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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1199
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LauiS.

Agenden Jahrrcchnung zu LuggaruS war dann dieses Urtheil aufgehoben, der Wald der Kirche zuer">U und Pangion in die Kosten verfällt worden. Auf des Leztern Klage aber hatte man den Peterana auf gegenwärtigen Tag citiert. Da nun derselbe nicht erschienen, wird nach Verhörung der Recht-Wmen des Pangion das zu Lauis erlassene Urtheil zu Kräften erkennt; dem Landvogt zu LauiS abervnft> befohlen, den Peter Maria darüber zu verhören, warum das erste Urtheil aufgehoben worden sei.

lch- 573. e. L3S sl586). Joseph Carnoval, Redner zu Lauis, rechtfertigt sich über die gegen ihnBilobene Anschuldigung, als habe er den Proceß wider Baptist Trevano gegen sein dem Landvogt ge-lwbcnes Versprechen in die Orte gezogen. Darauf wird derselbe von der Anklage freigesprochen, weil er^>ewn Hai, daß er nicht unerlaubt, sondern mit Vorwissen des Landvogts und der Gegenpartei in die^ ^ strängen und daß er seinenSccher" wiederholt, aber ohne Erfolg, abgemahnt habe. Absch.596. o.(1582). Die Berichtigung der Anstände zwischen Johann Anton Calligari von Porza und der'dschaft LauiS, sowie die Vereinbarung über die dieses Handels wegen entstandenen Kosten wird dem"udanimann Lussi anempfohlen. Absch. 622. I. L37. Dem LueaS Seregno von LauiS wird bewilligt,L iciner Gegenpartei bei 266 Krön. Buße geboten werde, ihm innert Monatsfrist die Rechnungsbüchereine Abschrift davon zuzustellen. Absch, 627. p. Fürsprecher Joseph Earnoval läßt vorbrin-u,id ^ ErbSthcilung zwischen Galcazzo Lago und seiner Schwester Marchesa zu Lauis einerseits

deren Brudcrösohn Baptista anderseits ausgemacht worden, es sollen die Schulden gemeinschaftlichh t werden; erstercr habe bereits 156 Kronen Schulden und Zinsen bezahlt, leztcrer aber wolle nichtshelfen, ungeachtet des vom Landvogl erlassenen und von den eidgenössischen RathSbotcntilgten UrtheilS; ja er habe sich sogar an einzelne Orte um Aufhebung dieser Urthcile gewendet, was^^"^n und Landrecht sei; er bitte dcßhalb um Bestätigung der Urthcile. Die Urtheilc werdenwird verfügt, daß Baptista wegen seines widerrechtlichen Benehmens bestraft werden^ Wincr Gegenpartei ihre dieses Handels wegen erlittenen Kosten zu vergüten habe. Absch. 632. m. -I ' ' ^andvogt Lussi soll sicb in Mayland beförderlichst dahin verwenden, daß die 366 Kronen, welchesteh ^ ^ulthasar Barzo schuldet, bezahlt werden; den dritten Theil soll er dessen Bruders Kindern zu-k"' gver übrige sp^er verfügen. Lucern, Uri, Schwyz, Untcrwalden und Glarus wollen

^"theil zu Gunsten benannter Kinder verzichten. Absch. 636. c>. LAit Ueber den Rechts^ Zwischen Galcazzo und Marchesa Lago, die Pinincn genannt, einerseits und ihrem Neffen Baptista

der leztem Tag zu Baden nicht richtig berichtet worden. Nach Anhörung der Verantwortung

stied "strd var Handel in den Abschied genommen. Absch. 636. s. LA Ii. Lucas Seregno,

stilles ^ ^ouiö, wünscht Bestätigung der am 16. October 1581 erlangten Erkanntniß, gemäß welcherEi>,^ ^st^purtei geboten worden, die RechnungSbüchcr oder vidimirte Abschriften derselben ihm zurstche ^ '"^Zutheilen; auch begehrt er eine Erkanntniß, daß er dieses Anzugs wegen nicht in die gewöhn^^ Buße von 56 Kronen verfallen sei. Absch. 639. n. LAL. (1584). DaS schriftliche Begehren des

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^orini von LauiS, betreffend Aufschub der Antretung einer ihm zugefallenen aber angefoch-

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^^^iebung des Bezugs derselben. Es wird entsprochen. Absch. 686. n. LAA. (1586). Der

Vir" ^bschaft, wird in den Abschied genommen. Absch. 671. o. 2A3. Sieben Gemeinden aus demtjx ^^hriaSca beklagen sich, daß ihnen in einem Proccssc gegen die von sala und Origlio alle Kosten,und außer dem Rechten, heimlich und öffentlich, erlaufen waren, aufgebürdet worden, und bitten

Von Como beschwert sich über den Landvogt zu Lauis, der seinen Vicar um 366 Kronen und den