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"ügen Punkten etwas scharf, da man nichts unbilliges gehandelt, noch jemanden etwas vergeben zu habenübe; da der Papst aus Gründen den Humiliaten-Ordcn aufgehoben habe und der Propst zu Lanis'Nu Orden angehöre, sei es nöthig gewesen, dieses Gotteshaus wieder mit geistlichen Personen zu^'Pmal Pvrromäus, vom Papst bevollmächtigt, habe sich dann freiwillig anerboten, gelehrte^1 "che dahin zu thun, was ihm dann auch auf einer Tagsazung zu Baden im Jahr 1569 von denOrte» bewilligt worden sei; sie haben also niemanden etwas vergeben; wenn man dann sich darübersie ^ Landvogt zu Baden zu Gunsten der sechs katholischen Orte entschieden habe, so müssen
Merken, daß dieses Entscheidungsrecht ein alter hergebrachter Brauch sei. Die sechs Orte erwicdcrn,üch nicht bewußt seien, etwas scharfes geschrieben zu haben; man möchte ihnen die Antwort in dendlnmt sie auf künftiger Tagsazung gebührend darauf erwicdcrn können, Absch, 684. p. —Zu T Bezüglich eines Strcithandels zwischen Julius Trcvanus, Propst an der Kirche St, Maria
orello, und Peter Anton von Noraneo, über eine Matte, hatte Landvogt von Dicßbach seiner Zeit ein^ gefällt, Nuil appelliert der Propst und verlangt Aufhebung des Urtheils und Zuerkennung der
k? die andere Partei dagegen stellt in Abrede, daß die streitige Matte im Urbar des Propsts stehe,erwartet Bestätigung des Urtheils, Nach Anhörung beider Parteien und nach Aufnahme eines
>u> Lili von Schwhz am dritten Theil über Bezahlung von Primizcn ab einem Gut der Erstern
de« ^^^rim vml Agno, Nach Anhörung der Klagen und Antworten aller Parteien wird das Urtheil
NachUnd
Urtheil bestätigt; gleichzeitig werden die streitigen Märchen dieser Matte fcstge-^ ' -Lern, Lucern, Untcrwalden und Freibnrg sollen die Marchsteine sezen, Absch, 416, Iv.— Uft». (1574)O» ^ Streit zwischen den Brüdern Priester Donat Johann Dominic und Johann Baptist dedvgt dann dem Propst bei St, Johann zu Agno anderseits, endlich dem abtretenden Land'
aufgehoben »nd den Brüdern de Quadrio die auferlegte Strafe von 120V Krön, erlassen,^rev ^ D'k erledigte Propstei Torcllo zu Lanis war vom Landvogt an Jakob
^ ^^^^khcn worden; darauf hatte der Papst in einem strengen Brede (ll. «I, 10, Mai, —Staatsarch.«Udx .' begehrt, daß man diese Propstei dem Cardinal von Como übergebe, wogegen dem
Auslagen wieder vergütet würden. Nun stellt Lucern den Antrag, man möchte dem Cardinalt»e» und demselben die Propstei für sein Leben lang übergeben, jedoch mit dem Vorbehalt, daß cSZiHj ^^"ossen an ihren Freiheiten unnachthcilig sei,— Wird ml instnioiulum genommen, Absch,539,m.—^ ^Ulcn Bericht des Landammann Lnsst (19. Juli), was der Cardinal Borromäus bezüglich derLanis ihm geschrieben hat, wird nicht für schiklich erachtet, den Papst dieser geringfügigenZu bclä>tigen, weil man ihm ohnehin viel zu verdanken habe. Da jedoch vom Cardinal gute^scl/^überdies; zu erwarten ist, daß derselbe alle Kosten tragen werde, wird der Handel in den^ ^^unnen, um sich darüber zu verständigen, ob man ihn für sein Leben lang dabei belassen wolle,der — ^32. (1579), Da Cäsar Trevano von Lanis sich beklagt, wie er und sein Sohn wegen
l>» h ^'Üei zu Torello in den Bann gekommen, und um Verwendung ansucht, wird zu leinen GunstenEtlichen Visitator. Bischof von Vcrcelli, geschrieben, Absch, 562 ,ll. - 453. Der geschworncLanis berichtet an die Gesandten der VII katholischen Orte: In verflossener Charwoche,Sttoi, Krankheit des LandvogtS. seien die Consuln und Abgeordneten der Commune Riva zu ihm
hl ^"'en und haben sich in Gegenwart des Statthalters Quadrio beklagt, daß ihr Pfarrer ihnen die^Kraniente nicht spenden wolle, weil sie einen Proceß mit ihm in Betreff eines Almosens von