuitcn-Collegium zu^ ^ ^ beiden Propsteien zu Lauis und Luggarus demselben einzuverleiben, wird all inslruon-Absch, 584, ll. — 343. (1581), Uri berichtet, daß einige Kirchen und Capellen in der^Ei sivhörig unterhalten werden. Da hieran die Nachlässigkeit jener die Schuld trägt, welche
^ einziehen, so wird Uri als das nächstgclegene Ort beauftragt, im Namen der VII Orte an deniih^ ^ ""b> Landschreiber die Weisung zu erlassen, sich über den Sachverhalt zu erkundigen und dar-berichten, damit den Gesandten auf die ennctbirgischen Jahrrechnungcn entsprechende Vollmachten^rus können, Absch. 613, o. — 34k. (1582). Der Anzug, daß die erledigte Propstei zu Luz-
ias minderjährigen Knaben verliehen worden sei, wird in den Abschied genommen, damit man,
fiih ber Jahrrechnung zu Luggarus darüber verhandelt würde, sich allseitig berathe, wie man
b^gt bezüglich dieser Propstei verhalten wolle, Absch, 637, d. 347. (1583). An den Land-
geschrieben, er soll bezüglich der gegenwärtig erledigten Propstei zu Luggarus das angemesseneUnd berichten, wie die Sachen stehen, Absch, 656, i. 348. Dem Ansuchen des Franciseaner-
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