LauiS, 1AL7
^Uechne,, Absch, 441. o. — 307 Ritter Nibio von Novara hatte einen Rechtshandel gegen dieuwälte des Spitals zu LauiS, in welchem der damalige Landvogt Rudcla ihn zu 200 Kronen vcrfällte." diese Summe bisher nicht bezahlt worden ist, wird den Anwälten des Spitals befohlen, selbe aufeihnachi nach Zürich zu schiken, damit dem Landvogt und seinen Amtsleuten ihr dritter Theil vcrab-werden kann, Absch, 44k, p, — 308. (1575). Lanzcrinus de Rehal von Bogno, der wegen Ver-st des an Peter de Rehal begangenen Mords war verrufen worden, beweist durch Kundschaften seine^'stchuld und bittet um Liberation, — Er wird liberiert, Absch, 460. k. — 300. Peter Gioccko aus^ Landschaft LauiS bittet um Liberation seines SohneS Masse, der vor drciundzwanzig Jahren den)ann Maria von „Sorcgio" aus Nothwehr gctödtct hatte, — In Würdigung der mildernden UmständeMasse liberiert, Absch, 466, >. — 310, Auf die Klage des de Ba von Lanzo, daß der LandvogtDießbach ihn und seine» Sohn nm 200 Kronen bestraft und ebenso andere von Lanzo gebüßt habe,' sie in der Landschaft Lauiö verbotene Waffen sollen getragen haben, wird, obschon ihre Schuld an-^ u,it wird und die Strafe seiner Zeit von den eidgenössischen Gesandten bestätigt und vom Landvogt^^echnet worden war, doch aus Freundschaft und guter Nachbarschaft die Strafe aufgehoben und denLandvogteie» LauiS, Luggarns, MendriS und Mainthal anbefohlen, dem de Ba die 200 Kronen^ übrigen Ansprachen fallen zu lassen, Absch, 475, ll, — 311. In BetreffZv LauiS und Eastagnola, welche denen von Lanzo Ochsen weggetrieben hatten und dcßwegcn imgehö ^"d'schen verrufen worden waren, und in Betreff derer von „Röpöng" (Rampoguo), welche An-^ von Lanzio (?) Kühe und Geißen weggeführt und dcßbalb zu Lauis verrufen wurden, sollen die>n beiderseits bei ihren Obern anhalten, daß selbe wieder liberiert werden, weil der Haupthandel
^biget ist, Absch, 475, i.— 31Ä. (1576), Der über Peter Somazzo von Brcganzona erlassenedaß ^ bestätigt, Absch. 498, a. — 313, (1577), Der Landschreiber von Mcntlen von Uri berichtet,de» ^ Guardian zu St, FranziscuS zu LauiS wegen eincö Mordversuchs in der Kirche zu Como gegender a ^ "ator Graf Johann von Anguisola vom Landvogt gefangen gesczt worden sei. Da nun seitherbei,g ^dacht Legen den Guardian sich noch bestätigt, wird an den Landvogt der Befehl erlassen, dieTga Untersuchung gegen diesen Mönch anzuheben und nichts zu sparen, um die Wahrheit an den^ bringen, Absch, 526, o. — 3 SA. Sobald die Stimmen über den anguisolischcn Handel von^ ändern Orten Lucern zugekommen sein werden, soll dieses an den Landvogt im Namen der Mehrheitschst^"' schreiben, Absch, 524. 313, Bezüglich des gefangenen Guardians zu LauiS
Über" Glarus, Basel, Solotburn und Schaffhausen mit dem Beschluß der V katholischen Orte
^^M'mcnde Boten, nämlich, der Landvogt soll, weil der Verdacht des Mordversuchs gegen denstiß Llnguisola zu Como auf dem Guardian so schwer lastet, denselben in ein härteres Gefäng-
btta bvr Folter zum Geständnis; zu bringen suchen! wenn sich dessen Schuld dann
^ ^ Landvogt an alle Orte darüber berichten. Diese Weisung wird an den Landvogt^'fügung ber Ortsstimmen überschikt, Absch, 525, I>. - 31«, Die Gesandten von Freiburg3ssa "^burn sollen an ihre Obern berichten, was die Anwälte des Grafen von Anguisola und desbaß ^uardianS zu Lauis vorgebracht und wie die V katholischen Oite dazu eingewilligt haben,
gebe ^ ^bnch, weil er eine geistliche Person ist, der geistlichen Obrigkeit unter der Bedingung über-b>cl^ daß dieses den XII Orten an ihren Freiheiten und Gerechtigkeiten unschädlich sei. daß die.
^ den Mörder umgebracht haben, liberiert seien und daß die Kosten vergütet werden sollen, Ihren