Luggarus, ,271
darüber nicht instruiert haben, wird cd wieder in den Abschied genommen. Die Zollner bitten,möchte sie gnädigst bei ihrem Lehen bleiben lassen, Absch, 568. i.— 311» (1584), Augustin Badis und"desfähnrich Orelli bitten um Erneuerung ihres Zolllehcnö auf fernere acht Jahre, aber zu einem ge-'"Prn Zj,^ indem sie wegen der Pestilenz und der Kricgszeiten großen Schaden erlitten haben und weilkn auf dem See viel Holz von den Mahländcrn weggenommen worden sei, — Das Gesuch wird all^iruölnlum genommen, Absch, 689, o. — 317. Mit Mehrheit der Stimmen wird der Zoll zu Luggarusacht Jahre zu einem jährlichen ZinS von 806 Krön, verliehen; einiger Orte Boten haben dazu ohne^jsstn Odern nicht stimmen wollen, Absch, 691, r,
17 Entschädigungen
Art. 318. (1575), Oberst Walther von Roll, Ritter und des Raths von Uri, stellt eine Entschä-^"övforderung an die Landschaft Luggarus, weil diese ihn, der aus Auftrag einiger Orte nach Rom^ Florenz hätte reisen sollen, aufgehalten und wie einen behandelt habe, der aus einer Gegend komme,herrsche, — Er wird abgewiesen, (6, Juli), Absch, 466, o. — 313 Eine von Oberst vonHof ^ Landschaft Luggarus erlassene Citation bezüglich des gestrigen Rechtshandelö wird aufge-(7, Juli). Absch, 466, o. — 323. Das Gesuch des Walther von Roll von Uri um Erlaubniß,^'n Luggarus heraus iu's Recht eiticren zu dürfen, wird in den Abschied genommen, Absch. 478 ,6.
18 Kirchliches und GlaubcnSsachen
Kirchliche?.
^ho^ Landvogt meldet, daß cS viele Chorherren gebe, welche die Einkünfte der
^"Pfründen zu Luggarus beziehen, aber auf andern Pfründen leben und ihre Pflichten nicht^ .^iftung versehen; ferner, daß sieben- bis achtjährige Knaben solche Pfründen besizen nnd dann,"^vrenn geworden, selbe an einen ihrer Freunde resignieren; endlich daß jüngst nach Ableben deSfünfjähriger Knabe aus der Familie Orelli auf die erledigte Pfründe gesezt worden sei. —^ A ^ ^"struierung auf künftige Jahrrechnung in den Abschied genommen, Absch, 26. u. — 322. Aufdaß auf Chorhcrrcnpfründeu oft Knaben gesezt werden, die dann später heirathcn und ihrez» s ^ ^hrc Brüder oder Freunde verschenken, wird beschlossen, an die Stelle der gar jungen Andereund die Ucbrigen Bürgschaft geben zu lassen, daß sie Priester werden wollen; inzwischen soll der^ho l ^ ^ Einkünfte dieser Pfründen einziehen und Capläne daraus erhalten; in Zukunft sollen die>»ll keinen mehr, der nicht ein geweihter Priester ist, zu erwählen daS Recht haben. Dieser Artikel
Erhalt der künftigen Landvögte in das Statntenbuch eingetragen werden Absch, 97, 6,ZK ^ Weil man schon seit einigen Jahren mit dem Gedanken umgeht, in Luggarus einen Spital
Umr man mit dem stark verschuldeten Propst übereingekommen, daß er die Propste! zu diesem^^rgebe, daß man ihm dagegen die Schulden bezahlen und die Einkünfte seiner Pfründe lebcns-üka ^rabfolgen und nach seinem Abgang nichts dcstoweniger den Gottesdienst stiftungsgemäß bcjor->li>r Uzolle, Die Anzeige nun, daß die geistliche Obrigkeit bereits dazu eingewilligt habe und daß»j^, ksie Einwilligung der Eidgenossen mangle, wird in den Abschied genommen, weil man darüberLi>a ^ruert ist, Absch, >28 ,g, — 321 (1562), Da die Prediger des Franciskancr-OrdenS im Dorf"^rus jäh^j^ wechseln und ihre Lehre unter dem Volk hie und da Aergerniß verursacht, so wird mit