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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1257
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Luggarus.

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^gangen, daß ihm die Verhörung der Kundschaften des Bartholoms Roboschot und Meineta del Crotto^ lczter Jahrrechnung abgeschlagen und bei Strafe verboten worden sei, diesen Handel wieder anzu-wgen; ^ bittet um Rath und Hülfe, um endlich aus der Sache und aus den großen Kosten, die sich^eits auf 3000 Kronen belaufen, zu kommen, Hierauf wird ihm bewilligt, die Gegenpartei und die. cn Kundschaften auf nächste Tagsazung nach Baden zu citieren, Inzwischen soll sich jedes Ort bei^»wir Gesandten erkundigen, aus welchen Gründen sie drei verschiedene Urthcile erlassen haben, undGesandten auf nächste Tagsazung über den Handel instruiere», Absch, 233, e, I8<» Bern sollu alt-Landvogt Ammann dazu anhalten, daß er, wenn er seinem Versprechen noch nicht nachgekommen- die 2vg Krön, dem gegenwärtigen Landvogt beförderlich zuschikc, damit dieser sie an die BetreffendenAbfolgen könne, Absch. 237, n. 187. (1565). Alt-Landvogt Amman» eröffnet: Bei dem EhehandelAschen des BoSchetto Tochter und dem Barrazzo habe er viele Arbeit und Auslagen gehabt; überdies; sei> der Befehl zugekommen, von dem ihm verehrten Gelde 156 Krön, an benannte Tochter und 56 Krön," deren Vater auszuhändigen; über lcztereö habe er sich vor den eidgenössischen Boten beschwert und^ ^denjenigen, von dem er die Verehrung erhalten, vorgestellt, der dann bei seinem Eid bezeuget, daß^'ucht dieser, sondern zwei anderer Sachen wegen dem Landvogt das Geschenk gemacht habe; seinehab^ ihn nun beauftragt, sich hier darüber zu verantworten und ihnen eine Bescheinigung zu bringen,zcir ^ ergangen; er bcthenre also hier nochmals, daß er benannten Ehchandels wegen

Verehrung erhalten, daß jener, welcher ihm wegen zwei anderer Sachen eine Verehrung ge-beimTochter gar nichts zu schaffen gehabt habe, und erbiete sich 206 Krön, als Sicherheit" ^"dvogt zu Baden zu hinterlegen; finde sich, daß er benannten EhehandclS wegen ein GeschenkAbsci ^ ^ Verdienen strafen, Seine Verantwortung wird in den Abschied genommen,

oba s ^ ^ Anton Orelli wird wegen Umtrieben, Eidbruch und NichtHalten eines

dx^^uen Vertrags gefangen gesezt und um 25 Krön, bestraft mit der Weisung, daß er sich nicht austadt Baden entferne, bevor er seine Gegenpartei, den Kaminfeger, bezahlt und entschädigt habe,wird, um üble Nachreden zu verhüten, beschlossen, es dürfe in Zukunft kein Ort mehr auf^"^stige Vorbringen der einen Partei hin seine Stimme derselben schriftlich geben und es sollen^ ennctbirgjschx,! Landvögte von solchen, welche ohne Anzeige an ihre Gegenpartei an einzelne Ortesenden, unnachstchtlich die 50 Krön, Strafe einziehen, Absch, 250, u, Alt-Landvogt AmmannAntwortet sich in Betreff des ihm von Barrazzo geschenkten Geldes, Die Mehrheit gibt sich mit der^ antwortung zufrieden, spricht ihn von einer Verbindlichkeit gegen den BoSchetto und dessen Tochter^ Vaden hinterlegten 200 Krön, zurük. Der Gesandte von Schwpz stimmtkr/ Absch, 250, oo. Ungeachtet wiederholter Vorladungen ist Andreas Barrazzo nicht

^ /wuan, sich ,'iber s^ucn Ehehandel mit der Lucretia BoSchetto zu verantworten. Leztcre beweist, daßEhe/ ^ versprochen habe. Daher wird nun erkannt: Die benannten Andreas und Lueretia sollenLueretia soll an den Andreas eine Aufforderung erlassen, binnen sechs Wochen undivli ä" kommen, um mit ihr hauszuhalten, wie Eheleute zu thun schuldig; erscheint er nicht, so

s^i Vermögen des Andreas der Lueretia zur Benuzung übergeben werden, Andreas wird für^Pahorsam um 100 Krön, zu Hauden der Kammer gebüßt; die Lueretia und ihr Vater sollenund Schaden an sich selbst tragen; weil unter den eingelegten Schriften des Barrazzo falschesich befinden, so sollen alle entkräftet sein. Ablch. 25!. i. (15K8). Da Johann