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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1196
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Lauis.

er Strafe zu gewärtigen habe, Absch. 268. LI«. In einem Streithandel zwischen Meister Marl'"

del CaUigari vonPurzula" (Porza) und Meister Peter de Somazzo von Breganzona waren immont Urtheile zu Gunsten des leztern erlassen worden; diese hatte man auf lczter Jahrrechnung bcstä'tigt und ein Urtheil des abtretenden Landvogts Püntiner aufgehoben. In der Folge wurde -beidenteien ihr Recht vorbehalten und dem Püntiner der Auftrag gegeben, nachzuforschen, ob jene UrtheilePiemont wirklich so lauten, wie die Bescheinigung angibt. Da sich nun aus der angestellten Untersuchtergibt, daß die Schriften des Meisters Peter falsch und, so wird gemäß obigem Vorbehalt jenes Urth^aufgehoben und das Urtheil des Landvogts Püntiner zu Gunsten des Meisters Martin zu Kräften clkennt, Absch, 269, o. L1I (1567), Hans Jakob Rovia bringt vor, daß sich zwischen ihm und seitBruder Hans über die Kosten des im Jahr 1564 geführten ProcesseS Anstände erhoben und daß ^Landvogt darüber ein Urtheil erlassen habe, welches beide Parteien nicht annehmen können; er bll^daß man seinen Bruder auf nächste Tagsazung hicher citiere und den Streit entscheide. Daher wi^an den Landvogt geschrieben, er soll den Hans Rovia auf künftigen Tag zu Badenhinaus" cilictt»'Absch. 299. g. SIL. (1568). Johann Rovia von Lauis bittet um Bestätigung des UrthcilS, weichtder Landvogt gegen seinen Bruder Johann Jakob erlassen, das dieser aber nach Baden appelliert habe"Weil man nun nicht weiß, was die Gesandten zu Baden hierüber verhandelt haben, will man sich in dienicht einlassen und ertheilt dem Landvogt die Weisung, bis auf weitcrn Bescheid nichts in derzu thun, Absch. 614, h. L13. (1570). Kaspar und Hans Strigella, Andreas Mello vonDogmen^Jakob Movet und Nicola de Nova, alle aus dem Herzogthum Moyland, bitten um Aufhebung e>'^Verfügung des Landvogts Rudela, der laut Mandat von 1552 ihre Güter confisciert habe Die 6^kanntniß von Baden wird bestätigt, Absch, 660, g, - 2IA (1571), Das auf lezter Jahrrechnung gfällte Urtheil in Betreff eines Schuldstreits zwischen Thoma del Soldato und Angcrino de Madis, bc>^von Rancate, wird bestätigt; die Frage aber, ob man den Thoma bei seiner zu Baden erlangtenration von den 50Ducaten Buße bleiben lassen wolle, wird in den Abschied genommen Absch. 673-^LAS. (1572). Das Gesuch der Frau Margaretha Castorio, man möchte Pen Landvogt bevollmächtigbezüglich ihrer verjährten Anforderungen ein Urtheil zu geben, wird all in.llimoinlun. genommen,397. h. LI«. Martin de Cadaplano beschwert sich über ein Urtheil des Landvogtö, gemäß wcläger dem Priester Bonaventura Lago, Chorherrn zu St. Laurenz, einen Zehnten zu bezahlen verfällt g'den. Das Urtheil wird aufgehoben; die Gesandten von Bern, Glarus, Basel, Freiburg und Solotlg"stimmen nicht dazu. Absch. 697, i. LI 7, (1574). Sebastian Gorini von Lauis führt im Namen ^Francisca Muschio Beschwerde über ein auf der Jahrrechnung zu Lauis erlassenes Urtheil in ihremceß wider Peter und Andrea Tornielli, ferner über ein Urtheil zwischen dem Propst zu Agno und gBrüdern de Cassina, indem leztereö gegen den 6, Artikel des Vertrags sei, der zwischen dem Land»^Rudela und der Landschaft Lauis aufgerichtet worden, - Beide Beschwerden werden all instrnomw»'den Abschied genommen, Absch, 445, l>. LI«. (1575), Gemäß leztjährigem Abschied sollen diedes Spitals zu Lauis als Schuldner des Ritters Nibio, der in eine Buße von 200 Kronen verftgwar, diese Summe auf Weihnacht nach Zürich lchiken. Da man jedoch nun vernommen hat daß beiM'gSumme auf höhern Befehl an den alt-Landvogt Rudela übersendet worden, worüber die Anwälterige Quittung besizcn, wird die Sache zum nähern Untersuch all rokoroi^uin genommen, Absch-21«, Den Landammänncrn Lussi und Abyberg, die anderer Geschäfte wegen über das Gcbirg D ^