Vier ennetbirg, Vogteien überhaupt, i >Z7
sollte, — Da nun früher über die Belohnung der AmtSleutc und Diener eine Verordnung aufgestelltworden, so ist mau der Ausist, daß jene Boten über ihre Befugniß gehandelt haben und daß man sich inZukunft streng an jene Verordnung halten soll, Absch. 46, k. — 3. (1558). Da ungeachtet wiederholterAnregungen noch nichts darüber festgesezt worden, wie die cnnctbirgischcn Beamten, wenn sie in Ge-schäfte,, reisen müssen, zu cutschädigen seien, so wird eS in den Abschied genommen, damit auf nächstem"ich zu Baden hierüber etwas beschlossen werde, Absch. 57, o. — (1564), Es wird Anzug gemacht,die ennctbirgischen AmtSleutc beim Bezug der Bußen auf eine die eidgenössischen Einnahmen benach-teiligende Weise verfahren, indem, wenn z.B. einer um 86 Krön, gebüßt worden, der Landvogt den ihmAnkommenden dritten Theil mit 16 Krön, vorab beziehe und der Kammer nur etwa drei verrechne, oder,ecni, einer zu 16 Kronen verfalle», der Landvogt drei nehme und der Kammer eine als ihren AnthcilRechnung bringe, — Daher soll jedes Ort seine ennctbirgischen Boten ernstlich beauftragen, für Ab-'ilse zu sorgen, Absch, 219, x. — 3. <1579), ES wird vorgeschlagen, entsprechende Maßregeln gegen die'Nerkliche Abnahme der Einkünfte der Landvögte zu treffen, Absch, 566, o.
l>. Zeit der Jahrrechmmgen,
Brt. <», (1586), Das Begehren dcö LandammannS Lussi von Unterwaldcn, gegenwärtigen Ver-6ers der Landvogtei LauiS, man möchte aus verschiedenen erheblichen Gründen die ennctbirgischen^ "l)rrcch„„„sE„ und den Aufritt der Landvögte daselbst auf den Herbst verlegen, wird ml roloiondnin'Nominell, Absch, 598, n. — 7, Der Antrag für Verlegung der cnnctbirgischcn Jahrrcchnungen von^ lau»! auf Michaelis wird nochmals in den Abschied genommen, weil die Sache in allen Orten vor^ ^ochsten Gewalten gewiesen ist und man daher jezt nichts über selbe beschließen will, Absch, 5)97, e.—»)>>.- Jedes Ort soll seine Meinung über diesen Vorschlag beförderlich an Luecrn einsenden,
^"7 665, lv, — .«», Die Gesandten auf die Jahrrechnnng zu Baden sollen über die beantragte Ver-K>iig ennctbirgischen Jahrrcchnungen instruiert werde», auf daß man sich endlich dort darüber vcr-"ugen könne. Auch den vier evangelischen Städten wird zu ihrem Verhalt Mitthcilung hievon gc-^ 'i, Absch, 616, 8. — II» ES wird nun beschlossen, daß vorläufig dieses Jahr die Jahrrechnnng zu^ w auf Michaelis beginnen soll, daß jedoch die Gesandten nach ihrer Zurükkunft zu berichte» haben,^ zwekmäßiger, oder ob man eS bei der alten Hebung belassen solle. Den ennctbirgischen Landvög->vird davon Mitthcilung gemacht, mit dem Befehl, über Zölle, Landsteucrn, Strafen n, s, w, bis dahinNtc Anflicht halten, Absch, 611, I>. — II, (1582), Bern stellt den Antrag, man möchte den lezt-hss» Beschluß über Verlegung der Jahrrechnungen auf Michaelis wiederum aufheben und es bei der^ah" belassen. Dieser Antrag, sowie ein Vorschlag des LandammannS Waser um Verlegung dieser
^6'echnnngen auf St, Verena Tag (1, September) werden in den Abschied genommen, Absch, 626.x.—M Zuschrift des LandammannS Lnsfi, betreffend Verlegung der Jahrrcchnungen, wird jedem Botenäniftljch mitgetheilt, Absch, 627, n. — 13. Da die lezteS Jahr beschlossene Verlegung der ^ahrrech-^ ''ist» von Johanni auf Michaelis sich wegen des Schneefalls auf dem Gebirg und wegen anderer. '^^genheiten nicht als zwekmäßig herausstellt, so wird beschlossen, selbe wieder nach alter Hebung ab-"ficn, entgegen einem andern Antrage, der sie auf den l.Septemb, gesczt haben möchte, Absch, 682. t>.
>'. Kosten t'cini Aufritt der Lnndvögtc; Gnstcreien,
^ ^lrt i/^. (1567), ES wird Anzug gemacht, daß gegen bestehende Verordnungen die Gesandten aufennctbirgischen Jahrrcchnungen sich wieder Gastereien geben, Reisen nach Mavland machen und die
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