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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Vier ennetbirg, Vogteien überhaupt.

besteht aus l8 großen Stuten und 16 Hakenbüchsen und ist zu Jrnis, LuggaruS, im Urner-Schloß undim Unterwaldner-Schloß zu Bellenz und endlich zu LauiS vertheilt. Die Frage, ob man auch Pulver undsteine dorthin thun wolle, wird in den Abschied genommen. Absch. 26. x. 27z. (1557)^ Die Rech-nung über die Kosten für Ausrüstung der Geschüze zu JrniS wird gutgeheißen. Der Anzug über Er-gänzung des Pulvers und der Steine wird jedoch nochmals in den Abschied genommen. Inzwischen sollstch Vogt Beßler erkundigen, wie viele Steine zu jedem Stük vorhanden, und soll von allen Büchsen dasMaß nehmen, damit man wisse, wie groß man die Kugeln gießen lassen soll. Ueber dieses und über An-schaffung und Aufbewahrung des Pulvers u. a. m. sollen die Bolen auf nächste Tagsazung instruiertwerden. Absch. 26. 0. 27». Obwohl die III Orte Uri, Schwyz und Untcrwalden meinen, daß einRevers über das Eigenthumsrecht der XII Orte auf das zu Bcllcnz stehende Geschüz nicht mehr nöthiglei, so besteht man doch darauf, daß sie einen solchen Revers bis zur nächsten Tagsazung ausstellen,damit die Sache nicht in Vergessenheit komme. Absch. 26. ll. 276. Es wird von der Mchrh"!nicht für nöthig erachtet, Büchsensteine und Pulver beim Geschüz zu Jrnis aufzubewahren, indc>"man ja bald das nöthige hingeschafft habe; in Betreff der Kugeln jedoch soll Lucern im Eisenerz zu N"-terwalden, Basel zuKandel" und Solothurn zu Balsthal Erkundigungen einziehen was man von ei-nem Zentner Karthannen-, Rothschlangen-. Halbschlangcn- und Falkonetlikugeln zu gießen und u^Lucern zu liefern geben müsse, und auf nächstem Tag darüber berichten; es soll dann auch jeder BoteVollmacht mitbringen, wie viel und wo man selbe zu gießen verdingen wolle Absch 28 I. - ^7<ivon den frühern 15 oder 18 ausgerüsteten Stükbüchscn nur noch 10 Stük zu Jrnis sich vorfinden wirdbeschlossen, aus der Heimreise zu Bellenz und zu Jrnis Erkundigungen einzuziehen wo die fehl'ende»h.ngekommen se.en. Absch. 85.1. - 277. .1558). Die lll Orte Uri. Schwyz und Ridwalden sollen dc"ubr.gen Orten au. kunft.gem Tag zu Baden eine Urkunde zustellen, daß die zu Bellenz und Livin-"bestndl.chen Geschüze den XU Orten gemeinsam angehören, und daß sie selbe, so lange sie in ihrer Ver-wahrung seien, gut unterhalten wollen. Absch. 56. U. - 278. Die Boten von Uri und Unterwald-erbieten stch, auf den. nächsten Tage zu Baden den gewünschten Revers ausstellen zu wollen Absch--r..l. - 27?». Ur. und Untcrwalden erklären stch zur Ausstellung des Reverses bereit Schwyz ab"we.gert ,.ch dessen. Daher w.rd lezteres aufgefordert, auf nächster Tagleistung zu erklären ob es dieBescheinigung geben wolle oder nicht, ansonst man sich geuöthigt sehen würde, entweder das'Geschüz j"the.lcn oder es zum andern in Jrnis befindlichen zu stellen. Absch. 64. ll. - 281» Nachdem bezüg^des Reverses auch die Bedenken von Schwyz in Folge näherer Erläuterungen gehoben worden wird de"III Orten anempfohlen, auf nächstem Tage den neun Orten selben einzuhändigen Uri soll 'dazu »0-«)bescheinigen, daß die zu Jrnis aufbewahrten Doppelkarthaunen, Schlangen und Falkonetli gemeiner Eid-genossen Eigeuthum seien. Absch. 66. Ii. - 284. Meister Thumysen berichtet, daß die Lehren" zu d-"für das Geschüz zu JrniS bestimmten Kugeln fertig seien und daß nunmehr der Meister, der dieselbe"verfertigt hat, seinen Lohn begehre und zu wissen wünsche, wohin er selbe schiken solle. Es wird beschlösse"'Die Kosten für Verfertigung dieser Lehren sollen aus den Zöllen von Luggarus und Lauis bezahlt werde"'sowie man früher die für Fassung der Büchsen auch daraus genommen hat; Meister Thumysen soll d>eLehren sammt dem Verzeichnis wie viel Kugeln zu jedem Stük sein müssen, an Basel zu Händen d"leßer zu Kandel senden; Basel soll dann bei Ablieferung der Kugeln untersuchen, ob diese derung entsprechen. Absch. 66. -. - 282. (1559). Die III Orte Uri. Schwyz und Nidwaldcn soll-"