Vier ennetbirg. Vogteien überhaupt,
w"hländischem Gebiet die eidgenössischen Unterthancn bei Ankauf von Getraide und von Gütern undbei Erbfällen so unuachbarlich gehalten werden, da ferner der Landvogt und die Landschaft LauiS ihreBeschwerden sammt dem Decretal einschiken, und da der Graf von Anguisola eine Antwort darüber auZürich erlassen hat, so werden die Gesandten der sechs Orte, welche anderer Geschäfte wegen über das^birg zu reiten im Begriff sind, beauftragt, die ennetbirgischen Landvögte vor sich zu bescheiden, die^0chwerden der Unterthancn zu vernehmen und zu verzeichnen und jedem Ort eine Abschrift davon mit-^heilen, um auf nächste Jahrrechnung darüber instruieren zu können, Absch. 336, e. — 22<» Der"'Mändisch-spanische Gesandte versichert die Eidgenossen der wohlwollenden Gesinnungen des Königs"ud des Gubernators gegeil sie, — Beschwerde der Eidgenossen über verschiedene Feindseligkeiten und^enzplakereieil von Seiten der Mahländer gegen die Angehörigen der ennetbirgischen Herrschaften.^ d Absch, g-Z9, p.). — 227. Auf den Bericht von Schwyz, daß die Mahländer viel Korn und Weinden ennetbirgischen Herrschaften bestellen und aufkaufen und daß man bei Zeiten einer Theurungd^beugen müsse, wird beschlossen, es sollen den Gesandten auf künftige Tagsazung zu Baden Jnstructio-'w" darüber mitgegeben werden. An die ennetbirgischen Landvögtc wird geschrieben, sie sollen weder Vieh,'wch Kastanien, Hirs und anderes Getraide ab dem eidgenössischen Gebiet verkaufen oder wegführen^u, bu gebührender Strafe, Absch, 348, a. — 22H. Der spanische Gesandte gibt schriftlich Antwort^ die Klagartikcl der ennetbirgischen Unterthancn, Diese wird dem Landvogt und Landschrciber von^>6 mitgetheilt, um sie der Burgerschaft von LauiS zu eröffnen und auf nächster Tagsazung darüber^ Wort zu geben,-Auf die an den Gesandten gestellte Frage, ob er vom König oder vom GubcrnatorEhland keine weiter» Instructionen hinsichtlich des feilen Kaufs besizc, crwiedert er: Die ennet-
^ ^cn'' daß man solches aus Sizilien habe beziehen müssen; daher könne Mahland einSweilcn den
Mischen Unterthancn wissen wohl, wie groß der Mangel an Korn dieses Jahr im Herzogthum Mahlandso
de>^ bewilligen, werde aber in bessern Zeiten gern entsprechen, — Dieser Bescheid wird in
lkn genommen, damit sich jedes Ort bis zum nächsten Tag darüber berathe und seinen Gesand-
! Instructionen erthcilc, was weiter hierin zu thun sei, Absch, 349, n. — 22k> In das Gesuch der^ dirgjscheil Landschaften um die Bewilligung, das nöthige Korn in der Eidgenossenschaft kaufen zuund sich für sie beim Herzog von Savohen zu verwenden, wird nicht eingetreten; dagegen wcr-""d Zug ersucht, den Kaufleutcn von Uri zu erlauben, mehr Korn kaufen zu dürfen, —^udschrciber zu Lauis, Mansuet zum Brunnen, wird an den Herzog von Savohen abgeordnet, umamen der vier ennetbirgischen Landvogteicn die Erlaubniß auszuwirken, ein Quantum Korn im^Aont ankaufen und in ihr Land abführen zu dürfen, Absch, 349. r. — 23tt (1579), Eine Anzeige^^^udvogts voil LauiS über das Benehmen deS mahländischen Commissärö von Porlczza gegenin ^ ^wissen Lago von LauiS, der zu Ostia für seinen Hausbedarf etwas Korn gekauft hatte, wirddess ^schied gcnommcil. Dem Landvogt wird die Weisung erthcilt, den benannten Commissär oder^^baften auf Betreten gefänglich einzuziehen und dann an Zürich davon Anzeige zu machen,^ Diese Weisung an den Landvogt wird wiederholt. Achch, 459. kk. 232. Dem
wall^^ anbefohlen, alles mögliche anzuwenden, damit er den Commissär von Porlczza in seine Ge»bekomme, Absch. 360. k. — 233. Abgeordnete von LauiS, Castagnola und Gandria begehren, daßtjy" Augenschein aufnehmeil möchte über ihre Anstände mit den mahländischen Gemeinden „Len-(Lanzo) und Rampogno, betreffend Waidgang und Holzung. Weil man jedoch wahrgenommen hat,
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