Vier cnnctbirg, Vogtcien überhaupt ^ jzr»
buchtet mit Zuschrift vom 22, August, wie die cnuetbirgischeu Unterthauen iu Bezug auf den KornkaufMayländischcn so übel gehalten werden und wie zwei Untertbanen der Eidgenossen zu Eomo gefangengesezt worden seien. Diese Anzeige wird zum künftigen Verhalt in den Abschied genommen. An den Gu-bcrnator von Moyland wird geschrieben, er möge berüksichtigcn, was die Capitcl enthalten, und den Kornkauf ohne fernere Hindernisse gestatten; er möge auch die zu Eomo Gefangenen ohne Verzug freilassen,"der dann dem Landvogt berichten, warum dieselben gefangen gcsezt worden; über beide Punkte möchte^ bald antworten, Absch. IM. ll. — 211<i Der spanische Gesandte Bosso berichtet, daß er den Auftragden König ausgerichtet habe und entsprechende Antwort erwarte, ferner daß, wenn auch gegenwärtigd^l Korn aus dem Hcrzogthum zum Unterhalt des ConciliumS fortgeführt werde, dennoch das nöthigeur die ennetbirgischcn Herrschaften werde bewilligt werden, wenn man Anordnungen treffe, daß weder^rug noch Fürkauf geschehe, — Wird all roloroiilluin genommen, Absch, 146, g. — 2117 Weisung anennetbirgischcn Landvögte, betreffend den Kornbezug aus dem Mayländischcn, (S, d, Absch. 145.1.).—(1562), Die ennctbirgischen Laudvögtc berichten über verschiedene Gewaltthätigkeitcu gegen solche,^lche Korn aus dem Mayländischcn tragen. Von diesen Berichten will man später bei Anlaß der ErGerung der Capitel mit Moyland Gebrauch machen, Absch, 162, kl, — 211i1 Auf die Beschwerde deswuschen Gesandten, daß etwa fünfundzwanzig Mcndriser bei 15 Saum Salz zu Eomo auf mahländi-Gebiet geführt haben, was bei Leib und Leben verboten sei, und daß sie dazu noch die Commissarien"schluchz haben, werden die beiden Landvvgte von Lauis und Mcndris mit dem Untersuch des HandelsAuftragt, Absch, 176, k. — 211» Zusicherung des GubcrnatorS von Moyland, auch denjenigen LandKorn zukommen lassen zu wollen, welche es allenfalls noch nicht erhalten haben, (S, d, Absch,>Ne> Dieses Anerbieten des Gubcrnators wird mit um so mehr Anerkennung aufgcnom-
'6 als es, da die Eapitcl bereits ausgelaufen sind, lediglich aus guter Nachbarschaft entspringt. Hin-"tten sog nächsten Tage angezogen werden, daß er den Durchpaß für das Korn nicht gestatten
I8st' Elches den eidgenössischen Untertbanen aus dem Hcrzogthum Savoyen zukommen sott, Absch,— HI2, (1564), Die Landschaft Lauis bittet um Verwendung beim Gubcrnator zu Moyland,' kr, wenn der Herzog von Savoyen ihr 4066 Saum erlauben würde, den Durchpafi durch das Herzog-gestatte» möchte. Der Gubcrnator antwortet auf das an ihn gestellte Gesuch: Er wolle nicht allein6e 4666 Saum, sondern auch, was später noch nöthig, passieren lassen, Absch, 266, g.—21g, Schwyz^ die Anzeige, daß die Mayländcr wegen ihres diesjährigen MißwachseS große Ladungen Wein in^ ciinetbirgischen Landschaften aufkaufen und aus dem Land führen, während sie den ennctbirgischenJulianen den feilen Kauf verweigern und weder Korn noch anderes zuführen lassen, vorgebend, daß^ ^bst zu wenig schüzcnde Maßregeln gegen die herrschende Seucbe getroffen worden. Weil nun dieses^ ^"ken namentlich den III Orten Uri, Schwyz und Unterwalden zum Schade» gereicht, wird denbögtcn befohlen, stc sollen, bis auf weiter» Bescheid, bei einer Buße von 166 Ducaten verbieten,a» jemanden im Hcrzogthum Moyland zu verkaufen, — Die Sache wird zugleich all mslruknllum^ "oinnien, Absch, 265, ll. - 21», (1565), Da von den Gesandten auf den ennctbirgischen Jahrrech-f die Anzeige eingelangt ist, daß den ennctbirgischen Unterthaucn der Kornkauf im Mahländischeuichnz versperrt werde, wird der spanische Gesandte ersucht, dafür zu sorgen, daß ihnen bis auf nächste^sazung der Kornkauf einigermaßen erlaubt werde, indem dieses bei den Eidgenossen geneigten Willen^eke» würde, Absch, 256, x. — 21». (Iü66>, An die in Baden befindlichen Gesandten wird geschric