Vier ennetbirg. Vogteien überhaupt, j l f;5
3obann Peter Gaggio seine Güter restituiere, so werden auch jenem von Bifsone seine Güter wieder zuHänden gestellt werden. Die Stadt Moyland erbiete sich, an die Leitung des Flußes Gaggiolo in den^uiser-See einen Beitrag zu leisten, — Die von den Gesandten beider Theilc abgeschlossenen Vergleiche^ber die Landmarchen und die andern Anstände werden bestätigt; die zwei noch unerledigten Punkte aber,Anstich bezüglich des Sees und des Gaggiolo werden den nämlichen Gesandten zur Berichtigung anem-pfohlen, Absch. 482 ll, — 2tl?» (1576). Ansuchen der Landschaft Luggarus, man möchte die ennetbirgi-'ku Unterthanen beim Abschluß eines Bündnisses mit dem Herzog von Savoyen gnädig bedenken. (S.Absch. 494 g ) — 23<K, Gin Vortrag des Gesandten des Gubernators Markgrafen von Ayamonte,^>nstt er die Anzeige macht, daß der König die Uebereinkunft hinsichtlich der Anstände zwischen einigen'Mandern und den ennetbirgischen Landschaften, welche die Eidgenossen am 18, December verflossenen^hres bereits angenommen, ratifiziert habe, wird angemessen verdankt, Absch, 497, i. — 231 (1578)."ndammann Schorns bringt in Erinnerung, daß man nunmehr, da man vom König von Spanien umEtliche Hülfe angesprochen werde, auch für die ennetbirgischen Unterthanen sorgen sollte, damit ihnen^ freie Kauf im Herzogthum Moyland bewilligt werde Absch, 554, st. — 232 (1579), Dem Land-üeiber von Luggarus werden Empfehlungsbriefe an die Herzoge von Ferrara, Mantua und Piacenza^Milt, um dort Korn für die ennetbirgischen Unterthanen zu kaufen, Absch, 569. <>. — 233. (1581).denen von Lauiö und Mcndris, welche Güter auf mayländischem Gebiet besizcn, nicht gestattet wird," Ertrag derselben nach Hause zu ziehen, indem sie denselben auf mayländischem Boden verkaufenMlen, während den Mayländern, welche auf eidgenössischem Gebiet Güter besizcn, der freie Bezug derssttlg gestattet ist, wird dem Landvogt zu LauiS aufgetragen, beim Magistrat zu Moyland Reclama-^"rn darüber zu erheben, Absch, 693, r. — 23Ä Die sechs mit Savoyen verbündeten Orte sezen fest,Man keinem ennetbirgischen Unterthanen mehr Liccnzen für den Bezug von Korn und Getraidefovoyjsthcni Gebiet erthcilen solle, sondern daß gemäß Bündniß die savoyischen Amlslcutc selbe zu cr-^ cm haben, Absch, 695, m, 233, Die Gesandten von Luccrn und Untcrwalden sollen im Namen^ fkchö mit Savoyen verbündeten katholischen sowie der übrigen sechs Orte mit den savoyischen Ge-tnu bezüglich der Beschwerden der ennetbirgischen Unterthanen zu unterhandeln Vollmacht haben,der XII Orte an den Herzog, 25, Februar), Absch. 695. p. — 23<». Hauptmann Peter Orclli^"Ügarus und Galcazzo „Franschon" (Franzoni) aus dem Mainthal waren vor einigen Monaten andes von Savoyen abgeordnet worden, um im Namen der XU Orte einige Beschwerden bezüglich
ztch des Siegelgelds für die Lieenzen, des Zolls und der Tratten zu Vereelli u, a, m, vor-
tch, hatten ein befriedigendes Resultat ausgewirkt, (Verständigung mit Savoyen über Hal-
^ Ü der Capitel, 15. Mai), Nun bitten sie um Entschädigung für ihre Auslagen von beiläufig 259 Krön,,^"dschaften, namentlich Lauiö, ihnen solche verweigern, — Da man aber die Kostensumme un-^^ltiiißiuäßig hoch findet, so wird dem Fiscal von Luggarus aufgetragen, eine spceifieierte Rechnung^ " de» Reklamanten zu verlangen und selbe in Gegenwart derer von Lauis auf nächstem Tage vorzu-Absch, KU, n. — 237, (1583). Uri berichtet, daß das Tribunal von Moyland vm einigen Tagen^!ssn yxj Luggarus sich zeigende» Pestilenz einen Commissär, genannt Maximilian Ealvi, auf denh .^^foo abgeordnet habe und daß dieser Commissär von denjenigen, welche den Langensee mit WaarenWeren, eine Auflage oder Ranzion erhebe, ja daß er selbst auf öffentlichem Markt zu Luggarus, unge-aller Reklamationen, diese Auflage von Personen, welche mit ihren Waaren nach Moyland schiffen