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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Seite
1166
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Vier ennetbirg, Vogleien überhaupt.

wollen, einziehe. Daher wird an den Gubernator zu Mahland ganz ernstlich geschrieben, er möchte diess»Commissär an Leib und Gut bestrafe» und dazu anhalten, daß er das den Unterthanen abgenommeneGeld zurükerstatte, indem man sich sonst auf andere Weise zu helfen suchen würde, Absch, 657, t. ^Der Gesandte des Königs von Spanien und dcS Herzogs von Mahland, Pompejus vom Kreuz,dankt für die Begrüßung des neuen Gubernators, Herzogs zu Terra Nova, durch Landammann LussiNamen gemeiner Eidgenossen und beschwert sich sodann, daß ungeachtet eines frühern Verbots die vo»Mendriö einen großen Graben gemacht, um den Bach Gaggiolo auf mayländischeö Gebiet zu leiten,lczterm aber großen Schaden bringe, und verlangt deßhalb Abhülfe. Es wird ihm für seine freundschaftlichen Eröffnungen gedankt und bemerkt, daß man Befehl ertheilt habe, die angefangenen Arbeitam Gaggiolo bis auf weiteres einzustellen. Bei diesem Anlaß wird ihm vorgehalten, daß den eidgenössi"schen Unterthanen, welche Güter auf mahländischem Gebiet besizen, beim Bezug der Nuzung Hindernisin den Weg gelegt werden, während man den mahländischen Unterthanen, welche Güter zu Mcndris u»dan andern Orten haben, den jährlichen Ertrag ohne irgend eine Belästigung verabfolgen lasse, nnd daßman daher wünschen müsse, daß die Unterthanen gegenseitig gleich behandelt werden. Endlich wirdschwerdc geführt über die unverhältnißmäßige Abgabe, welche den Viehhändlern unter dem Vorwand derReinigung von Pestanstekung an der Treiß abgenommen werde, Absch, 657, i. 2SS». (1565),nächsten Tag zu Baden soll jedes Ort seinen Gesandten Vollmacht mitgeben, mit PompcjuS zum Kre>6und den Abgeordneten der Landschaften, bezüglich der Beschwerden der ennetbirgischen Unterthanen weiss"des gehemmten Kornkaufs im Mahländischen und in Betreff der ennetbirgischen Jahrmärkte, zu nnte^handeln, Absch, 714, 2<5«, Uri, Schwhz und Nidwalden beschweren sich, daß ihre Landschaft"Bcllenz, Riviera nnd Blegno, wenn die Pest sich irgendwo zeige, abgesperrt, daß der Handel und dieJahrmärkte gehemmt werden und daß dann mahländischc Commissarien kommen, welche den Landschaft"jährlich bei 1200 Krön, kosten; sie verlangen deshalb Verwendung beim Tribunal in Mahland, damit dergroßen Unordnung gesteuert werde. Sie beschweren sich ferner, daß von dem aus Savohen durch ^Mahländischc transiticrenden Getraide jezt 20 Realen, statt wie bisher 6, von jedem Saum Korn und >5Realen von jedem Saum Roggen als Zoll gefordert werden und daß ihre dicsfallsigen Reklamationen bei>"spanischen Ambassador bisher von wenig Erfolg gewesen; sie verlangen auch hierin Schuz, Der i'p"'Nische Ambassador Pompejus zum Kreuz, dem diese Beschwerden mitgetheilt worden, verantwortet sich ^züglich beider Artikel, Auf seine Veranlassung wird sodann an den König von Spanien und an de"Gubernator zu Mahland geschrieben und um Abschaffung benannter Beschwerden ganz ernstlich angehtten, Und damit eine Ordnung gemacht werde, wie man sich in Zukunft zu Zeiten der Pestilenz Z"verhalten habe, werden Zürich, Uri, Schwhz und Untcrwaldcn beauftragt, in aller Orte Namen Gesandtnach Bellenz abzuordnen, um mit den Abgeordneten des Tribunals zu Mahland das entsprechende Z"verordnen; auch der Landschreibcr zu Lauis und der Landeshauptmann zu Luggarus sollen zu diesenHandlungen bcigezogcu werden. (Act, 16, Juli), Absch, 716, Ich. (Das Verkommniß wurde da""später zu Bellenz am 12, August abgeschlossen, S, StaatSarch. Lucern; Akten: Spanien und Mahla"^. Bezüglich der Abordnung von Gesandten nach Mahland wegen des Kornkaufs der ennetbirgsich^Unterthanen wird der Vorschlag Zürichs angenommen, dahin gehend, daß Uri einen oder zwei Bvt"dahin abfertigen soll. An Zürich wird davon Meldung gemacht, Absch, 721, 6. (1586). ^

die Klagen der Landschaft Luggarus über Sperrung des Kornkaufs von Seiten Moylands wird an