Druckschrift 
4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
1245
Einzelbild herunterladen
 

Luggarus 12-i5

möchte demselben dazu behilflich sein, daß ihm die für Verleihung der Propstci zu St, Katharina' ^eu jungen Orelli noch ausstehende Verehrung zu Theil werde, wird in den Abschied genommen.Ich, 377. eo. S8. Da man bezüglich dieser Reclamation in Erfahrung gebracht hat, daß diese Ver-""g lich auf mindestens -MI Krön, belaufen würde, wird das Gesuch wiederum in den Abschied ge-wonnen, Absch, 384. o. iZf», (1572), Die Angelegenheit wird nochmals ml in-truonllum genommen,I) 336, ,. <1578), Der Kanzler von Luggarus meldet: Er sei sammt dem alt-Sekel-

^ew Sirt 6" Ort geritten, um die Decrete, Sazungen, Capitel, Freiheiten, Statuten und

vbnhciten der Landschaft bestätigen zu lassen; damit den täglich vorkommenden Mißverständnissen abgc-k" werde, bitte er nun im Namen der Landschaft, man möchte fcstsezcn, wie viel eine Partei, die ihn"Ätöße und Spänne" berufe, ihm für die Gänge geben soll, da man ja auch für das Mainthal eine^Verordnung erlasse» habe, Das Gesuch wird ml instruonclnm genommen, Absch. 531, >,.

e, klagen »egen Beamte,

Art, z»z. (153g). Walther Noll, Schreiber zu Luggarus, sendet eine Verantwortung (datiert aus) and vom 4. Februar» nach Lueern und bedauert, daß er mit den Gesandten nicht habe nach Rom^uncn, Wird in den Abschied genommen, Absch. 3, g. <»2. Beschwerde des Walther Rollsiw Vbsezung, und Entschädigungsfordcrung, Schwhz und Solothurn werden mit nähcrm Unterschtv beauftragt. (S. d, Absch, 11, x.). i»3. (15kl). Ein gewisser Mozzancllo führt Bc-

^ Ode, daß der Landvogt ihn auf eine falsche Anklage bin lange gefangen gehalten und endlich nach^ ^i»g der Gefangenschaftskostcn freigesprochen und daß während seiner Gefangenschaft der StatthalterVorgaben seiner Frau 213 Krön, abgepreßt habe, und bittet um Rath und Hülfe, damit er^Oft/ ^ leinigen gelange, Daher werden der alt-Statthaiter, der Landschrcibcr und der Fiscal be-Nun ^ Sache zu untersuchen; der Statthalter Johann Peter Orelli soll sich auf künftiger Jahrrech-d ^ Aaden verantworten, Absch, 128. 5, - <»4 (1530), Landammann Rcding von Schwhz meldet,ße» ^ ^"^schreiber Balthasar Mürdi hergekommen wäre, sich über die gegen ihn erhobenen Anschuldigunihn, ^ ^'antworten, ^cnn seine vielen Geschäfte es ihm erlaubt hätten; derselbe bitte, man möchte eszu . wenn seinetwegen etwas an die Orte gelangen sollte, indem er sich genügend rechtfertigen

Hi>//^" ^ l^lei-oullunr genommen, Absch, 238. g. ttiZ. Der antretende Landvogt

derl',' man möchte ihn zur Verantwortung kommen lassen, wenn jemand ihn oder seine Amtsleute^re ^ verklagen sollte, Absch, 270, li. iöi». Der abtretende Landvogt Bürglcr, der Land-U,^ ^ Balthasar Mürdi und der Fiscal beschweren sich über die Vcrläumdungen des Zancttc FerscheiaZehs. ^ '^"uufegers, als ob sie gegen selbe während ihres Protestes tyrannisch verfahren seien, und be-" ^^"stvn Untersuch, damit entweder sie selbst, wenn sie eS verdient haben, oder ihre Ankläger bestraftHab/" erlassene Bekanntmachung in der ganzen Landschaft, ob jemand sich über sie zu beklagen

Hich kein Kläger, vielmehr kommen Abgeordnete der Landschaft Maintbal sowie aller Commune»

Huf von Luggarus, um zu bezeugen, wie der Landvogc und seine AmlSleuie stch zu allgemeiner

^er ^ Verhalten, Man gibt stck mit ihrer Verantwortung zufrieden, Absch, 270, > K7. (1567).bor ^^^^vcibcr und der Fiscal verantworten sich genügend über die auf lezter ^agsazung gegen sie^ ^brachtcn Klagen, Absch. 284, u. «K Schwhz bittet, man möchte dem Landschrcibcr Mürdi inauf die unbilligen Klagen seiner Gegner zum Recht verhelfen, Absch, 284, pp. M». (I57K).