IlW
Lauis.
daß man auf einer Tagsazung eine bestimmre Summe festsezen solle, auö welcher dann der Landvogt undder Landwcibel ibre Bedürfnisse zu bestreiten hätten. Absch. 615. p. — l.t»3. (1582). Das Ansuche"der Landschaft um Entschädigung für die Kosten, die ihr aus der Verpflegung der Kinder des LandvogtsHans Lussi während der Sperrung wegen der Pest erwachsen seien, wird all iiuUruonllnm genommen-Absch. 626. s — I<»1 Die LandeSfürsprechcr und Untertbanen verwenden sich für die Kinder des »er-storbenen Landvogts Hans Lussi, indem derselbe durch den Ausritt, nach welchem er bald gestorben, großeKosten gehabt habe und da dessen Kinder sonst noch wegen der Pestilenz in großen Schaden gekommenseien. Landammann Lussi, der nach dem Tode seines Bruders zum Verweser auf die Landvogtei ernanntworden, meldet, daß während der zwei Jahre sich kein besonderer Fall zugetragen habe, durch welchen d>cKinder seines Bruders auch nur theilwcise für die Aufrittskosten sich hätten erholen können, und bea"^tragt, daß man zu Gunsten derselben auf die 200 Kronen verzichten möchte, die von der Bürgschaft desMahländcrs, der den Apotheker zu Lauis erschossen, noch ausstehen. Deshalb wird der spanische Ambass""vor ersucht, er möchte den Mahländer und dessen Bürgen zur Bezahlung der Bürgschaft anhalten;zwischen wird der Handel in den Abschied genommen. Absch. 682. c. — Dem neu antretende"
Landvogt wird übcrbunden, täglich, bevor man in den Rath geht, nach bisheriger Ucbung die Morgc"'suppe zu geben, jedoch mit wenig Kosten. Absch. 686. ll. - »<»». Dem abtretenden Landvogt wird a>»gezeigt, daß er sich bis znm 28. gefaßt machen sott, seine Jahrcsrechnung abzulegen. Absch. 686. 8-I«?. Es wird beschlossen, daß der Landvogt jährlich 26 Kronen und der Landweibcl 10 Kronen si"'HauSrath in Rechnung bringen dürfen und daß über alles im Schloß befindliche ei» Inventar aM'nommen werden soll. Absch. 686 Ii. — 1<»8. (1586). Man hat in Erfahrung gebracht, daß der abtre-tende Landvogt, Jakob Hünerwadel von Schaffhausen, einen gewissen Christoph Calligari von Porzal50 Kronen bestraft, jedoch nichts davon in Rechnung gebracht hat. Darüber zur Rede gestellt, verantworte"sich beide, der Landvogt, daß er benannte Summe als Geschenk erhalten habe und dazu wie seinegänger befugt gewesen; Calligari aber, daß er dem Landvogt 50 Kronen geschenkt und sich noch ^100 Kronen verschrieben, weil dieser seinen Proecß zu einem günstigen Resultat gebracht habe. Weil'"""nun annimmt, daß Calligari, wenn er unschuldig wäre, dem Landvogt nicht so viel geschenkt haben wür^wird erkennt: Die 150 Kronen sollen der Kammer zugehören; der Landvogt soll die erhaltenen 50 Kr""als seinen Antheil behalten; die übrigen 100 sollen nächstes Jahr verrecbnet werden Absch 745 l-
3. Märchen
Art. (1556). Anwälte der Commune Astano berichten, daß die Vorgeseztcn der mahländis^
Commune „Doimenza" (Dumcnza) einen im Bezirk der Landschaft Lauis liegenden und von ihnenungestört besessenen Wald ansprechen; da der Streit die Laudmarch betreffe und sie znm Protestieren Z"seien, bitten sie um Hülfe und Rath. — Der Handel wird dem Landvogt zum Untersuch überwiese»in den Abschied genommen. Absch. l2. o. — S7tt. (1565). Dem Laudvogt wird aufgetragen, die Sch0lteu über den Marchstrcit zwischen der Herrschaft Lauis und der Grafschaft Luino aus den Jahre» ^bis 1544 hervor zu suchen und auf künftige Tagsaznng zu berichten, was er gefunden. Absch- 24l-" ^I.7I. Der Landvogt begehrt Weisung in Betreff dieses Marchstreits mit der Gräfin von Luino. A»tw"^'Er soll die Gräfin ersuchen, den Unterthanen der Eidgenossen die Nuzuug ihrer Güter gütlich verabfolgt'oder dann die Früchte jener Güter zu unparteiischen Händen deponieren zu lassen, bis sich ergebe '