Luggaruö.
dem Provinzial gesprochen, daß er einen tüchtigen Mann, der immer da zu verbleiben habe und alleund Feiertage das Wort Gottes nach dem alten Glauben verkündige, dahin verordne; die LandMsoll ihm jährlich 12 Kronen als Jahrlohn geben, Absch- 168, tr, — ALS. (1568). Da die BotenUnterwalden und Zug keine Instruction erhalten haben, hinsichtlich der Feiertage etwas zu verhandc -so kann jezt darüber nicht wohl eingetreten werden und wird die Angelegenheit daher in den AbMgenommen, Absch. 198. k. - 328 (1567). Die VlI altgläubigen Orte sammt GlaruS Denken jedem „Prediger" zu Luggarus 3 Kronen, wie ihm der Landschreiber versprochen hatte, damit er um so b^.bestehen und sich mit den nöthigen Büchern und Kleidern versehen könne. ES soll sich auf künft'^Jahr jedes Ort entschließen, ob man den Prediger jährlich also bedenken wolle. Absch. 290. o. ^»27. Weil der katholische Prediger zu Luggarus ein gelehrter Mann ist, der viel Nuzen stiftet und ^gemeine Achtung genießt, wird beschlossen, daß jedes der katholischen Orte sammt Glarus ihm jahrlich3 Krön, verabfolgen solle und daß ihm ein besiegelter Abschied darüber zugestellt werde, wenn kein ^dagegen Einwendungen macht. Absch. 291. g. — »28. (1568). Anzeige des Cardinalö Borroma"über die Weigerung deö Propstö zu Luggarus, sich der vom Papst angeordneten Rcfoynation des Hmiliaten-OrdeuS zu unterziehen, und über dessen Excommunication; Begehren, den Propst zum Gcho^'anzuhalten und dessen Einkünfte in andere Gotteshäuser zu verwenden. Absch. 312. i. — 32?»Beschluß gibt jeder Gesandte der Vit katholischen Orte dem Prediger zu Luggarns 3 Kronen,31^. g. ZI«, (1569), Galeazzo „Franschon" (? Franzoni), Fiscal zu Luggaruö, bittet, man möchteVerfügung des LandvogtS bestätigen, nach welcher an die Stelle des verstorbenen Propsts zu St, Katha"zu Luggaruö, Benedict Orelli, dessen Sohn Baptist zum Propst erwählt worden ist, — Wird allclum genommen, Absch, 336. l<. — »31. Diese Verfügung wird von der Mehrheit genehmigt,
Schwhz und Unterwalden stimmen nicht dazu und nehmen es in den Abschied. Absch. 339. ct. — »»2- ^Landvogt Lussi wird aufgetragen, an Cardinal Borromäuö in Betreff der Propstci zu Luggaruö zuben. Absch. 348. o. — »»». (1570). Beschluß der V katholischen Orte, mit Freiburg und Soloth'^ernstlich sprechen zu wollen wegen der Wahl des minderjährigen Orelli auf die Propstci zu Lugg^(S. d. Absch. 352. b.) — 33A Die V katholischen Orte beschließen, Gesandte nach Freiburg und ^ ^thuru abzuordnen, um dort an die gegebene Verschreibung zu erinnern und die Aufhebung derdes siebenjährigen Knaben zum Propst von Luggarus zu begehren. (S. d. Absch. 356. 3.) — 3»S- ^Antwort aus Solothurn in Betreff der Propsteiangelegcnhcit wird in den Abschied genommen,Gesandten auf nächste Tagsazung zu Baden darüber instruiert werden, Freiburg und Solothurnihre wohlgemeinten Anerbieten verdankt mit der Ermahnung, sich von den V Orten nicht zu 1^..und ihre Gesandten auf nächsten Tag zu Baden angemessen über diesen Handel zu instruieren. ^361. ei. — »3«. Hinsichtlich des entsezten jungen Propstö zu Luggarus sollen die Gesandten, dieGeschäfte wegeil nach Italien abgeordnet werden, den Cardinal Borromäuö bitten, denselben sein" ^in anderer Weise zu bedenken. Ablch. 363. c. — 337. (1571), Der Sekclmeister macht die Anzcilsslezteö Jahr ein Mandat über die Feiertage (das Verzeichnis! der vierunddreißig Feiertage liegt b""' ^i,schied) erschienen sei; weil nun zu Luggarus viele arme Leute seien, möchte man all i-vkeroiululn .5,ob eö dabei zu verbleiben habe oder nicht. Absch, 369. 33. — 338. (1575). Das Ansuchen des ^ ^schreibcrs, man möchte den Papst durch Hauptmann Lussi von Unterwalden um einen jährlichen ^für den Prediger zu Luggarus bitten, wird all jimlrnoiuium genommen. Absch. 480. o. — 33?» ^