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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1164
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Vier cnnetbirg. Vogteien überhaupt

von Mendris, welche die Märkte zu Como besuchen, begegnet sei. 4) Hinsichtlich der Klage derer vonder Treiß (Tresa), daß ihnen die von Lavcna ihr Vieh ab den Waiden gepfändet haben und daß sie habr»Bürgschaft geben müssen, die Steuern von ihren auf mahländischem Gebiet bcsizendcn Gütern, wie dieUnterthancn des Herzogthumö, zu bezahlen, verantwortet sich der Ambassador, daß selbe sich nicht be-klagen können, wenn sie wie die Unterthanen selbst behandelt werden, 5) Die Anstände hinsichtlich derMärchen hofft man auf friedlichem Wege beilegen zu können. 6) Um die großen Kosten bei dergleichenAnständen zu verhüten und um schneller zu einem für beide Thcile befriedigenden Resultat zu gelange»,wird vorgeschlagen, die mahläudische Regierung soll einen ihr beliebigen Mann in der Eidgenosscnsch«^dagegen die Eidgenossen einen solchen in Mahland bezeichnen, welche bei Streitigkeiten sich zu vereinbare»suchen sollen; wird beiderseits all roforoiulum genommen. 7) Der Ambassador bittet, man möchte de»mahländischcn Unterthancn von Lanzo, welchen der Landvogt von Dicßbach eine ziemliche Summe abgnommcn hat, zu dem ihrigen verhelfen; wird in den Abschied genommen. 8) Er bittet ferner, m«"möchte dem Johann PeterGassen" (Gaggio) von Eomo die durch den Landvogt von Mcndris zu Handc»der Eidgenossen eonfiScierteu Güter wieder zurükstcllcn, indem jenes Mandat zu Mendris nie bekannt ge-macht worden sei; wird in den Abschied genommen. 9) Ein fast gleicher Handel, betreffend den Joha»»Anton Tschudi von Uri, wird dem Ambassador vorgehalten; er hofft, daß die Sache in Güte werbeerledigt werden können, 10, Der Ambassador verlangt, daß die von Ligornetto, Stabbio und ander»dort herumliegenden aus Mahläudische grenzenden Dörfern, welche große Wuhren in den dort stark fließe»'den Fluß Arona zu bauen beabsichtigen, dieses nicht thun, indem für das daran stoßende mahländiMGebiet Überschwemmung zu besorgen wäre; der Landvogt von Mendris wird beauftragt, genauen Berichdarüber zu erstatten, 11) Beiderseits wird das Begehren gestellt, daß dieBanditen" nicht so nahe «"den Grcnzeit geduldet werden möchten; wird in den Abschied genommen. Absch 426 a. "242 (1574). Auf den Bericht des mayländischen Gesandten über das Resultat der mit den cidqenös»'scheu Abgeordneten gepflogenen Unterhandlungen zur Vereinbarung der zwischen ihnen waltenden A»'stände und auf die Mitteilungen der zu Altorf gewesenen Gesandten über die noch unausgetragc'""Punkte werden die frühern Gesandten nochmals beauftragt, mit Herrn zum Kreuz sich über diese Ar»^zu vereinbaren. (S.d. Absch. 482. o.,. 243 Verständigung mil dem mahländischcn Gesandten üb"die eingeklagten Punkte. (S. d. Absch. 432. l<.). - 244 Hinsichtlich der Bedrükungen der ennetbirgM"Unterthanen durch die Mahländcr wird beschlossen, von den gerade anwesenden ennetbirgischen Landvögten und Amtsleuten Kundschaften aufzunehmen und dann selbe jedem Ort mitzutheilen damit diesandten auf künftige Tagsaznng zu Baden darüber instruiert werden, wie diesen Beschwerden abgehtwerden könnte. Absch. 435. h. 243. Bewilligung des Transits durch das Mahläudische für die en»^birgischen Landschaften, den Saum zu 3 Realen. (S. d. Absch. 440. s.). 24«». Bestätigung dies"'Transitgcbühr. (S. d. Absch. 445. o.). - 247. (1575). Laut Abschied zu Baden wird dem Landau»»«""A-Pro von Uri abermals bewilligt, zu Beilegung der Streitigkeiten zwischen den mahländischen undennetbirgischen Unterthanen entsprechende Schritte zu thun. Seine Auslagen sollen ihm von den P"'teicn erstattet werden. Absch. 473. e. 248. Der Gesandte des Königs von Spanien und desbernators von Mahland berichtet, daß zu Mahland alles das angenommen worden, was die beidseitig"Gesandten mit einander unterbandelt haben; er habe den Auftrag, dieses mitzutheilen und dem L«»^ammann A-Pro die Antwort zuzustellen, wie die Sachen tonfirmiert worden. Wenn man daher b""