Lauis, I20Z
^>de vom Landvogt als Mörder verrufen worden, bitten um Begnadigung derselben. Die Boten von"ricb, Bern, Basel und Schaffhauseu wollen darauf nicht eintreten, Absch, 196, >, — 2<»?» Es soll^ Bote an seine Obern referieren über die unbefugte Liberierung des Mörders Bajoechi durch diesandten auf lezter Jahrrcchnung, damit solches von den enuelbirgischcn Boten nicht mehr geschehe, weilkineiii früher gefaßten Beschlüsse zuwider sei, nach welchem weder die Landvögte noch die Boten diestell"^^ verrufene Banditen zu libcrieren, Absch, 205, l>. — 27tt. Ludwig Crivclli von Lauisdas Gesuch, man möchte die Frau Augustiua von Morell, die ihren Mann ermordet habe, aus dementlassen, da sie in einigen Wochen niederkommen werde, Mare Anton Bosso dagegen ver-^ P aus Auftrag des Gubernators zu Mayland die Auslieferung dieser Frau, um von ihr zu erfahren, wer^ st' diesem Mord angestiftet habe, und anerbietet Gegendienste auf ähnliche Begehren, - Die Sache wird'den Abschied genommen und dem Landvogt anbefohlen, die Frau wohl zu verwahren, über den Sach-^ alt genaue Erkundigungen einzuziehen und darüber auf nächsten Tag zu berichten, Absch. 205, in.—Eon Verwendung des Christoph Gorini für Gilardo „Ferüsch" (Ferugio) und Albert dclla
>na, beide aus der Landschaft LauiS, welche bei zwei Todtschlägcn gegeiuvärlig gewesen waren, ohnedabei
Aer detbciligt zu haben, und deßwcgen vom Landvogt verbannt wurden, sich aber seither mir den^^^dten der Getödteten vereinbart baben. wird Uli ilwti'iinnilnm aenammen Aksw 219 > — 272 Auf
^ördn
er
der Getödteten vereinbart haben, wird >-nl instrnomlum genommen, Absch, 219, > — 272 Auf^hsazung zu Baden wurden Gilardo dcl Ferugio und Albertino della Cortina, welche früher alsd "k^nc Todtschläger verrufen worden, liberiert. Da man nun aber in Erfahrung gebracht,
Db ,ihre falschen Vorgaben hin geschehen, so wird beschlossen, essoll dieses jeder Bote an seine^ tu bringe,,, um entscheiden zu lassen, ob die Liberation dennoch in Kraft treten solle, Absch, 229, g. —hat Albertino della Cortina, der durch falsche Vorgaben seine Liberation zu erwerben gewußt
von vermöge der Instructionen wiederum verrufen, Absch. 249, <z. — 274, Hingegen wird dieaber ^ Ferugio erlangte Liberation bestätigt, Zürich, Bern, Basel, Freibnrg und Schaffhausen
"'cht dazu, indem sie erwartet haben, derselbe würde mit seinen Rechtsamen persönlich intreten, Absch, 249, g. — 27?. (1507). Das Gesuch deS Christoph Gorini von LauiS umvon (? Martin de Simon von Sigirino, des Johann Peter de Martinetis und des Domenico
einigen Jahren wegen Todtschlag sich geflüchtet, sich aber seither mit den^7<i Getödteten gütlich vertragen haben, wird ml inkiteugmlum genommen, Absch, 284, e,e. —
t>be>- ^"t)ann Maria Morosino, der auf eine Anklage des GregoriuS „Spagnicr" verrufen worden, wirdZ(zg dagegen GregoriuS um 200 Krön, zu Händen der Kammer gebüßt und fortgewiescn, Absch,< "77 Alt-Statthalter Baptista Gorini, Bartholomäus Quadrio und Alexander Lago vonbsn ^ Begnadigung des Masse Gioeeho von „Soregio" <? Sorcugo), Johann Angelo dcl Fcrre
Baptiita Mugino, Andrea Carlo und Johann Antonio Castanea von LauiS, welche wegen^ einigen Jahren verrufen worden waren, nun aber von den Verwandten der Getödteten<vesterlangt haben, und um entsprechende Jnstruicrnng der Gesandten auf künftige Iahrrechnnng,^hsrl feien, um von Ort zu Ort gemäß Sazung um ihre Liberation anhalten zu können,
^ fi568). Der Ailwalt des Spitals zu Lauis bittet um Bestätigung des auf lezter
Pg ^'"""g gegen Ritter Felix Nibio erlangten Urtheils, um Aufhebung der von der unterliegendenli>ttt ^ ^'uigen Orten nachträglich erlangten Beschlüsse und um Bestrafung deS Nibio zu 50 Krön,"Sazung, Nach Verlesung der darauf bezüglichen Urkunden läßt man die Sache auf sich beruhen.