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Vier rnnttlunjischt Vngttien ükrrhaupt.
l^auiö. Mendrio. Luggarus. Mainlstal.)
I »hat t.
, Verwaltung i»> Allgemeine».
a. Besoldung nnd Entschädigung der Beamte». 1—5.K. Zeit der Jahrrechnungc». 6—13.
«!. Kosten beim Ausritt der llandvögte- Gastereien. 14—>13.2. Amtsrcchnungen. 19—>19.
,i. Justizsachen.
s. Im Allgemeinen. Anfhebung von Urtheilen. Libericrnng.
Appellationen. Berechtigung von Geistlichen, 50—34.K. Verbot der Miet und Gaben. 85,—>192.c. Besondere Justizfälle. 103—114.
>,. Polizeiliches 115—l45.
,>. Verhältnisse mit Moyland.
->. Capitcl mit Moyland. 140 '150.l>. Ankauf von Gütern-, Bestcurnng deren Ertrags. 157— t^>>-. Verschiedenes. Kornkanf. VerkchrS> und Transitbeschrä"»»»gen. Grenzplakereicn. 172-205.
<i. Kriegssache». Geschnz zu J,nis und Bellenz. 206—237.?. Flüsse nnd Bäche. 288.
». Zollsachen. 280-290.
!,. Kirchliches. 207—308.
» Verwaltung im Allgemeinen
a. Besoldung und Entschädigung der Beamten.
Art. !. (1556). Abgeordnete derer von Lauis, Luggarus und Mendriö beschweren sich daß -»llezter Jahrrcchnung den ennetbirgischcn Landvögtcn die Besoldung aus Kosten der Landschaften erhöhlworden, obschon man ihnen versprochen, sie bei ihrem alten Herkommen bleiben zu lassen nnd bitte»'man möchte es bei der bisherigen Besoldung der Landvögte belassen. Auch die Landvögtc schreiben, >»""möchte ihretwegen den Untcrthanen keine Neuerungen aufbürde». Es wird daher ans Ratifieation h'"beschlossen, von den im Jahr 1539 aufgerichteten Eapitcln nicht abzugehen. Absch 5 g — 2 (l5S7)'Basel macht Anzug: Es seien auf lezter cnnetbirgischer Jahrrechnung jedem Diener der Boten aus dc»>gemeinen Sekel K Kronen gegeben worden; das sei eine Neuerung, die wiederum aufgehoben werde»