ISA
LauiS.
gewissen Gütern vor der weltlichen Obrigkeit gehabt haben; dieser Pfarrer habe geäußert, er steiftniemanden etwas nach nnd werde lieber seine Pfründe aufgeben und das Land meiden, als hierin g^horsamen. Und nachdem man nun den ErzPriester zur Verantwortung gezogen und gefunden hat, daßer keinen Befehl vom Bischof aufweisen kann, und nachdem man die Ncberzeuguug gewonnen, daß dieennetbirgischen Priester sich nie von Weltlichen bestrafen lassen wollen und sogleich mit dem Bann drohetso wird der Handel in den Abschied genommen, Absch. 565. k. — i Alt-Statthalter Johann Pet^Morosin, der vom Bischof von Eomo daS Lehen, dessen Zinsen und Zehnten zu LauiS einzuziehen, e"fneun Jahre empfangen hat, bittet um Bestätigung dieses Lehens, weil der Bischof alt sei und inzwisäft"mit Tod abgehen möchte; er bittet ferner, jene Kosten vom Viertel LauiS einziehen zu dürfen, die elbeim Proceß des Johann Anton Talgano von Porza wider die Landräthe zu LauiS, wegen zuBesteuerung, erlitten habe, — Beide Begehren werden ml in>>< uoinluin genommen, Absch, 573, g- ""HAH. (1580t, Jedem Boten wird eine Zuschritt des LandvogtS in Betreff der Propstei zu Lanis estschriftlich mitgetbcilt, Absch, 597, ll, — (1581), Bezüglich der Erzpriesterpfründc zu LauiS, ^
unter Landvogt KruS von Lucern vacant geworden und von ihm hätte verliehen werden sollen,
Papst aber an Alexander „de Laeu" (Lago) von LauiS vergeben worden ist, wird an den Landvogt ift^schrieben, er soll die Verwandten des leztern ermahnen, sich mit LandvogtKrus in Betreff der gebührende"Verehrung zu verständigen, wenn er bei der Pfründe bleiben wolle, Absch, 608. — HZ? Auf ^Ansinnen des Bischofs von Eomo, zu LauiS die Inquisition über Glaubenssachen einführen zu dürft"'wird ihm geantwortet, daß man dieses für unnöthig halte, indem cS bezüglich des Glaubens daselbst g"'stehe und weil man verdächtige Personen selbst bestrafen lasse, Absch, 608, eg, _ Gebest'""
Gorini berichtet an die Gesandten der VII katbolischen Orte, daß der Pfarrer zu ,Roff" t? Rovio) ^Gemeinde um einen Zehnten anspreche und daß der Bischof von Como den Entscheid darüber prätendierwährend die Commune dafür halte, daß der Pfarrer sie vor dem ordentlichen Richter suchen müsse.Wird ml iimti'noiutnm genommen, Absch, 611, s,. — (1582), Alt-Statthalter I P Morostttv bit^um Bestätigung der Urkunde vom 6, Juli 1579, durch welche ihm ein Lehen vom Bischof von Co'""auf neun Jahre verliehen worden war, damit, weil der Bischof alt und gebrechlich sei ein neuerihn nicht vor Ablauf des Lehens von demselben treiben könne, Absch, 689, o — (1584) Auf
Bericht, daß einige Chorherren ihre Pfründen an Andere vertauscht haben und zwar an solche, dienicht Chorherren gewesen sind, und daß diese das gebührende Geschenk an den Landvogt nicht verabfolg""wollen, wird den Chorherren, gestüzt auf die Capitel von 1518, in welchen man sich die Verleihung^Pfründen vorbehalten hat, befohlen, dem Landvogt die gebührende Verehrung zu geben und das Lehe»ihm zu empfangen, — Zu besserer Erläuterung wird die Sache.ml rolorgnünm genommen, Absch. 886, S ^q«»I. Der abtretende Landvogt berichtet, daß ein Proceß über auf cigenösstschem Gebiet gelegene 6""'"'durch die Brüder ffabianuS und FraneiSeus Camueius von Lanis vor dem Landvogt angehoben, 5"""aber durch sie oder ihren Vater Dr. Andreas vor den Vicar des Bischofs von Como gebracht worden ft"unter dem Vorwand, daß die streitigen Güter bischöfliches Lehen seien, daß dann alle Reelamatio"""beim Bischof ohne Erfolg gewesen und der Viear im Rechten fürfahre, — Weil man nun solcheshingehen lassen darf und weil der Bischof viele Einkünfte in der Landschaft LauiS besizt, wird der H""^in den Abschied genommen, Absch. 686, ß. — »<»2. Lucern soll im Namen der Vis katholische" ^den Cardinal von Como ersuchen, er möchte die Propstei zu LauiS mit keinem Abzug beschweren, st"^'