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MendriS.
Gefängniß soll er eine Urphedc schwören, dieses Handels wegen niemanden zu beschädigen, Absch. 77, >- '323 Die Verwandten des ErzPriesters Peter della Tnrre stellen die Bitte, man möchte diesem die Str^von 100 Krön, erlassen, weil er nichts habe und sie daher selbe bezahlen müßten, und man möchte sie vo"der Bürgschaft für die 2000 Krön, entheben, oder dann jene Pcrjonen ihnen namentlich angeben, gtjff"die ihre Bürgschaft gelten soll, damit sie sich gegen diese zu verhalten wissen, — Weil einige Boten darüber nicht instruiert sind, weil ferner der ErzPriester wegen seines unpriesterlichcn Wandels cntsezt, spö^aber aus unbekannten Gründen begnadigt worden ist, wird das Gesuch all instruonllum genommen, Abs^89, e, — »24, Der Landvogt, darüber angefragt, wie sich der Erzpriestcr seit seiner Freilassung gehallthabe, berichtet, daß derselbe jezt noch ein ärgerlicher Leben als zuvor führe, neulich cincö bravenTochter geschwängert habe und daß also wenig gutes von ihm zu hoffen sei. Daher wird beschlossen' ^soll jeder Bote darüber an seine Obrigkeit referieren; jcdcö Ort soll dann seinen Entscheid darüber ^Uri mittheilcn, damit dieses den Beschluß der Mehrheit dem Landvogt zu Lauis zur Vollziehung zuff"'den kann, Absch, 89. m. — »2». «.156(1), Aus einen Bericht, daß der ErzPriester zu MendriS seinzu Balerna verlassen und während der Nacht alle seine fahrende Habe nach Como geführt habe, under sammt einigen Vcrbannlen häufig stark bewaffnet nach Balerna komme, wird den Landvögten von La»"'und MendriS der Befehl ertheilt, sich zu rüsten, selben auf Betreten gefangen zu nehmen und wohl v"'wahrt nach Baden zu schikcn, damit er hier nach Verdienen bestraft werde. Auf den Fall, daß er bisnächsten Tagleistung nicht eingebracht werden könnte, sollen die Boten darüber instruiert werden, ob M<wvom Gubcrnator zu Mahland dessen Auslieferung gemäß der Eapitcl verlangen wolle. Absch, 93 ^32<» Der Landvogt berichtet über einen Vorfall, der sich zu MendriS den 20, April zugetragen, woeinem Streithandel Meister Sebastian Bussia dermaßen verwundet worden, daß er gestorben sei, und b'^um Weisung, was er zu thun habe: den Thäter, Vater von fünf Kindern, habe er im Vcrhast, ^eigentlichen Urheber des Streites aber habe er noch nicht ausfindig machen können, — ES wird ihm ^getragen, den Gefangenen bis zur künftigen Jahrrechnung im Gefängniß zu behalten und inzw's^"gründliche Untersuchung über den Handel anzustellen, Absch, 98, ll, — 327. Die Verwandten des ^Priesters von Balerna bitten, man möchte in der Sache nicht eilen, sondern ihnen einen Termin zurnähme von Kundschaften bewilligen, indem sie darthun zu können hoffen, daß ihr Vetter auö HaßNeid verunglimpft worden und daß der Schreiber die Kundschaften falsch geschrieben habe. Damitnun niemand zu beklagen hat, wird ihnen bewilligt, die Kundschaften in Gegenwart der LandvögteLauis und MendriS aufzunehmen und selbe dann auf der Jahrrechnung zu Lauiö den eidgcnöM^"Rathsboten vorzulegen. Sollte sich dann ergeben, daß der Schreiber die Kundschaften falsch aufgczc'^habe, so soll dieser nach Verdienen bestraft werden, Absch, 98, Es wird eine Vcrweud^
der Angehörigen deö Hauses della Turre vom 18, April und ein Beschluß des Raths von Nidwaldc» »o'"30. April in Betreff des Erzpriestcrö zu Balerna, Johann Peter della Turre, verlesen, Absch. 195,^32». (1566). Jakob „Lavcgario" aus Mahland, der den als offenen Mörder verrufenen „Jannot 8^'lcio" aus Mahland zu Mendris „entleibt" hat, wird libcriert, Glaruö, Basel, Freiburg und Schoffß^stimmen nicht dazu, Absch, 269, I<. — 33». (1573), Der Landvogt berichtet, er'habd den Anton deder einen gewissen Johann Anton, ebenfalls von Muggio, auö Nothwehr getödtet, in Berüksichtiguul! ^dabei stattgehabten Umstände libcriert, und bittet um Bestätigung dieser Liberation, — Da mau °darüber nicht instruiert ist, wird das Gesuch in den Abschied genommen, Absch, 416, ll. — 33?