Luggarus. 1249
^udschrnbttg im Mainthal werden all rokoionllum genommen. Absch. 230. c. — 1.21. Der eingerissene^brauch, daß die Landvögte bei Geldbußen ihren dritten Thcil pünktlich einziehen, dagegen an dieanniier nur etwas weniges verabfolgen, wird einstimmig abgeschafft. Absch. 230. 3. — 122. Dem alt-ndvogt Praderwan wird aufgetragen, bezüglich seiner Forderung mit dem Fiscal abzurechnen. Laut dervorgenommenen Abrechnung ergibt sich, daß er noch 90 Kronen zu fordern hat. Diese sowohl, als4nachträglich gemachten Forderungen, werden in den Abschied genommen. Absch. 230. o. —Das erneuerte Gesuch Pradcrwans um Berichtigung seiner Forderungen für noch ausstehendel'^n, Reiten, Verpflegung u. a. m. wird nochmals in den Abschied genommen. Absch. 235. Ii. —Und > Alt-Laudvogt Ammann begehrt Entschädigung für sich und seinen Landwcibel für die Mühe
abe ^"^agen, die sie wegen der Mahländer gehabt haben, welche er gemäß Auftrag gefangen gesezt, die^us lxztxx Jahrrechnung libcricrt worden sind. — Daher wird verfügt, daß jedes Ort seinen Ge-^ ten auf künftige ennetbirgischc Jahrrechnung Auftrag erthcile, dem Ammann seine Auslagen und dem" lvcibel seine Anforderung von 38 Kronen ohne wcitcrö zu bezahlen. Absch. 244 r. — 123. Weildieser Ansprachen Ammanns 200 Kronen beim Landvogt zu Baden hinterlegt sind, wird derHan-^ ^listige Tagsazung zu Baden verschoben, damit er aus dieser Summe bezahlt werde. Absch."cht ^ ^ (1560). Ucbcr die Entschädigungsforderung des alt-Landvogts Ammaun kann dermalenKok ^"^reten werden, theilö weil kein näherer Bericht vorliegt, thcilS weil seine jezige Forderung'st, als seine Rechnung vom Jahr 1564 angibt. Absch. 270. c. — 127. Tiber Aplan, des alt-
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u»/^^ inbegriffen ist, wird der Handel in den Abschied genommen, bis dieser eine specisicierte Rech-' "3 seiner
tun ^mmann Statthalter, gibt eine Forderung von 450 Krön, ein, die er wegen einer Hinrich-
H^^sicgeben haben will. Da mau aber nicht weiß, ob diese Summe in der von Ammann gestellten
Aiise " Ansprachen eingegeben haben wird. Absch. 270. k. — 12«. Der Landschrcibcr legt über seineh^^''"ngen sur Proccsse, Bauten, Reiscauslagcn u. a. in. im Betrag von 142 Kronen, die ihm seitkurs^^ Jahr auf ausstehende Bußen oder auf der Kammer verfallende Güter vcrzeigt
^2?/" Rechnung ab. Auf sein Gesuch wird ihm eine Bescheinigung darüber ausgestellt. Absch. 270. g.—de», kst!>67). Den Gesandten auf die Jahrrechnung nach Luggarus soll der Auftrag erthcilt werden,^^^Landvogt Ammann und dem Landweibel ihre Auslagen beim Proceß mit Franz Negri zu ver-specisicierte Rechnung vorgelegt wird. Absch. 284. Ic. — 15l» Mit alt-Landvogt Am-Aiist. nunmehr abgerechnet; die ihm zu gut kommende Summe beträgt 172'st Kronen und diebel/?"""6 Weibels 38 Kronen. Absch. 290. o. — 1.151. (1569). Laut Rechnung des alten Fiscalskosst'^^ ^ dessen Ausgaben auf 117 Kronen 13 Kreuzer, in welcher Summe 186 Pfd. für ZehrungS-A»g/ ^ Gesandten zu Magadino und für Schiffung verrechnet sind. Absch. 342. g. — 132. Die^Uf Landvogts und des Landschrcibcrs für Bauten, im Betrag von 217 Kronen, werden ihnen
v>iß ^ ^rlös von der Kammer verfallenen Gütern angewiesen; sollten leztcre nicht verkauft werden,Lest'""" ''e künftiges Jahr bezahlen. Absch. 342. Ii. — 133. (1576). Da die Landvögtc vieler Personen^'"d Gut der Kammer zuerkennen, aber wenig davon in die Rechnungen kömmt, so wird der An-Verordnung darüber zu erlassen, in den Abschied genommen. Absch. 498. o. 13Ä. (1577).All ^ ^ogt Rudela verabfolgt an jedes der XII Orte 12 Sonnenkronen. Absch. 515. u.— »33. (1584).bej. Sebasiicln Batvegger von llri beschwert sich, wan einen Po^en in seiner Rechnung,
äffend Entschädigung für gehabte Kosten wegen der Banditen, nicht habe anerkennen wollen. — Es
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