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^ »ian diese Strafen ihnen lassen oder wieder zu Händen nehmen wolle. Absch, 11.x. — tlri
"ugt, daß diese den Wollenfabricanten erthcilten Freiheiten abgeändert werden. Da aber die Gesandu laut der Capitcl sich nicht für befugt halten, frühere Beschlüsse und Urtheile aufzuheben, wird daskehren in den Abschied genommen. Absch. 12. — IZttl (1557). Die Boten auf die ennelbirgischenucchnungen sollen beauftragt werden, die Ordnung und Sazung der Tuchfabricantcn zu Lauis zu^'llchen und daran zu ändern, was den Eidgenossen nachthcilig sein möchte, oder selbe zu bestätigen,Ue nichts schädliches darin finden; denn man ist der Ansicht, daß ein solcher Gewcrb ohne bestimmtenicht bestehen könne. Absch. 28. r. — Die Saznngcn und Statuten der „Tuchlcute"
bxg ^trdcn bestätigt; da aber die Boten von Bern, Uri und Untcrwaldcn nicht dazu stimmen und
Eapitcln vom Jahr 1559 bleiben lassen möchte, so wird ihnen vorge-dun ^ Tuchlcute zwei besondere Beamte aufgestellt haben, welche bei Eidcspflicht über Entwenilen von Wolle und Tuch wachen sollen, und die Erwartung gegen sie ausgesprochen, daß sie es bei demk ebluß der Mehrheit bleiben lassen werden. Absch. 55. k. — A<»3. (1565). Die Statuten der Gesell-der ^unft der Tuchlcute werden neuerdings bestätigt. Da jedoch in einem Artikel*) dieser Statutende,i^'"^ eingeräumt wird, über alle und jede Summe zu richten und zu strafen, sowie sie
eine, Zwilchen dem Baptista Ealdrino, Kaufmann zu Mahland, und einigen Tuchlcuten zu Lauisten " ^"^"id erlassen habe, und da Zürich, Bern, Zug, Basel, Freiburg und Schaffhausen dafür hal-Zusl dieses der Obrigkeit und deren Beamten zu großem Nachtheil gereiche, verweigern diese ihreGeh Absch. 249. i. —> (1.584). klr. Ludwig Broccho meldet: Er habe, weil diesseits deS
Ziehet Eisenwerk besteht und man das Eisen stets aus dem Mayländischen um hohen Preis He-in o ^ ^ise, zum Wohl der Landschaft eine Schmiede zu errichten sich entschlossen und zu diesem ZwekWerschs ^'i^en Gegend einen Wald gekauft sammt einigen Gütern, worauf eine alte abgegangene HamisssiN stehe, und habe mit einem fremden Edelmann einen Vertrag über Lieferung von Eisen ab-die (u ^ ^ ausnahmsweise Bewilligung des getroffenen Kaufs und Vertrags. Da auch
''icht ^er Rath der Landschaft dieses Gesuch unterstüzcn, man stch aber darauf einzutreten
<le»a berechtigt hält, obgleich man den Nuzcn der Unternehmung einsteht, wird es ml inKrnonclum"""en Absch. 686. o.
8. Hisel,enzcn zu Pissvne
sie (1557). Die Vorgesezten deS Dorfes LauiS bitten um Bestätigung eines Vertrags, den
einigen Fischern von Bissone über Lieferung einer bestimmten Anzahl Fische an Fasttagen abge-
si» ^ ! '''tikel des Statuts. So habcnt s» such gcscht, das die Apt vnd ire biständer, so Iepmal siudt vud off das kbünfftigHelen . s^'tut volmcchtigcn gwalt Verwaltung vnd macht haben, z» erkhennen, erlütheni, entscheiden vnd sich mit entliehen Vrdiid,^ ' spreche» in allen stösscn vnd spanen. So sich erheben werden zwüschent thuchliithen vnd thnchlüthen, vnd zwüschent wärcklütte»der ""l' thnchlüthen mit wärcklütte», vnd wärcklütte» mit thnchlüthen, Es sige Im Ansprechen vnd versprechen, von wegen
Eltons " ^ttilcngmirbs, ivnllin vnd lsinin thnchs, bvwelen vnd von Andren harflüsendcn gattnngen. Item mich von wegen dessolleschndens. Zinses, bnrgschafften vnd wächselgelts. Vnd solchen Iren bivrthelen, vrthelen. sprttchen vnd ordnnngcn""K od "nd statt gethan .verde», Ols ob es durch ven her i-andtvogt gesprochen nnd erkhent were. vnd das sh erlonp«.
""erbr" "b'""''" «""er »»'»»riffen. zn verhcfften vnd Arrcstiere» vergünstigen mogent. Vnd sölichs soll krefftig vnd
^ ^»chenijch sj„ verstanden werden In allen vnd jeden gelt snma vnd andern dingen, Vnd das sn mögen
" ^'Htshandtmigen sehen vnd vcrlengern. wie dan w Pn.lich sin bednnkt, Nach gestalt der fachen.