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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1156
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Vier ennetbirg, Vogteien überhaupt.

Untersuchungen gegen die eingeklagten Frevel angestellt worden seien, die aber zu nichts geführt habe»,"-ES langt ferner ein Bericht ein vom Landvogt zu Mendris über seine Verrichtungen in Moyland inBetreff der streitigen Landmarchen zwischen Stabbio und Arcisate, dahin gehend, daß der Gubernatorvon dem Vertrage, der vom Herzog von Alba vorgeschlagen worden, nichts wissen wolle und Berichsgung der Anstände nach seinem Sinn verlange.Daher wird nun an den Gubernator geschrieben:den ennetbirgischen Unterthanen der freie Kauf des Getraides gesperrt werde, so seien die Eidgenosseder Ansicht, daß ihnen die Capitcl nicht gehalten werden; man bedauere dieß und ebenso, daß der Streiküber die Landmarchen nicht berichtigt werden wolle; deßhalb ermahne man ihn ernstlich, den Capitcl»Genüge zu leisten, sowie die Eidgenossen ihrerseits thun; sonst würde man genöthiget, auf M>t^und Wege über Austritt aus den Capitcln zu denken. Dieses alles wird all insti uo.nlluin in denschied genommen, Absch. 28. o. 182 Die beiden Landvögte von Lauis und Mendris, welche a>^Auftrag der XII Orte vom 28. October 1555 wegen des Kornkaufs mit dem Herzog von Alba inland unterhandelt hatten, geben Rechnung über ihre Auslagen. Landvogt Pfyffer hat mit vier Person"'für achtzehn Tage 29 Kronen 9 Krz. ausgegeben und Landvogt Freuler mit drei Personen 86 Krone»-und da man deren Rechnung billig gefunden, wird verordnet, daß die von Lauis den Pfyffer und ^von Mendris den Freuler unverzüglich bezahlen sollen. Weil aber der III Orte Unterthanen zu BelltNi-Livinen, Bollenz und Eresciano ebenfalls ihren Nuzen davon gehabt haben, so werden die drei Ort"ersucht, ihre Unterthanen anzuhalten, einen angemessenen Beitrag an diese Kosten zn geben. Jn Zuku"^sollen der III Orte Unterthanen auch benachrichtigt werden, wenn man wieder Boten nach Moyland,Korn zu erlangen, abordnen will. Absch. 28. g. 183. Der mayländische Gesandte AScanius Ma^meldet weitläufig, wie viel Gutes den ennetbirgischen Unterthanen erwiesen werde, indem ihnen seit de>"December gegen 8000 Mütt Korn verabfolgt worden seien, ohne dasjenige, welches sie stets auf ^Märkten kaufen; er begehrt, daß man die von Coldrerio und Luggaruö nach Verdienen strafe, weil >"»mit bewaffneter Hand Korn auS dem Hcrzogthum abgeführt haben. Er bemerkt ferner, daß der Eard"'^(Gubernator) in Betreff des Landmarchstrcites auf Antwort warte, indem der vom Herzog von Alba a>^gerichtete Vertrag nicht richtig aufgefaßt werde, und berührt noch viele andere unbedeutende Dinge. ^Dagegen berichtet der Landvogt von Luggarus, wie die Unterthanen beim Kornkauf im MayländiM"geplagt, ja sogar angefallen werden, wie sie wochenlang in Moyland auf die Licenzen warten müsse» ^Endlich langt eine Anzeige von den auf den ennetbirgischen Jahrrechnungen befindlichen Boten ein, ^zu Moyland einem Gardeknccht von Bologna Briefe erbrochen worden seien.Da nun aus diesem a»""ersichtlich ist, wie die im Herzogthum Moyland gegen die Eidgenossen gesinnt sind und daß selbesCapitel nie gehalten haben, da man ferner erwägt, daß beinahe auf allen Tagsazungen seit Aufrich^der Capitel Anstände mit Moyland vorkommen und daß namentlich der Gesandte AscaniuS viel U'lw>^"in der Eidgenossenschaft anrichtet, so wird dieses alles in den Abschied genommen, um bis zu-B'Tagsazung über geeignete Mittel nachzudenken, wie solchem abzuhelfen ist. Absch. 36. I>. 18«. ^nius Marsus hatte in einer Zuschrift einige Personen namentlich bezeichnet, welchen Korn vcrab^worden sei. Bei näherer Untersuchung zeigt sich aber, daß seit Mitte Januar gar keine Lieenzen bew^worden. Absch. 37. g. 183. Der Abschied von Baden, betreffend die Kosten der Sendung der Lo''^Vögte Pfyffer und Freuler wegen des KornS, wird unverändert belassen; dagegen wird in den ^schied genommen, ob man auch die von der Riviera zu einem Beitrag an diese Kosten anhalten