Freie Aemtcr,
11:!5
geordnete von Schultheiß und Rath zu Mellingen suchen bei den VIII Orten um die Bewilligung nach,2000 Gld, auf ihre Stadt aufnehmen zu dürfen, um den der Stadt bewilligten Wochcnmarkt mit Korn,^alz u, a, m, versehen und die Straßen unterhalten zu können. Auf den Bericht aber, daß stc schonfrüher Geld aufgenommen haben, wird ihr Begehren all iiistruolillum genommen. Absch. 5o2. 6. —(1580). 'Da man vernommen hat, daß die von Mellingen jemanden zum Vchulmeistcr erwählthaben, der ehrlos und nicht katholisch sei, wird dem Landvogt und Landschreibcr anbefohlen, nachzufor-men, wer die Sache betrieben habe, und darüber au Lucern zu berichten; ferner soll er denen vonMellingen befehlen, diesen Schulmeister unverzüglich abzusezen und anstatt dessen ihren Burger, deniungen Hans Carli, zu erwählen. Absch. 578. k.
5
»