Mendris. tZ3Z
^udvogt Wildrich hatte den Bernhard Busia von Mendris wegen Verleitung eines Andern zu einemWichen Eid um 120t) Kronen bestraft; nun appelliert Busia und behauptet seine Unschuld. Da aber^"er, welcher den falschen Eid geschworen hat, an der Folter seine Behauptung erhärtet, wird Busia^ ^ Krön, an den Landvogt und zu 100 Krön, an die Kammer der hohen Obrigkeit zu bezahlenDurcheilt. Ahsch. 466. ll. — 332 Der Landvogt hatte den Nicola „Defferino" von Vacallo wegen" her Kundschaft um 600 Krön, gebüßt und begehrt nun Bestätigung dieser Buße. — Auf die Bitte aber^ strau des Nicola wird die Strafe auf 200 Krön, gemildert. Absch. 46V. e. — 333 (1577). Derbogt meldet, daß ein gewisser Vinccnz Turriano einen schändlichen Mord begangen habe, weswegenAib und Gut der Kammer verfallen sei, daß derselbe aber noch unter väterlicher Gewalt stehe,^ er für die Kosten sich nicht bezahlt machen könne, wenn er nicht auf den Nachlaß von dessen Mutter^ ien dürfe, der als Heimsteuer dem Vater zur Nuznicßung gehöre. Es wird nun beschlossen: Der^"dvogt sog den Thäter verrufen und über dessen Leib und Gut das Recht ergchen lassen und dasHeimstcucr zu Händen nehmen. — Wird in den Abschied genommen. Absch. 516. o. —der q Das Instrument der Hcimstcuer wird beim Landschreiber zu Lauis hinterlegt, bis entweder
wich Dionys della Turriano es einlöst, oder bis es zum Bezug verfallen ist. — Dieser Handelsg»^t'"^'l'chcn zur Erinnerung in den Abschied genommen. Absch. 542. j. — 5533, (1580). Die Ge-^^en Auftrag nachzuforschen, ob nicht vielleicht in der Landvogtei Mendris, wo die Niederny>it Landvogt und nur die hohen Gerichte den Eidgenossen gehören, malefizische Sachen nur
dag- ^^afcn gebüßt und „verthädigct" werden, wodurch natürlich der Kammer ihre Einkünfte entzogen,iahrpl" Amtöleutcn in ihren Eckel gesprochen werden und wcßhalb denn auch fast alle Landvögte
barsch ' Einnahmen gegen die Ausgaben im Rükstand sind. Der gcschworne Landgcrichtsschrciber,
^rül>^ ^iählt zwei Fälle, wo der Landvogt Geldstrafen sich angeeignet hat; leztcrer sucht sich
verantworten. — Der Handel wird in den Abschied genommen. Absch.590.f.-33«. (1586).^vvogt hatte den Meister Dominik Bellia von Besazio, der vor Jahren wegen eines Todtschlags^ worden war, seither sein Vaterland gemieden und neulich von den Verwandten des GetödtctenHanderlangt hat, auf Ratification hin liberiert. — Die Liberation wird nun gutgeheißen und der^ 'u den Abschied genommen. Absch. 659. g
3 Polizeiliches
^ässs^ (l556). Ammann Jmhof macht die Anzeige, daß einer im Mainthal gegen die Messe
deswegen vom Landvogt in's Gefängnis gcsezt worden, aus diesem aber wieder ent-^est» ^ ^ ^ von der Mehrheit an den Landvogt geschrieben, er soll denselben auf Be-
>»l>^ ^^aften, oder dann dessen Vermögen in Beschlag nehmen. Absch. 5. — 33«. Die Frage, wie^ dem Banditen, Sittil genannt, halten wolle, wird all releronllum geuomincn. Absch. 18. ll.—Abgeordnete des Viertels Balerna und der Commune Stabbio melden, daß sie, um vordjst^ sein, die Sazung aufgestellt haben, daß niemaiid'bei 100 Kronen Buye einem Ban-
dst q. Enthalt gestatten dürfe, und bitten um Bestätigung dieser Verordnung. Es wnd entsprochen;^^ wird jedoch zum Verhalt in den Abschied genommen. Absch. 197. o. 3Ä«. (1571).
""dvogt wird aufgestellte Einfragc aufgetragen, folgende Bekanntmachung zu erlassen: Wenn injemand „verbüßt" (verkleidet) und mit Büchsen und Stangwchren bewaffnet angetroffen wird,
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