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Vier ennetbirg, Vogteien überhaupt.
hievon Mittheilung gemacht, auf daß sie die 2000 Mütt für daö Jahr 1559 also verabfolgen können, —Dem mayländiscben Gesandten wird schließlich geklagt, daß die Aufseher sich ungebührliche Gewaltthätig-keitcn erlauben und daß auch die KaftanienauSfuhr verboten worden, was früher nicht vorgekommen sei,mit der Bitte um Verwendung beim Gubernator, daß gute Freundschaft und Nachbarschaft beobachtetwerde, Absch, 89, oo. — I?»«. (1560), Nri, Schwyz und Untcrwalden werden wiederholt erinnert, ihreLandschaften Bcllenz, Riviera, Livinen und Bollenz dazu anzuhalten, daß diese ihren Antheil an die Ko-sten für die Sendung der Landvögte Pfhffcr und Frculer an den Herzog von Alba in Moyland demLandvogt zu Lauis abtragen, Absch, 99, I. — Anzeige des mayländischen Gesandten, daß die
2000 Mütt bezogen werden können, Ansuchen an ihn, dafür zu sorgen, daß das für die von Lauis be-stimmte Korn nicht mehr nach Novara, sondern an einen gelegener» Ort gebracht werde, (S, d, Absch'98, kk), — Der Gubernator von Moyland, Markgraf von Pcöeara, antwortet auf die ihm mit-
gcthcilten Beschwerden, daß nicht gemäß der Eapitel Korn verabfolgt werde: Er wolle den Eidgenosse"so viel möglich behülflich sein, obschon jezt der Preis bis auf >5 Pfd, gestiegen sei, nur müsse er vm-erst ein Verzeichnis? über alles im Herzogthum geschnittene Korn aufnehmen lassen; dem Begehren, daßjedermann befugt sein solle, vier Stare Korn ohne Licenzen zu kaufen, werde er, obschon in de"Capitclu nichts davon stehe, zu entspreche» suchen, Absch. 106, t>. — I«»«». Die cnnetbirgischen Unter-thanen klagen abermals, daß ihnen, bei Strafe des Hängens, keinerlei Lebensmittel aus dem Herzogth«'"Moyland verabfolgt werden dürfen. Daher wird au den Gubernator ernstlich geschrieben: Man ver-nehme mit Verwunderung, daß seine Amtsleute sich so unnachbarlich benehmen, während die Eidgenosse"den Mayländern alle Bedürfnisse, als Vieh, Leder, Nnschlitt, Wein, Holz u, a, m, ohnc Hinderniß zukomme"lassen und zudem dieses Jahr alles im Herzogthum sehr gut gerathen sei; er möchte dafür sorgen, daßihnen der feile Kauf nicht so gänzlich abgeschlagen werde, damit man nicht zu einer ähnlichen Spcrru"?genöthiget würde. Auf den Fall, daß dieser Schritt ohne Erfolg bliebe, soll sich jedes Ort darüber be-rathen, was weiter zu rhu» sei, Absch, 111, t, — Da die Mayländer einige, welche Korn kaut'r"
wollten, gefangen nach Moyland abgeführt haben und nun beabsichtigen sollen, dieselben .auf'szu verkaufen", so soll jedes Ort seine Boten auf den Tag zu Einstcdeln darüber instruieren was ">a"thun wolle, um dieser nnnachbarlichen „Tirannei" los zu werden, Absch, 112. k. — Der Laudvvlsssoll an Schwy; berichten, wie es sich mit dieser Gcfangennehmung verhalte. Schwyz wird ermächtigt,Eingang jenes Berichtes dann in Aller Namen die nöthigen Schreiben zu erlassen, Absch 119,
<156l), Der III Orte Unterthanen zu Bcllenz, Livincn, Bollcnz und Riviera haben ihren A«th^an die Kosten für die Gesandtschaft nach Moyland zu Erlangung von Getraide noch immer nicht bezahlt ^Die III Orte werden daher ersucht, dieselben zur Bezahlung der unbedeutenden Summe anzuhalte"Absch, 120, v, — Der mayländische Gesandte Marc Anton Bosso berichtet, was der Gubernatvt
bezüglich des KornkaufS thun werde. Sein Vortrag wird in den Abschied genommen. Dabei wird >t""jedoch bemerkt: Man wisse zuverlässig, daß das Herzogthnm ganz wohl mit Korn versehen sei, daßdie Eidgenossen nicht gemäß der Eapitel gehalten werden; er möge daher dafür besorgt sein, daßKauf bewilligt werde; die cnnetbirgischen Landvögte seien angewiesen, die Fürkäuflcr zu bestrafen,198. .i, — Der Markgräfin von Montfcrrat, welche in Betreff des Durchpasseö des für die en»ctb
Herrschaften bestimmten Korns wohlmeinend geschrieben hat (12, August), wird angemessen gedankt; 'h^Zuschrift wird dem Landvogt zu Lauis übersendet, Absch, 138, Der Landvogt zu