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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Lauis,

^"oninien, damit man gutfindenden Falls eine Erläuterung darüber erlasse, Absch. 249, l. 2SI. (1570),^ Kaspar Strigella von Dogmentia Tochtermann führt Beschwerde, daß, obschon sein Schwähcr seitReihe von Jahren einige theils ererbte, theils getaufte Güter zu Sessa in der Landschaft LaniökUze, Stenern und Bräuche bezahle und sogar zum Kirchgcnossen und Landmann angenommen worden,kssclbe dennoch vom Landvogt vermöge des Mandats von 1552 beunruhiget werde, und bittet um Auf-k'ung des landvögtlichen Urtheils, durch welches seine Güter confiöcicrt worden, und um BestätigungKäufe und seines erlangten Landrechts, Das Begehren wird zur Jnstruicrung in den Abschiedhemmen; dem Landvogt zu LauiS wird geschrieben, er soll bis auf wettern Bescheid mit der Confisea-innehalten, Absch. .459, >v, 2S2. (1577), Bezüglich eines Rechtsstreits zwischen den Töchtern der'^FiorbelincCharulc" und einem gewissen Castoldi von Mahland über den Kauf einer Apotheke wird,wiederholten Mahnungen an leztern zur Appellation, einstimmig erkennt! Das Urtheil des Land-gts stj Kräften erklärt; dem Castoldi seien alle fernern Rechtösuchungcn in dieser Sache bei einer'kc von 209 Krön, untersagt. Der Handel wird zum fernern Verhalt in den Abschied genommen.Mch. big l,

<1. Strafsachen. Verbreche» nnd Vergehen. Strafen »nd Libcrationcn.ii557)^ Daniel Brun, Stadtläufer zu Baden, berichtet umständlich über die zwei Todt-^ ilc, welche Anton von Rovcllo und Michael von Castagnola begangen haben, und bittet um derengnädig,indem sie sich bereits mit den Verwandten der Getödteten abgefunden und ihr Gesuch vonDas borgebracht haben. Wird in den Abschied genommen. Absch. 41, l>, <1558).

Hi^^uch des Baptista Gorini um Begnadigung des Antonio dePandolf" und des Michael deMel-der vor einigen Jahren wegen Todtschlag verbannt worden, sich nun aber mit den Verwandtend>ird abgefunden haben, jedoch zu arm sind, um ihr Gesuch von Ort zu Ort vorzubringen,dwlgx!" Ebschied genommen. Absch. 57. I. 2SS. Der Landvogt berichtet, daß er zwei Verbrecher,Landvogt Omlin zum Tod vernrthcilt worden, damals sich aber flüchtig gemacht haben, wieder imbade, und begehrt Weisung über sein Verhalten, da laut Sazung kein Landvogt die Urtbeileaufheben dürfe. Wird in den Abschied genommen, damit jedes Ort seinen Entscheid be-""b dieses dann den Beschluß der Mehrheit dem Landvogt mittheilen könne,^e ^ ^ (1559). Ein Begnadigungsgesuch deS Statthalters Baptista Gorini für Antonio"Uni,, ""6 Colla, der vor einigen Jahren den Domenico dcl Polio in einem Streit getödtet und sichdessen Söhnen abgefunden habe, wird in den Abschied genommen, Absch, 75, l>. -de Landvogt Schwarz berichtet, daß er auf Weisung hin den Domenieo de Liolo, der den SimonAst wegen Ehebruch verwundet hatte, freigelassen habe, nun aber die aufgelaufenen Kosten von^bsg/ " erhalten könne, und bittet um Vcrhaltnngsbefchle, Wird in den Abschied genommen,^>id» (1561), Hieronimus Rusca von Lauis bittet um Aufhebung des Urtheils desde» ^^warz, gemäß welchem er wegen einer Verwundung als Mörder verrufen und verbannt wor-U»d ""d begründet sein Gesuch damit, daß er mit dem Betreffenden in keinem Frieden gestanden habeichasf ^ bersclbc noch lebe, Es wird nun dem Landvogt aufgetragen, über den Sachverhalt Knnd-^ Form Rechtens aufzunehmen und selbe auf nächsten Tag zu Baden zu senden, Absch. 120. x.bes^ H'"''chtlich der Anforderung des Landvogts Schwarz für den Proeeß mit Domenico de Liolo wird' ^'en - Die Orte sotten ihre Boten auf künftige ennetbirgische Jahrrechnung bevollmächtigen, dem

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