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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1183
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LauiS ltg.

nvbcsiegeljtu statt 8 nur 6 Kreuzer beziehen dürfe, daß er aber inzwischen bis auf weitere Verfügung beiverbleiben habe. Absch, 878, k. 8S (1574), Der Landvogt beschwert sich, daß^ Geiandtcn auf leztcr Jahrrechnung zu Lauis und Luggaruö von einigen Bußen nicht allein die derwnicr gehörigen zwei Theilc, sondern auch den dem Landvogt und seinen Amtsleuten gehörigen dritten"I nachgelassen habe», was noch keinem seiner Vorgänger begegnet sei; jenes Recht auf den drittender Bußen sei auf einem Tag zu Baden im Jahr 1589 bestätigt und im Jahr 1579 wieder erneu-weiden; er bitte daher, man möchte ihm seinen dritten Theil wieder zueignen, über die andern zwei' Wile könne man dann nach Belieben verfügen, Da man sich über diesen Beschluß nicht wenigwundert, wird das Begehren des Landvogts in den Abschied genommen, um die Gesandten auf dielen'i k'metbirgischcn Jahrrrechnungcn zu beauftragen, nicht nur die auf lczter Jabrrechuung geschcnk-de'n^"^" einziehen zu lassen, sondern auch jene Sazung wieder zu bestätigen, Absch, 484, t>. Aussilj" ^ Gesandten der lczten ennctbirgischen Jahrrechnung wegen Nachlaß von Bußen stellt

> der Sachverhalt anders heraus, als der Landvogt angegeben hatte, Deßhalb soll den Gesandten auf^ 'lss Jahrrechnung Auftrag gegeben werden, den Landvogt in seiner Klage abzuweisen, Absch. 486. k.^ ^^8>. Das Ansuchen des LandammannS Lussi von Unterwalden, man möchte dem Landwcibel, denwährend seiner Amtöverwaltung in LauiS gehabt habe, die übliche Kleidung verabfolgen, wird in den> /dwd genommen, Absch, 655. g, 8<» Dem Nachrichtcr zu LauiS wird auf seine dringende Bitte' zur Hauösteucr geschenkt. Absch. 659, n,

k. Klage» gegen Beamte.

die ^ ^ tt557), Der Gesandte von Uri meldet, daß der Landschrciber Josua zum Brunnen aufKgeu lezter ennetbirgischer Jahrrechnung vorgebrachten Beschwerden sich zu verantworten

^ird ^ begehre, mau möchte demselben entsprechen und bis dahin keinen Beschluß fassen,

»Uf Abschied genommen, Absch, 39. Ii. 88. Der Landschreibcr zu LauiS verantwortet sich

^ ^ gegen ihn erhobenen Beschwerden wegen zu großen Einkommens, Erpressung, Saumseligkeit^Ibsä ^ ^ Verantwortung als genügend erfunden hat, wird er in seinem Amte bestätigt.

^ >1558), Der abtretende Landvogt Omlin hatte öffentlich von den Fürsprechern und

dvr Landschaft seinen Abschied genommen und sich erboten, über allfällige Klagen gegen ihn

drss.

^ w eidgenössischen Boten Rede und Antwort zu geben, worauf sich niemand gemeldet hatte. Da nun

^ätl ""^achtet Schmähschriften gegen ihn an die öffentlichen Pläze geheftet und in Folge dessen diewirf Vorgeseztcn vorbeschieden wurden, um ihre Klagen vorzubringen, und niemand etwas klagt,^ ^klärt, daß Landvogt Omlin sich als pflichtgetreuer Amtmann und Richter verhalten habe. Abschßklwk ^ ^ ^ n>ird berichtet, daß der Landvogt drei eines Mordes überwiesene Mayländer in VerHaftstrt ^ ^ber Fvlge geheimer Unterhandlungen des Statthalters an Mavland auSgelie^

Win ^^n mit der Bedingung, daß 699 Krön, an den Landvogt und 899 an den Statthalter,bau ^ Gerichtsschreiber und den zwei FiScalen je 25 Krön, bezahlt und zudem zwei ihrer Ver-

libericrt werden. Nachdem mau dieses mit Verwunderung vernommen hat, werden der^ ^'gt und der Statthalter auf den nächsten Tag zu Baden zur Verantwortung citiert, Absch. 64 ß.H D" H^del des Landvogts und deö Statthalters in Betreff der drei Gefangenen, welche sie anEiland ausgeliefert haben, kömmt zur Verhandlung, Im Verhör mit den beiden FiScalen und in FolgeUntersuchung zeigt sich, daß sie an der Sache unschuldig sind und daß sie kein Geld erhalten oder