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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1264
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^ Luggarus.

der vor siebzehn Jahren den Johann Maria von Sorcgio gctödtet, sich mit den Verwandten destodteten vertragen und vier lahme unglükliche Kinder habe, Wird ad instruondum genommen, AM855, o. 2Ä2 (1572), Jakob Mandolfin, der vor zwei Jahren wegen Friedbruch verrufen worde"war, wird auf das Gesuch hin seiner Verwandten und des Beleidigten Anton Frizzin libericrt, AM898, l>. 243 <1577), Bartholomä Zemma von Luggarus, der vor neun Jahren bei Scheidung ei^Streithandels aus Unvorsichtigkeit seinen Schwager umgebracht hatte, bittet um Liberation da er zusei. sich an die einzelnen Orte zu wenden, um dort seine Unschuld darzuthun, Landammann Lusnder Landschreibcr verwenden sich für Zemma, Wird ad instiuendum genommen, Absch, 515 , L -'"27 t (1578). Ein Mönch zn Cugnasco wird dem Bischof von Como zur Bestrafung überschikt, weilmit einem Knaben unchristlichc Werke vollbracht hat; Zürich und Bern stimmen nicht dazu, Absch,544, k ^2 t» (1580). Die Verwandten derjenigen, welche den Johann AntonMarkaschin" (?Marcacei) eriiiM^haben, appellieren gegen das über selbe erlassene Urthcil. Der Handel wird aber in den Abschied gc»^'meu, weil er eine Liberation um Todtschlag betrifft und damit man sehe, daß die Gesandten nichtdie Abschiede haben handeln wollen. Absch, 502, d, - 2 t<» <1581), Peter Maria de Badis bittetBegnadigung des Jakob Barbcrio, der vor einigen Jahren ein Mädchen geschwächt habe deshalb MLandvogt verbannt worden sei, sich nun aber mit den Eltern und Verwandten des Mädchens laut ^trag abgefunden habe. Er wird abgewiesen, mit dem Auftrag an den Landvogt daß er den ThätcrBetreten nach Verdienen strafe, Absch. Kit, s. - -277. Ein gewisser Martin Laffrank hatte den Bcsp°'sian Ciarctt. gctödtet und wurde deshalb von den sieben Richtern als Todtschtäacr lebenslänalicb aus^Eidgenossenschaft verbannt; der Landvogt aber hatte ihn nur auf Jahr und Tag verbannt weil esnach dem Urthcil der sieben Richter einredlicher" Todtschlag gewesen. Das Urtheil des LandvogtSnun bestätigt; der Gesandte von Bern stimmt nicht dazu, Absch, 616, h ^ das ^

such des Antonio Orclli um Nachlas der Buße von 50 Kronen, in die ihn^andvoH Baldeggereines Streits mit Andreas Barrazzo verfällt hat, wird nach Einvernahme des Fiseals gefunden d-ß"in die Buße nicht verfallen sei, - Wird zur Erinnerung in den Abschied genommen Absch 661, ^27'» Die Gebrüder Bartholomä Walther und Alois, genannt Thoma. bitten um Verrufung desThoma. der ihren Vater umgebracht habe. Dagegen läßt der Angeschuldigte vorbringen das'die <^.der ihm laut in Händen habenden Briefen die That vergebe» und das er lezleö Jahr eine.! Geleitauf zwei Jahre erhalten habe, - Dieses Geleit wird nun von der Mehrheit bestätigt- der Gesandte ^Glärus stimmt nicht dazu und nimmt es in den Abschied, Absch. 661. j ^ ^51» '<1584) Diedes Francesco Mariotta vonBarbah" (?Barbengo), daß die Boten auf leztcr^Jahrrechnung eindes Landvogts, gemäß welchem Nicola Brugulio wegen eines Mordversuchs gegen ihn zn' l00 Kr<"Buße und Schadensersaz verurtheilt worden, aufgehoben und ihn in diese Strafe verfällt habe", ^nach Einvernahme des Landvogts in den Abschied genommen, Absch. 671

7 Kauf confiscierter Guter

Art. -26«. (1569). Unter Landvogt Hösli war von zehn Orten verordnet worden, das die <munen verpflichtet seien, die der Kammer zuerkannten Güter zu kaufen. Diese Verordnunglczter Jahrrcchnung aufgehoben worden, wird jezt aber wiederum bestätigt, Der Gesandte vonwill sich in diese Sache nicht einlassen, Absch, 842, o. 2»2 (1572), Der Kanzler stellt das Ans"^'