Luggarus.
„Verizino" im Mainrhal wird bestätigt; ebenso ein Spruch zwischen den Communcn Voaorno und DidoAbsch. 671. Ii. "
Pvlizeisacbe».
Art. 2U2 (1556). Uri soll dem Landvogt anbefehlen, daß er den Carlo de „Pians" (Appiano) vo»Luggarus, der ein verrufener Flüchtling ist, ferner die, welche demselben Aufenthalt gegeben, überhauptalle, welche wider den Vertrag handeln, unnachsichtlich strafe, daß er aber über wichtigere Fälle auf d>cTagsazung zu Baden berichte. Äbsch. 18. o. - 2 <iti (1557). Der Landvogt meldet, daß durch d-»Mezgen in der Krcuzgasse zu Luggarus ein schädlicher Geruch entstehe und daß die Landschaft eine eige>»Mezg bauen wolle, wenn man ihr die Freiheit ertheile, daß kein Mezger anderswo mezgeil dürfe, "Wird in den Abschied genommen. Absch. 26. v. - 2<i-t. In Folge eines aus Baden eingetroffene"Befehls wird den Edlen, Bürgern und Hintersassen befohlen, die alte Mezg wegzuschaffen und beförder-lichst eine neue zu bauen; dabei wird ihnen das Privilegium ertheilt, daß im Dorf LuggaruS nieina^anderswo mezgen dürfe als in dieser Mezg, mit Ausnahme derer, welche nur für ihren 4->auSbrau->'mezgen; sie sollen nächstes Jahr berichten, an wen sie die Bänke verliehen haben und sollen um Be-stätigung bitten. Absch. 67. u. - 2<iS (1560). Die Abschrift eines BittschreibenS des Franz V'Sron-'von Jnvor.o an den König von Spanien wird in den Abschied genommen, weil darin die Eidgenosse"beschimpft werden. Absch. 106. i. - S««i. (1561). Auf den Bericht des LandvogtS daß der Stätth-l"vo.l v.cr Personen angefallen und gefährlich verwundet worden sei. und daß er einen der Thäterhaftet habe, wird ihm zur Vermeidung von Koste» aufgetragen, diesen auf genügende Bürgschaftfreizulassen und wettern Bescheid ab dem Tag zu Baden zu erwarten. Abscb 124 ll — -><»?, ^Landvogt macht die Anzeige, daß er den Johann Anton Soldato, Peter della Donada imd PlMPranzo, weil sie den Statthalter Johann Peter Orelli tödtlich verwundeten verbannt und deren G""eingezogen habe, d.aß er nun aber vernehme, daß dieselben bewaffnet sich wieder in «ugaarus zeige»' ^Tag in den Rebbergcn sich verstekcn und des Nachts Gewaltthätigkeiten verüben so daß niemandseines Eigcnthums und Lebens sicher sei; er bittet um Hülfe und Rath. Uri wird deshalb braust^dem Landvogt drei Männer zur Sicherheit beizugeben; der Landvogt wird überdies! angewiesen auf ff"'drc. zu fahnden und, wenn nöthig, die Landvögtc zu Lauis und im Mainthal um Untersi izung'sprechen. Absch. 123. r. - 2«i« Aus den Nntcrsuchungsakten gegeil diese Banditen ergibt M, daßAnklage des Landvogts übertrieben gewesen und daß der Statthalter an seinem Unfall selbst sch»"
Es werden nun zwc, der Angeklagten liberiert. der Anfänger aber für ein Jahr verrufen. Absch, t65 "
2«?». (1564). Zwei Kauflcute von Luggarus bitten um die Erlaubnis;, Panzer und Gewehr trage"dürfen, um sich auf ihren Reisen besser schüzcn zu können, da ihnen Einige sehr aufsäzig seien.
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ihnen abgeschlagen; denn man will an der aufgestellten Verordnung festhalten Absch 219 > 2?"'in der Landschaft häufig Diebstähle vorkommen und besonders des Nachts niemand mehr vor slra"^sicher .st, während viele, die nichts haben und nichts thun, stets in den Wirthshäusern und beim ^sind und wohl gekleidet cinhergehen, so wird der Landvogt beauftragt, lcztere genau zu beobachte»^zu verhören, woher sie ihren Unterhalt nehmen, und je nach Befund mit ihnen zu verfahren, ,
^ der Abwesenheit der Gesandten zu Luggarus sind des Nachts acht
Vnchscn und Gewehren bewaffnete Männer nach Centovall, gekommen und da sie den, welchen sie isss"