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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1259
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Landvogt zu Luggaruö soll Zug dem Landvogt befehlen, sein Urtheil zu geben, dieses dem UrtheilUcben Richter beizufügen und Kundschaften aufnehmen zu lassen, damit er sich, wenn nöthig, zu ver-w wissr^ Absch, 677, m, tZttS Dieser Streithandel wird wieder in den Abschied genommen, weil

Luggarus, ,25g

'^bri von Luggarus den Arrestauflösen" wolle oder nicht, Absch, 666. ti. I,.'»;», (1561), Auf

Wien Vortrag des Ritters Roll in Betreff der Beschwerde des Erzpriestcrö zu Luggaruö gegen den

'>chof von Como und in Betreff der Beschwerde der Landschaft gegen den Herzog von Savohen wird

n beauftragt, vom Landvogt einen Bericht über den Sachverhalt einzufordern und dann nach Gestalt

^ ^achc zu handeln, Absch, 607, g, (1583), Das Urtheil des LandvogtS in einer Streitsache

^'schen Niklaus Brugulia und Franz Mariotta, beide Fischer von Luggaruö, wird aufgehoben und lezterer

^6 Krön,, zur Entschädigung deö Niklaus und zur Bezahlung der Kosten verurtheilt.

>ch 66i ^<»1. (1584), In Sachen der Beschwerde deö Stephan Pedretta von Livinen gegenven "

der

halt

^ Landvogt bei den Orten einiges vorzubringen vorhat, Absch. 683. o. (1585). Ein Urtheil

^ Landvogts Bachmann in Schuldsacheu zwischen JosephRippa" (Riva) von Luggarus und denkw Pedretta von Poleggio wird bestätigt, obschon lezterc sich in Baden eine andere Erkanntnißiuivirken gewußt haben. Um die Obern über den Sachverhalt gründlich zu unterrichten, wird derLa»d ^ Abschied genommen, Absch, 72t), g. (1586), Ein von einem Anverwandten des

gäbe""""""" Püntincr errichtetes Instrument, worin er seiner Hausfrau ciuen Weingarten als Morgen-eefg,. Heirathsgut übergibt, wird bestätigt, Einige Orte stimmen nicht dazu und nehmen es sc!

Absch, 744, tk. Die Holzhändler bitten um Hülfe und Rath, damit ihnen das

kerd ^"nobbiern und andern Mahländcrn widerrechtlich weggenommene Holz wieder zurükerstattctkinw^', ^ Rcelamationen beim Herzog von Mahland umsonst gewesen und derselbe nicht

^ Thäter bestraft habe,' Es wird deshalb an den Herzog ein nachdrükliches Schreiben erlassen,'eines ^ Da Stephan Pedretta vom Klösterli auf wiederholte Citationen, um in Betreff

^.^^kithandels mit Joseph de Riva von Luggarus Antwort zu geben, nicht erschienen ist, so wirdiu befohlen, auf dessen Güter Beschlag zu legen und nächstes Jahr 166 Krön, davon in Rechnung

n,iv '^blch, 746, o. Bezüglich der Ansprache des Hauptmann Jakob Tanncr von Uri

'heil an die Vcrlassenschaft des vr, Peter Muralt von Luggaruö hatte der Landvogt ein Ur-

'kttde ^kitcre begehren nun, daß ihre Appellation auf nächstem Tag zu Baden vorgenommen

httich beschweren sich, daß der Landvogt dem Ludwig Muralt in Bern den Posseß der Güter ein-">ich '".^be, wozu sie doch eben so viel Recht hätten, Es wird ihnen entsprochen; dem Landvogthkbei, bku Posseß der Güter bis zu Austrag des Handels einer unparteiischen Person zu über-

' lederinanns Rechten unbeschadet, Absch, 752, l>.

y, <!, SN'nfjustiz überliaupt.

^tkm (l556). Die von Luggaruö lassen durch Abgeordnete anzeigen, daß >ic für die bei ihnen

^kcht Frevel keine bestimmte Strafen haben und daß daher jeder Landvogt nach seiner Obrigkeit

lech nach seinem Gutdünken strafe; so seien wegen NichtHalten des Friedens in einem alten Büch-Ney Capiteln von 1539 nur vier oder fünf Strafen angegeben. Die von ihnen entworfe-

Slbsg, "'kel einer Bußenordnung werden zur Jnstructionscrtheilung auf künftige Jahrrechnung in denkie ^ ^nommcn, Absch. 5. n. 2«»«». (1558). Die Landschaft Luggarus wiederholt ihr Begehren um^schrieben? Ordnung und Sazung über Bestrafung von Freveln und Eriminalverbrechen Absch.