Luggarus 126!!
^^ung erlassen, das! jedcr, der denselben Aufenthalt oder Unterhalt gebe, in eine Buße von 500 Krön,^ für die Auslieferung eines jeden 166 Krön, Belohnung auSgesezt seien, Absch, 251. K. —^ - Durch die Mehrheit der Stimmen werden sie endlich libericrt. Der Gesandte von Bern aber stimmtbe« will ergangenen Urtheilcn und der beschlossenen Bekanntmachung verblei-
de" Absch, 251. ti. — 234 Nach Verlesung der eingelegten Kundschaften über den Todtschlag
^ Johann Anton Donada wird erkennt: Johann Anton Donada sei zu dem Todtschlag, den er an^ Anlon Bologna begangen, gereizt worden; er habe aber nichtsdestoweniger eine Strafe verdient,^ sein Guthaben zu Händen der Kammer verfallen und er auf drei Jahre aus der Landschaft^garus verrufen und „verbanditet" sein solle. Das Urtheil des LandvogtS, durch welches Philippdessen Sohn Bernhardt» freigesprochen worden, wird bestätigt, Absch. 251, k, —^ssri welche den Johann Anton de Riva zu Genua getödtct haben, waren im verflossenen
^ Baden libericrt und der Knabe des Getödteten in die Kosten verfällt worden. Nun bittet die-Aufrcchthaltung dcS UrthcilS des LandvogtS und um Freisprechung von den Kosten, DerIchör^ Entschädigung für die dieses Protestes wegen erlittenen Kosten und um den ihm
Nrn dritten Thcil der Buße. — Weil man die Begehren billig findet, wird der Handel all in-T>o, ücuommen. Absch. 296. «I. — 23<» (1568), Auf eine Beschwerde, daß Johann Anton dclla"icht ^ Kindern deS von ihm getödteten Bologna aufgerichteten Vertrag
^zu ""^'"wen wolle, wird jener Vertrag bestätigt und dem Landvogt aufgetragen, den della Donadaer ^"^l)alten, daß er dem Vertrag nachkomme. Auch wird beschlossen, lcztcrn überall abzuweisen, wennEpri konlmen sich unterstehen sollte, Absch, 613, — 237, Die Mehrheit hebt den
»uf> welchem Donada den Kindern des Bologna eine Summe zu bezahlen schuldig ist, theilwcisc
d«ß er stimmt nicht dazu, Absch, 314, k, — 23«. Alt-Landvogt Jost Hösli beschwert sich,
^Nc kardinal Borromäus, auf dessen Begehr er zwei aus dem Hcrzogthum Moyland weggelau-7y ^ einige Wochen lang im Gefäugniß gehalten habe, die Bezahlung der daherigen Kosten vonerhalten könne, und bittet um Hülfe und Rath, Es wird daher an den Eardinal ge-^ möchte für beförderliche Bezahlung sorgen; zugleich wird der Handel all instrnonclnm ge-^ Abjch, gzi 23?». Da Eardinal BorromäuS noch nicht geantwortet hat und da Hösli
^>el?c"^ ^ Bezahlung dringt, wird an den Eardinal nochmals „freundlich und mit allem Ernst" gc-^ Bezahlung dieser Kosten sorgen, indem auf sein Ansuchen die zwei Mönche ge-
«U l. worden, ansonst man zu andern Maßregeln gcnöthigt sein würde; er möge seine Antwort
' ^'"wann Lussi von Unterwalden schiken. Inzwischen soll jedcr die Sache an seine Obern bringen,Cardinal die Bezahlung verweigern würde, benannte Kosten dem Hösli auo der Kam-Nch. ^ ^'6 andere Weise cinSweilen vergütet werden können. Absch. 326. ll. — 24tt (1>>69). Franz^be LuggaruS war vor einigen Jahren wegen malcfizischcr Vergehen verrufen worden; dcr-
später als Lieutenant dcS mahländischen Eommissärs auf dem See viele dci cunctbirgi-^llibt wegen Kornkauf vcrrathen und ist jezt sogar bei der Jnquisttion angestellt, wo er viele
beschädigt. Ein Antrag, dem Verzeihung zuzustchcni, welcher ihn umbringen^f ' nicht angenommen; jedoch wird dem Landvogt die Weisung crthcilt, mit einem Urtheil bisBescheid innezuhalten, wenn Mozzoncllo inzwischen umgebracht würde. Absch. 342. e. —' ^76), Liberation seines Vetters Masse „Schicg" (Gioccho) von Sorcgio,