Lauis, 1Z25
diese Pfründe wie von Alters her bleiben lassen, Absch, 695, o. — (1585), Auf lcztem Tage war
^ Bericht in den Abschied genommen worden, daß, wenn Pröpste oder Chorherren ihre Pfründen^tauschen oder an junge Priester übergeben, sich diese leztern nicht für verpflichtet halten, das Lehenregierenden Landvogt zu empfangen und ihm die gebührende Verehrung zu geben, obschon dieP'ltel von 1513 und seitherige Uebung dieses vorschreiben. Es wird nun beschlossen: Wenn ein Propst"der Chorherr stirbt, oder seine Pfründe vertauscht, oder sie an einen andern abtritt, so soll der neu^tretende Propst oder Chorherr vom jeweiligen Landvogt das Lehen empfangen und erwerben und da-^ bei» Landvogt die gebührende Verehrung wie von Alters her verabfolgen, Absch, 715, l. —^ (1586). Die Räthe und Burger des Flekens Lauis stellen an die Gesandten der VII katholischen. " ^ Gesuch um Errichtung eines Jesuitcn-CollcgiumS aus den Einkünften der immer mehr ingang kommenden Propsteicn zu St, Anna und Torcllo, indem auch die Burger und die ganze Land-gern dazu beisteuern würden, — Das Gesuch wird in den Abschied genommen, Absch, 745, Ii.—
- Es wird vorgeschlagen, die 199 Krön,, die der Cardinal von Como als Pension ab der Propstei
lafs^ Irlich bezieht und einigen Curtisaneu zufließen läßt, au denselben nicht mehr verabfolgen zu
. ^eil die Pfründen ohnehin arm sind und kein anderer Potentat auf seinem Gebiet sich solcherlei
en läßt, — Weil man aber hierüber etwas zu verfügen sich nicht für befugt hält und darüber au den
^ i geschrieben werden muß, wird der Vorschlag in den Abschied genommen, Absch, 745, i.— Ä4»<», Eine
^ U'ift des Pfarrers Dominikus Tharilli zu Comauo zu Gunsten seines Bruders Priester Cyprians,
^etor der Theologie, der ohne Ursache von einer Pfründe im Mahländischen entsezt worden ist, wird
in den Abschied gegeben, damit eö beim Nuntius die entsprechenden Schritte für denselben thue,758, p.
1/4 Localos.
Carona.
^Uis ^ (!5W), Die Commune Carona legt die Briefe über ihre Freiheiten in der Landschaft
Tlg ^ ""d dittct "m deren Bestätigung,—Nach Einsicht derselben läßt mau sie in Kräften verbleiben,stimmt nicht dazu und nimmt es in den Abschied, Absch. 269, g.
I>, Lmns.
dt» (1568), Erzpriestcr Johann Peter Morostno meldet, daß der Bischof von Como ihm
esshl ertheilt habe, die gemauerten Gräber aus der Kirche zu St, Laurenz in Lauis zu entferne»,einigen derselben Eidgenossen begraben sind, wird dem Landvogt anbefohlen, diefeS bisdaß > "'cht zu gestatten, Absch, 312, >>, - (1569), Der Fiscal Heinrich Crivelli meldet,
Zu a^D^dr ^iä67 in einem Rechtsstreit zwischen dem Johanuiter-Ritter Philipp Nibio und dem Spitald>ord^^ ^nige Güter dem leztern zugesprochen und beiden Parteien bei 499 Kronen Buße verbotennichts wider dieses Urtheil zu thun; wegen Verlezung dieses Verbots habe der Landvogt^ird ' Kronen gebüßt, und er bitte nun um Bestätigung dieses landvogtlichen Urthcils,
sstr den Abschied genommen, Absch, 349, ll. — /471» Die Gesandten von Nri berichten: Ein Prie-^iter ^ ^^nis sei wegen seiner Tapferkeit gegen die Türken zu Rhodus von: Hochmeistci deS Johau-diese ^dens mit einigen Gütern zu Lauis begäbet worden, mit dem Vorbehalt, daß nach seinem Tode^ ^''ter wieder an den Orden zurükfallen: bei seinem Tod aber habe der Priester diese Güter dem
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