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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1222
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Lauis,

drei Jahre reformiert werden sollen, daß alle Pröpste in Italien sich dieser göttlichen Sazung unterzöge»haben, mit Ausnahme derer zu LauiS und zu LuggaruS, weswegen diese in die Strafe der Excommunicatio»gefallen seien; er begehrt nun, daß man die beiden Pröpste zum Gehorsam anhalte und deren Einkünftein andere Gotteshäuser daselbst verwende, Absch. 612, i. 43«, Beschwerde des PropstS zu St, Johan».Johann Angclo Maria de Castanea, daß Cardinal Borromäuö seine Propstci einem andern GotteSha"^incorporiert habe, Beschluß über die dießfallsige Jurisdiction der Eidgenossen, (S, d, Absch, 616. o.) ^435». (1e>69), Da man in Erfahrung gebracht hat. daß die Klöster zu Lauis stets von fremden Mönche"regiert werden, die ohne Wissen und Willen der hohen Obrigkeit Eigenthum dieser Klöster verkaufen, ftwird verordnet, daß in Zukunft kein Provinzial, Capitcl oder Guardian der Klöster Guter verkauft"'versezcn oder auf andere Weise abwandeln dürfe, bevor er die Bewilligung dazu von den Eidgenosse"erhalten habe, Absch, 640, k. 44<». ES wird dem Landvogt und Landschreiber aufgetragen, bis a"?weitern Bescheid nicht zu gestatten, daß Güter der Klöster verkauft oder versezt werden Absch 649, ü- ""441. <1570). Dem Statthalter und Landschreiber wird ernstlich anbefohlen, das zu Baden beschlösseReligionsmandat zu Lauis und Morco zu publicieren, Absch. 668, .1. 442. (157t ) Ein Abgeordneterdeö Propsts von Lauis legt die besiegelten Briefe vor. die der Propst mit großen Kosten nicht allein °o"den Xll Orten und ihren Landvögten, sondern auch vom Papst und von zwei Obersten dcS .hmniliatc"-Ordens über seine Konfirmation erlangt hat. und bittet, die Eidgenossen als seine natürlichen «chcnSherrc"mochten .hn gegen den Cardinal BorromäuS, Erzbischof zu Mahland, schüzen. der ihn von seiner Pfründezu verstoßen beabsichtige. - Weil aber die Mehrheit der Orte darüber nicht instruiert hat wird der Handel i-d.ii Abschied g.,w»>,-, »bs«,k,ui'«

>i-»-.O.de,,s, Pidp» der Kirch, und «.« Hau,.« St, «Ion. s.iu. S-dpiicaii.nnd .in. VN»"'dung der Landschaft vor sammt den Bestätigungöbricfen vom 18, August 1547 15 Mär? I55ft61. Mai 1564, und bittet, man möchte ihn auf dieser Propste! bleiben lassen und ihn dabei icküzcnschirmen, weil er sich bisher priesterlich gehalten habe.-DaS Gesuch wird nochmals in den Abschied ge-nommen, um auf nächster Jahrrechnnng zu Baden weiter darüber zu verhandeln Absch 671, ^444. Der Propst von Lauis begehrt abermals, man möchte ihn bei seinen erlangten Confirmatione"schuzen, Ms Orte Luecrn, Uri. Schwhz, llnterwaldcn, Zug und Freiburg zuerkennen die ProB'oem Card.nal BorromäuS. die andern sechs Orte wollen den Propst bei se neu erlanaten Prieft"schuzen; der Landvogt von Baden stellt sich auf Seite der erster... Weil ...... ^ « ^..t vo"

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tcn regierenden Orte Namen zu Baden ist. so wird dieses ml rokoronMm genommen Ab el, 677 bb"443. Die von Cardinal BorromäuS und vom Bischof von Como eingelangten Antworten worin ^Recht. Pfründen zu verleihen, für .ich ... Anspruch nehmen und behaupten, daß die Landvögtc sich indamit zu befassen haben, sollen auf künftiger Tagsazung zu Baden vorgelegt werden Absch 679- l- ^44«. Beschwerde der sechs Orte Zürich, Bern. Glarus, Basel. Solothurn und Schasfhauscn. daß ^Landvogt von Baden auf leztcr Jahrrechnung zu Baden bei gleichgetheilten Stimmen in Sache" ^Propste. Lau.ö zu Gunsten der leztern entschieden habe, und Erklärung, daß sie sich diesem Entscheidsunterwerfen können. (S, d, Absch, 681.) - 447, Die Gesandten der sechs Orte stellen au die V ka^'Orte sammt Frciburg das Gesuch um Antwort auf das ihnen hinsichtlich der Propstci Lauis übersüßtreiben. Schultheiß Pfhffer antwortet im Namen der Leztern: Man finde benanntes Schreibe"