Vier ennetbirg. Vogteien überhaupt, >155
ileworden, indem sogar die Märkte zu Como, Färris (Varesc) u, a, m, verboten worden, indem jenen,solche im Herzogthum gekauftes Korn heimtragen wollen, solches an der Grenze weggenommen werde,'"dem ungeachtet des 4, Artikels der Capitcl, gemäß welchem die eidgenössischen Unterthanen ihre auf"">l)ländischem Gebiet gelegenen Guter frei bcnuzcn dürfen, solches von den mayländischcn Beamten ver-mehrt werde, indem die mayländischen Beamten unter die stipnlierten 6906 Mntt auch Reis und Fasmus^chncn, indem endlich die eidgenössischen Unterthanen die Lieenzen für kleine und große Fruchtankäufe""hegen den Capitcl» stets zu Mahland holcu müssen; durch Zerschlagen der eidgenössischen MarchstcineMischen Areisatc und Stabbio durch Mahländcr sei den Eidgenossen Schimpf angcthan worden; denn sie. geglaubt, daß die Anstände durch den Vertrag beigelegt gewesen; wegen dieser und anderer Be-^Mcrden begehre man daher, daß er beim Gubernator darauf dringe, daß die Capitcl gehalten werden,"^eiii man sich sonst auch nicht mehr daran gebunden halte, Absch, 2t>, i, — 177 Abgeordnete vonbegehren, daß die Kosten der Sendung der beiden Landvögte nach Mahland auf alle LandschaftenZuheilt werden. Da man aber vernommen hat, daß die von Bellenz und andere nichts daran bezahlen,^"gleich an dem Korn nicht verzichten wollen, so sollen die Gesandten auf nächste
g>Mng Vollmachten mitbringen,,wie mau die Kosten verthcilcu und ob man den Landschaften, welchedaran bezahlen wollen, in Zeiten der Thenrung dennoch von dem Korn verabfolgen wolle oderAbsch, 29, k. — 178. (1557), Antwort des mayländischcn Gesandten bezüglich der Vcrabfolgung" Korn, des Vcrkanfens der Liccnzscheinc, des Marchstrcits zwischen Stabbio und Arcisate, des neuen' "llcs und der Viehmärkte, (S, d, Absch, 2(1, !.), — !7?» Die von Lauis bitten, man möchte ihnen
"erhelfen, daß ihnen die Kosten der Abordnung nach Mahland, im Betrag von 13(1 Kronen, von
hzu
""Hern Landschaften vergütet werden, Vogt Andreas Frculcr berichtet über seine gehabten Auslagen;Ain ^ Landvogts Jost Pfhffer soll sich Luccrn bis zum nächsten Tag erkundigen, um dann be-können, wie man diese Kosten vertheilen und wie man die beiden Landvögtc entschädigen^ ^ Absch, 2(1. >>, — 181» Der Landvogt und gemeine Landschaft zu Lauis schreiben: CS werde den^h^'ten immer vorgegeben, wie viel Korn der Gubernator von Mahland ihnen zukommen lasse; es seih'" H^fte davon wahr; ja im verflossenen Jannar sei eS ihnen gänzlich abgeschlagen worden;
Hülfe und Rath, damit die Capitcl an ihnen gehalten werden und sie nicht in Hun-Aminen, ^ W'rd in den Abschied genommen, Absch, 26, w. — 181. AScaniuö MarsuS cr-
""l! Der Gubernator zu Mahland habe ihm aufgetragen, den Eidgenossen vorzustellen, wie ihrenlnrgjscht>,l Unterthanen bisher bedeutend viel Lieenzen bewilligt worden (seit dem Januar schon überMütt), wie wegen Beschädigungen durch die Franzosen eine Thenrung erfolgt und der Preis eines
'üls Waizcn auf 15 bis 16 Pfund gestiegen sei; gemäß der Capitcl sei aber Mahland nur zu 2999"sc» ^hflichtet; man möchte jemanden beauftragen, der alle Monate das betreffende Quantum in Em-
^litt
?. . .
"ü zu nehmen habe; seit einiger Zeit seien bei der Kornansfuhr viele Anstände, ja sogar Gcwaltthätig-
keiteu
, ' und Drohungen von Seite der eidgenössischen Unterthanen vorgekommen; es begehre daher der Gu-
daß man die Betreffenden nach Verdienen strafe.—Nun berichten aber die beiden Landvögte von""h MendriS in einer Zuschrift, daß ihnen die mahländische Regierung lcztes Jahr, als der Mntt
^ig gegolten, den feilen Kauf nicht laut der Capitel bewilligt babc, daß bis Mitte Deccm-
^ "lle vierzehn Tage nur einige Mütt verabfolgt worden seien, von da an bis zum 22, Februar^ "'chtö mehr, daß sie die Vcrabfolgung von 6999 Mütt gänzlich in Abrede stelle» müssen, endlich daß