Luggarus, l?67
"'cht gefunden, haben sie dessen VaterS Bruder, der ihnen jedoch kein Leid gcthan, umgebracht, Absch,'^9, g, 272. Einige Kaufleutc von Luggarus, welche groben Wucher mit Korn getrieben, werdenführend bestraft ; zu Verhütung des Wuchers wird ein öffentlicher Ruf erlassen, Absch, 379, e. —(1576). Ans eine Klage des Carlo Appiano von Luggarus bezüglich eines Auslandes zwischen ihmund den „Schwanctti" (? Giovanctti) und Orelli daselbst wird Basel ersucht, dem Landvogt anzuempfehlen," er die Parteien zu einer gütlichen Vereinbarung zu bringen suche und daß er ihnen, wenn dieses° "e Erfolg sei, das Recht öffne, Absch, -188, «z. — 27Ä Basel begehrt, daß die „Schwanctti" vonggarus wegen Verläumdung gebührend bestraft werden; diese verantworten sich. Die Gesandten von"skl nehmen die Verantwortung in den Abschied, Absch, 498, b. — 27?, (1581). Sebastian Appiano"ud die Erben des Anton Orelli von Luggarus sollen überall abgewiesen werden, wenn sie zu Tagen^ in den Orten ihren Streithandcl vorbringen wollen, Absch, 695, s. — 27t», (1584), Dem Abge-°^»cten des Gesundheitstribunals zu Mahland, Archangclo Maraviglia, wird für sein Benehmen gegen^ "uudschaft während der Pestilenz gedankt, Absch, 687, a.
4t> .Holzausfuhr; Horstwoscn
als ^ ^ (^ö61), Baptist „Roboschatin" aus Luggarus bittet, man möchte ihn bei seiner Beaimung
Holzmeister des Holzes „Burren", die er nun seit zwanzig Jahren treu und redlich versehen habe,bgr ^en. — Wird all instruonllum genommen, Absch, 132, g, — 278, Die aus dem Gericht Gam-La führen Beschwerde, daß die Luggarncr, obschon ste denselben nicht unterthan seien, dennoch vomk'nc Verordnung ausgewirkt haben, gemäß welcher sie kein Brennholz ab ihrem Gebiet in dasabführen dürfen. — In Bcrüksichtigung, daß die Landschaft Luggarus und Gambarogno2?«/" Holzmangel leiden dürften, wird die Beschwerde in den Abschied genommen, Absch, 135, a. —^un Landschrciber Balthasar Mürdi macht die Anzeige, daß ganz nahe an der Grenze im Herzog-">ttd Salzpfanne sei, wohin eine große Menge Holz aus der Landschaft Luggarus geführt
de,, ^ ^ ^ besorgen sei, es möchte in einigen Jahren, wenn nicht Vorsorgen getroffen wür-
^ ' ^'^'uangel eintreten, — Wird all inslrnonllum genommen; inzwischen soll der Landvogt über denerhalt genaue Erkundigungen einziehen, Absch, 145, k,
S i Handel und Gewerbe; Verkehr.
Auf eine Zuschrift der Räthe und Procuratoren der Commune Luggarus<Hso ^^"^ortet, daß man es bei der frühern Verordnung, gemäß welcher die Tücher zu „Jsonia"st, 'u der Landschaft Riviera gewaschen werden sollen, gänzlich bleiben lasse und daß man die9c)or,a,„c,, bestrafen werde, Absch, 255. I,. — 281, (1578), Beschluß (22, August), betreffend denbst^°"bel des Balthasar Luchsinger, Absch, 546, v. — 282, (1579), Franz Donada von Luggarus„Nd^n"' ^omcn der Landschaft, ihr den Kornkauf zu bewilligen, Uri rechtfertigt sich gegen die Klagenge» ^U)orden, welche jüngst einige Gemeinden und Orte vorgebracht. Beides wird all releroiillumgew Dem Donada wird daneben bewilligt, an Bernhard Rusca in Rom eine Citation auf einen
^ ^''^bgenösstschen Tag zu erlassen, Absch, 569. s. — 28t!. (l!i89). Eine Klage der Kaufleute vons. ^"d gcgx„ ^ie von Luggarus, daß selbe sie an der Spedition der Maaren hindern, wird in den Ab-^ genommen. Auf nächsten Vtl-örtischen Tag sotten die Boten darüber instruiert werden; auch werden