t3öl) Luggarus.
wird darauf erkennt: Die Boten auf nächster Jahrrechnung zu Lauis sollen dem Landvogt beholfen sc'"-daß ihm die 26 Kronen vergütet werden, Absch. 671. ». — 13« Der abtretende Landvogt Bachma««entschuldigt sich, daß er jezt nicht Rechnung ablegen könne, indem sein Fiscal zu Luggarus an der Pest''lenz krank liege, und bittet, ihm für Ablage seiner Rechnung Zeit und Ort zu bestimmen.-Wird in de"Abschied genommen. Absch. 687. c. — 137. (1585). Dem Gesandten von Zug wird in den Abschied ge-geben, daß seine Obern dem alt-Landvogt Bachmann anbefehlen sollen, auf künftiger Jahrrcchnung Z"Baden über seine Amtsverwaltung Rechnung abzulegen. Absch. 707. ct. — 138. Zug wird beauftragtden Bochmann dazu anzuhalten, daß er sich auf künftigen Dieastag hier einfinde, um Rechnung abzulegenindem alsdann die VII katholischen, als die Mehrheit der XII Orte, hier zusammenkommen werden. Abs^710. k. — 13?». Vogt Bachmann entschuldigt sich schriftlich über sein Ausbleiben, vorbringend, daß ^noch einige Urtheilc oder Appellationen zu erledigen habe. — Es wird erkennt, daß er auf der Ja^'rechnung zu Luggarus seine Rechnung ablegen soll. Man findet es jedoch nicht am Plaz, daß ein Land'Vogt, nachdem er schon Jahr und Tag abgezogen, noch Geschäfte abthue; dieses wird daher auf nächst"'Tag zu Baden m! insti-uumlum genommen. Gegen Zug wird das Bedauern ausgedrükt, daß Bach««"'"der au ihn erlassenen Mahnung so schlecht nachgekommen ist. Absch. 711. den Baä?'
mann dazu anhalten, daß er endlich über seine Amtsverwaltung Rechnung ablege. Absch. 712. d- ^141. Bachmann beschwert sich über den lezten Beschluß, durch welchen ihm die ausstehenden Appells'"'nen abgesprochen worden sind, und verantwortet sich sodann. Der lcztc Beschluß wird aber bestätigt. LllA713.1). — 142. (1586). Die ennetbirgischen Gesandten sollen dem alt-Landvogt Bachmann >» ^Sachen, wofür er Brief und Siegel und billiges Recht hat, bchülflich sein; hinsichtlich der in den Or«"ausgemachten Sachen aber, besonders in Betreff der 300 Krön., die dem Spital zu Luggarus zucrka«"'worden sind, läßt man es bleiben. Absch. 743. x. - 143. Nicola Brugulia (nach den Abschiede« i"Schwhz und Nidwalden Niklaus „Mariot") von Luggarus hatte auf die gegen ihn erhobene A«^seine Unschuld an der Folter und durch Kundschaften erwiesen. Da nun der Fiscal ihn um dieanspricht, so wird an den Landvogt geschrieben, er sott den armen Gesellen bei seiner Liberation schir««'"Absch. 752. i>. — 144. Auf künftiger ennctbirgischcr Jahrrcchnung sollen sich die Gesandten erkundigob der alt-FiScal die 100 Kronen von Nicola Brugulia zu der Kammer Händen eingezogen hat,sollen, wenn dem also, selbe wieder zurükstcllen. Absch. 755. o. — 143. Da man vernommen hat, ^der Fiscal noch 50 Kronen von Johann Baptist Orelli zu der Kammer Händen empfangen habe,sollen die Gesandten auch hierüber Erkundigungen einziehen, damit die beiden Summen wenn sielich verrechnet worden, an die hintcrlassencn Kinder des Fiscals aus der Kammer vergütet werde"Absch. 758. n.
3. Märchen. Marchstrrit mit der Grafschaft Vellen; und Anstände «der Str"^"'
Fischenzen, Wichren, Steuer», Zvll
Art. 14«. (1568). Landamman von Pro von Uri meldet: Es walte zwischen der Grafschaftlenz und der Landschaft Luggarus ein langwieriger Span über Befahrung der Straße von Belle«;an den See, über eine Kaufsrestanz von 200 Kronen, herrührend von dem Abkauf der Fache undenzen am Eingang des See's und über die Märchen zwischen der Grafschaft Bellcnz und dc«c«Magadino; um nun Unruhen oder Blutvergießen zu vermeiden, möchte man die Anstände durch Sch«'^