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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1160
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Vier ennetbirg. Vogteien überhaupt.

den, sie möchten sich dahin verwenden, daß den ennetbirgischen Unterthanen der feile Kauf im Herzog-thnm Mayland bewilligt werde. Absch. 263. k. 21t». Verantwortung des mayländischen Gesandtenauf die Beschwerden der Eidgenossen über eapitulationSwidrige Vorenthaltung dcS feilen Kornkaufs, überdie Nichtfreilassung der drei auf den Galeeren befindlichen Gefangenen ungeachtet gegebenen Versprechens,über Grenzplakereien u. a. m,; Antwort der Eidgenossen. (S. d. Absch. 268. eo.). 217. (1567). DewAlbrecht von Sala von LauiS wird ein Verwendungsschreiben an den Herzog von Parma erthcilt, damitdieser ihm ein Quantum Korn zu kaufen bewillige, weil von Sala eidlich versprochen hat, das Korn deneidgenössischen Unterthanen zuzuführen. Dem Herzog wird gleichzeitig für die dem Christoph Gorini er-theiltc gleiche Bewilligung gedankt. Absch. 282. li. 218. Schon wiederholt wurde vorgebracht, baßden ennetbirgischen Unterthanen der Kauf von Getraide im Mayländischen gesperrt sei und daß überhauptdie Regierung von Mahland sich uunachbarlich benehme. Daher soll man sich auf künftiger TagsazuNgzu Baden darüber beratheil, ob man an König Philipp, der nächstens persönlich nach Deutschland koM-men soll, eine Gesandtschaft abordnen wolle. Absch. 288. e>. 2151 Auf künftige Jahrrechnung svll"'die Gesandten darüber instruiert werden, ob man beim König von Spanien, wenn er nach Deutschla"^kömmt, schriftlich oder mündlich über Sperrung des feilen Kaufs im Herzogthum Maylaud sich beschwere''wolle. Absch. 284. !ü>. 22». (1568). Ein Anzug in Betreff der Kornsperrung im Mayländischen, so>^des unnachbarlichen Benehmens der Mayländer gegen die Eidgenossen wird in den Abschied genommenAbsch. 306. 0 .-221. Auf den Bericht, daß den ennetbirgischen Unterthanen der freie Verkehr im May-ländischen gänzlich verboten sei und daß solche, welche dort Getraide kaufen und wegfuhren von den malstländischen Beamten verhaftet und au Leib und Gut bestraft werden, wird der Graf von Anguisola er-sucht, er möchte sich beim Gilbernator zu Maylaud dahin verwenden, daß derselbe zur Erhaltung gut"Freundschaft und Nachbarschaft den freien Verkehr gestatte, um so mehr, da die Eidgenossen dieses a»tihrem Gebiet gegenüber den mayländischen Unterthanen auch thun. Wird ad ilMruondum gcnomme"An die ennetbirgischen Landvögte wird die Weisung erlassen, genaue Erkundigungen darüber einzuzieh"'wie ihre Angehörigen im Herzogthum Maylaud gehalten werden, und darüber schriftlich zu berichteAbsch. 32l. v 222. Der spanische Gesandte Graf von Anguisola, welchem einige Beschwerden d"ennetbirgischen Unterthanen über zu harte Steuern, Zölle u. a. m. vorgehalten werden mit der B>t"'bei der Regierung zu Maylaud für Abhülfe zu sorgen, erwiedert: Der freie feile Kauf im Herzogs'""Maylaud werde niemanden, weder Fürsten noch Herrschaften, weder Freunden noch VerwandtenHerzogs bewilligt, weil das Herzogthum nicht so viel ertrage; in Bezug auf die Tratta halte man d>eEidgenossen um den vierten Theil billiger, als andere Nachbarn; er wolle aber über das Begehrenden Herzog schreiben. Wird in den Abschied genommen. Absch. 326. x. ZZg <1569). Daüber diese Beschwerden noch keine Antwort erfolgt ist, wird an den Grafen nochmals mit allem 6"'^geschrieben. Auf den Fall, daß die mayländische Regierung in ihrem unfreundlichen Benehmensollte, sollen die Gesandten aus künftige Tagsazung Vollmachten mitbringen, was man für Gegen"'^''regeln treffen wolle. Absch. 329. r. 22A. Es wird nun, da immer noch keine Antwort eingelangt''-au den Grafen von Anguisola nochmals geschrieben und mit allem Ernst Antwort begehrt. Uri soll ^sönliche Schritte beim Grafeil thun, damit eine Antwort vom Gubernator erfolge. Der Handel wird übrig"'ad mstruondum genommen, um sich nicht entsprechenden Falls auf nächstem Tage über angemessene Sch"^gegen Mahland berathen zu können. Absch. 332. Ii. 223. Da wiederum Anzug geschieht, m>e ^

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