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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1206
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Lauis.

Leibesfrucht abzutreiben. Nach Anhörung beider wird das Urtheil aufgehoben. Absch, 441. ü.

Einem von Caslano wird die Buße von 16 Krön., in die er auf Verdacht hin der'Entwendungeiner Traube verfällt worden, erlassen, weil das Vergehen nicht erwiesen ward. Absch. 441. o.

Franz de Rosso, der seine Frau wegen Ehebruch und Vergiftungsversuch umgebracht hat, bittet «mLiberation. Nach Anhörung der von ihm aufgelegten Kundschaften, sowie seines mit den Verwandtenseiner Frau abgeschlossenen Friedens, wird er libcriert. Absch. 441.1. 3M». Alexander Broceho meldet:Der abtretende Landvogt Lili habe den Paul Seavardin von Gravesano um eine Geldsumme gebüßt; eraber habe eine Verständigung zwischen ihnen vermittelt und sei deßhalb auf lezter Jahrrechnung uw5t) Krön, bestraft worden, obschou er nur gemäß der der Landschaft Lauis im Jahr 1555 gegebenen Sazu»ggehandelt habe; er bitte daher um Aufhebung der Buße. Er wird freigesprochen. Absch. 441. chktttl Johann Maria Blenio aus dem Mayländischen klagt, daß der Landvogt Lili ihn gefangen gestzt'dann gegen eine Bürgschaft von 20t) Kronen freigelassen, später ihn als Mörder verrufen habe und ve»den Bürgen die Bürgschaft habe einziehen wollen, obschon er zur Stunde noch nicht wisse, wessenLandvogt ihn anklage; er verlangt, daß Lili seine Klage eröffne, damit er seine Unschuld darthun»»^Lili verantwortet sich: Sein Statthalter Novia tRoviglia, habe den Blenio als Mitgehülfen amdes Cenotli verklagt und als einen, welcher jene, die nach Lauis Korn bringen, den mahländisäss"Commissarien verzcigc; er müsse aber bekennen, daß Novia ihn auch in andern Sachen falsch berichtet habeBlenio wird freigesprochen. Absch. 441. >>. Donat Maderno von Lauis den der Landvolk

wegen Gebranch einer zu kurzen Elle um 3000 Krön, bestraft hat, bittet um Aufhebung dieser StrafeNach Anhörung der Verantwortung des LandvogtS, sowie der eingelegten Kundschaften wird Madcr»"freigesprochen, jedoch den Freiheiten des Dorfes Lauis unbeschadet. Absch. 44l. k. GS crg>^

sich bei nähern. Untersuch, daß die Kundschaft des Matthe de Galis aus dem Mainthal wider S>w^Garbo von Bissone falsch gewesen, daß er aber zu seinen falschen Aussagen durch Zacharias Busala vonCampiglione und den alt-Statthalter Hans Jakob Novia bestocken worden. Auf Verwendung desfür Busata wird dieser freigesprochen; auch werden dessen Hab und Gut seiner Frau und Kindernschenkt. Absch. 441. I. HieronimuS Castorio, der von Landvogt Lili des Beischlafs mit sc"'^Gevatterin Johanna de Daveöeo angeklagt und um 200 Kronen gestraft worden war bittet unterlegung genügender Kundschaften um Aufhebung der Strafe. Er wird freigesprochen. Absck. 441 w-""3»?. Donat Maderno bittet um Aufhebung des Unheils deö LandvogtS Lili gegen seinen Sohn Ioha""Angeld, der den HieronimuS Rusca in einem Streit so verwundete, daß er daran gestorben. Die Brü'der des Rusca dagegen verlangen Bestätigung des Unheils. In Würdigung der Umstände wird ^Thäter als Todtschläger aus der Landsckaft Lanis verrufen; den Blutsverwandten des HieronimuSbis in das dritte Glied wird des Johann Angeld Leib und Leben in der Landschaft Lauis übcrlassc"'Pomponins Crivelli wird wegen Antheilnahme an jenem Streit um 10 Kronen bestraft. Absch. 441. "!5Mi. Peter dclla Minora meldet, daß ihn der Landvogt Lili auf eine Anklage hin. daß er aufAlpen Käse und Anken gestohlen, gefangen geiezt und gefoltert und ihn, obschon er an der MarlerUnschuld erwiesen, gezwungen habe, ihm und dem Statthalter Novia eine Versckreibung für IN)auszustellen; er bittet um Aufhebung der Buße. Er wird freigesprochen und alle seine hierübergestellten Verpflichtungen werden kraftlos erklärt. Und da der Landvogt leztes Jahr dem bcna»"^Peter 52 Kronen Strafe abgenommen aber nur 20 in Rechnung gebracht hatte, soll er die ganze Su'"^