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Lauis.
Jedoch wird jedem Ort in den Abschied gegeben, daß man in Zukunft keine Partei in Abwesenheit derandern anhören solle. Absch. 312. 6. — 270. Johann Angelo dcl Ferre von „Lamen" (Lamonei, dessenHandel auf leztjähriger Jahrrcchnnng in den Abschied genommen worden war, wird libericrt. Zürich,Bern, Glarnö, Basel, Freiburg und Schaffhausen aber stimmen nicht dazu und verlangen, daß die Proceftakten abgelesen werden sollen. Absch. 312. l. — 280. (1569). Peter Gioccho von „Soregio" (? Soreng?''bittet um Liberalion seines Sohnes Masse, der vor fünfzehn Jahren den Johann Maria von Sorcgi?getödtet hatte und als Mörder verrufen worden war. — Wegen Mangel aber an Instruktion wird da?Gesuch in den Abschied genommen. Absch. 949. g. — 28l Der zu Lauis gemachte Porschlag, cö möclMbekannt gemacht werden, daß der verantwortet sein soll, welcher den Franz Mezzonello von LuggaruS weg?"seines Perraths und seines Benehmens gegen eidgenössische Angehörige umbringen wurde, wird nununeidgenössisch gehalten. All die ennetbirgischcn Landvögte wird aber die Weisung erlassen, sie sollen d?"Mozzonello auf Betreten festnehmen und nach Pcrdienen bestrafen. Absch. 349. ( — 282 Der LandVogt hatte die Proreßakten über den Mord, welchen Pantaleon Gorini an seiner Großmutter und Bassverübte, an Zürich »utgcthcilt. Das Urtheil wird bestätigt und zugleich verfügt, daß in Zukunft kein?Kundschaften weder in den Orten noch zu Tagen verhört werden sollen, welche nicht durch den geschw^neu Landschreiber verdolmetscht und nicht vom Landvogt besiegelt worden sind. Absch. 349. oo- "285j <1579». Es berichtet Christoph Gorini, daß Baptist „Gwosco" von Lauis wegen Ausgeben von ^ner-Krcuzern auf drei Jahre aus der Stadt Venedig verwiesen worden sei, weil man dort selbe nichtwährschaft erfunden habe; da derselbe nun aber wichtiger Geschäfte wegen nach Venedig müsse und ?^ein Jahr verstrichen sei, so möchte man ihm eine Empfehlung an die Herrschaft Venedig ausstellen. ^Weil jedoch ein ähnliches Gesuch auf lezter Jahrrcchnung zu Baden abgeschlagen worden wird seinein den Abschied genommen. Absch. 399. <z. — 28«. Es wird all rokoionilnm genommen daß Bapt'^Mugino, Andrea Carlo und Johann Antonio Castanea von Lauis, welche vor einigen Jahren alsverrufen worden, ihre Begnadigung in den Orten auszuwirken gewußt haben, dann in den Rath erwä^worden und nun an allen Unruhen zu Lauis die meiste Schuld tragen. Absch. 369. ...der Todtschlägcr Mugino, Carlo und I. Anton Castanea wird der Landvogt beauftragt, sich alle Müh? ^geben, daß diese drei sogleich wieder des Raths entsczt und Andere an ihre Stelle erwählt werden,ihnen die Liberationöbriefc abzufordern und zu Händen zu nehmen, endlich Kundschaften über ih?^Proeeß aufzunehmen und selbe mit Beförderung nach Zürich zu schikcn, damit man auf künftigersaznng darüber verhandeln könne. Absch. 367. n. — 280. (1571). Die drei Genannten welche ö?"^Weisung wieder aus dem Rath gestoßen worden, begehren durch ihren Anwalt, daß man sie bei 'b""erlangten Libcrationen schirmen möchte. Gemäß Instruktion wird aber das Verbannungs-Urtheil bcstä^und an den Landvogt davon Mitteilung gemacht; zugleich wird verfügt, daß die Gesandten welchedas Gcbirg geschikt werden, keine Befugniß haben sollen, selbe zu libcrieren. Absch. 369. VI.. - 2«?-das Gesuch der Mutter, Frau und Kinder des Peter del Cada von Morco und ans das Zeugnis' ^Baptista de Castel-Nuovo wird derselbe von einer gegen ihn erhobenen Anklage und von der Verruf"^libericrt. Absch. 378. o. — 288. (1572). Dem Landvogt wird Befehl ertheilt. von Thoma delvon Rancate die 59 Dueaten Buße einzuziehen, in die derselbe wögen „einseitiger" Klage zu Badenfallen ist, oder aber denselben verrufen zu lassen. Absch. 397. e. Jakob Rovia,
Statthalter zu Lauis. klagt gegen Marc Anton Turbino, daß derselbe in einem Rechtshandel für ^ ^