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^'hen werden, wird der Auftrag ertheilt, die Anstände wegen der Guter des Johann Peter Gaggio von">"o und des Gazzino von Bissone auf gütlichem Wege beizulegen zu suchen. Man sähe gerne, wenn""ch sfti einen Gesandten abordnen würde. ES soll auch Johann Anton Jovio von Lauiö, der sich Fäl-lungen des Abschieds hatte zu Schulden kommen lassen, andern zur Warnung bestraft werden. Absch.- 8- — 22Q. Gesuch an den spanischen Gesandten, cö bei der zu Baden geschehenen Verabredungzuglich des Strcithandels zwischen Johann Peter Gaggio von Como und dem Gazzetti (Gazzino) von"Zone bleiben zu lassen. (S. d. Absch. 469. e.) — H!2ii . Bezüglich der „Ansprache" des Johann Anton>udi und seiner Vettern an Franz Vigez aus dem Mayländischen, welche aber der Graf Peter Anton^ ua" hat confiscieren lassen,'ersuchen die eidgenössischen Gesandren jene von Mayland, sie möchten demuat über den Sachverhalt gründlich berichten, damit dieser den Grafen zur unverzüglichen Bezahlung^ ^^"llencn Zinsen sammt Kosten anhalte. Absch. 475. Ii. — 2^2. (1576). Andrea de Tornielli von^l^uzona bittet um Aufhebung des Rechtsspruchs des Ammanns A-Pro in seinem Erbstreit gegendes^'^ ^"uuizzo, um Bestätigung der Beschlüsse der eidgenössischen Rathsboten und um Verrufung^ -steter Somazzo als Mörder wegen Tödtung des Peter Tornielli. Nach Anhörung der Klagen unddcs^^"' Verlesung der Beschlüsse vom l6. Juli 1574 und vom 9. Juli 1575 und des Spruchs^^"^"iinanns A-Pro, der von den Tornielli nie war angenommeil worden, endlich der Proceßaktensei,, Todschlag wird einstimmig gesprochen.- l) Der Spruch des Ammanns A-Pro soll aufgehobenR?-. ^u eidgenössischen Gesandten auf den Jahrrechnungcn dieser Sache wegen erlassenen
^l'iüsse und Urtbeile sind bestätigt. Somazzo ist iil die Kosten verfällt. 4) Bei 20V Kronen Bußen> ^'bKeii sein, diesen Handel wieder anzuregen. 5) Der Landvogt soll unverzüglich den Peter So-de« ^ Todschlägcr aus dem eidgenössischen Gebiet verbannen. 6) Den Blutsverwandten
^ohann Peter Tornielli bis in das dritte Glied soll erlaubt sein, sich an Leib und Leben des So-jenen Todjchlag zu rächen. Der Handel wird all liZlöroiilluiu genommen. Absch. 496. «. —^siei, Bernhard von Mentlcn bittet im Namen des Albrecht von Sala, ihm das Recht
sei, " Poecobello wieder anszulhun, da er auf lczter Jahrrechnung zu erscheinen verhindert gcwe-Auf Appellatioil anzusezen.— Wird all iiisti-u«zi>lliiiii genommen. Absch. 5V7. <:. — (1577).
auf- ^^""^sies Gesuch des Moriz und Albrecht von Sala, ihnen die Appellation gegen den Poecobellotzglg "" den Landvogl geschrieben, dieses zu gestatten, wenn es richtig sei, daß die von
^lösch wichtiger Gelchäfte der Appellation auf lczter Jahrrechnung nicht haben nachkommen können,^»is ^ Bezüglich der Anforderungen des Balthasar Ravalesea an einige Kauflcule zu
sind die Gciandtcn von Lucern, llri und Basel nicht instruiert. Diese nehmen eS in den Abschied,hcilw,^^" Entscheid beförderlichst dem Landvogl zu überschiken, auf daß er sich zu ver-
sch^.^ie' und die Arreste aufheben könne. Absch. 516. 1. — Es waltet ein Schuld- und Bürg-
disiil/^^ zwischen Cäsar Trevano, genannt Cesserato, von Lauis iind Johann Anton Rusea von Bc-^stoit hinein gewissen DominieuS von der Dürrcnmühle. — Weil aber einige Gesandten darüber ohne^'en Handel all iiisti uoitlluiii genommen. Absch. 516. k. --7. (l57d). Johann de
tvg,- ^ Soreneino, dessen Frau von ihrem Schwager geschwängert und daher verstoßen wordende>,^ Aufhebung eines Spruchs, gemäß welchem seiner grau die Heimstcuer zugesprochen ward;
^ ' "ach geineinem Landcsbrauch und bürgerlichen Rechten gehöre die Heimsteuer dem Mann; er müsse" '"ehr darauf dringen, weil er ein armer Mann fei und damit er nicht zur Schande noch Schaden.