Druckschrift 
4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
1133
Einzelbild herunterladen
 

Freie Aemter.

Hans Jakob Meyer von Brcmgarten und der Frau Meisterin von Hermetschwhl in Betreff der Mühlei" Brcmgarten sollen die Gesandten von Luecrn und Unterwalden auf ihrer Heimreise zu vereinbaren^chen, Absch. 581. l. 177 (1584). Die Beschwerde derer von Mchrcnschwand und Lunkhofcn über^ Mühlewuhr in der Rens; zu Hcrmctschwyl, durch welches ihneu seit Jahren an ihrcil Güter» großerSchaden zugefügt worden, wird ml inKruoinluin genommen. An den Abt zu Muri und an die Fraueffterin zu Hermetschwvl wird davon Mittbcilung gemacht, damit sie sich zu verhalten wissen. Absch.

>1. Cuuimenthueci de» deutsche» Ritterurdeu» zu e>i,chrch.

Art. l> 78. (l557). Abgeordnete des CommcnthurS und der Capitelhcrren des Deutschen Ordens^'n um das Recht, die im Haus Hizkirch vorkommenden kleinen Frevel selbst bestrafen zu dürfen, inen> dieffg Recht dem Orden überall in solchen Häusern zustehe; große Frevel aber, als Verwundung,Ucdbruch, Scheltungcn u. dgl. bestrafe natürlich die rechte Obrigkeit.DaS Gesuch wird in den Abschied^nominen. Absch. 28. vv. 17k». Dem Gesuch wird nicht entsprochen, sondern man will vielmehr beir alten Ucbung verbleiben, nach welcher alle Bußen, ob sie groß oder klein seien, den VII regierendenangehören und durch den Landvogt einzuziehen sind. Absch. 88. k. 1.80. (1565). ZweiMr von Zürich beschweren sich, daß der Commcnthur eine von seinem Vorgänger (Wetter) gegen sie^lffgangcnc Bürgschaft nicht anerkennen wolle, behauptend, es habe kein Commcnthur die Befugniß,as den Ordenöhäuseru zu vcrsczcn oder zu verbürgen. Der Anstand wird in den Abschied^omuicu, damit jedes Ort seine Angehörigen warnen kann. Absch. 256. I>. 181. (1575). Der^"'^uthur meldet an die V Orte: Das Rittcrhaus Hizkirch sei bisher ein offen Haus gewesen; unter^ ^'^rn Commcnthurcn seien zwei Priester darin gewesen, jezt drei, und dennoch wisse man oft keinen^ anden, wenn ein Priester begehrt werde; auch schleichen sich fremde Landstreicher und Bettler in'sstehlen, was sie können, ja er sei oft in seinem Zimmer seines Lebens nicht sicher; er wünsche^ das HauS zu schließen und einen eigenen Thorwart zu halten, dem die Priester, wenn sie hinausanzuzeigen haben, wo sie zu finden seien; das HauS solle nichtsdestoweniger der VII Orte offenund eS solle auch am Almosen nichts abgehen.CS wird ihm bewilligt. Absch. 465. :>.(1581). Der Commcnthur beschwert sich durch den Laudvogt und seinen Ammann, HanS an deraieud von Luecrn, daß einige seiner Kirchgenosscn sich trozig und widerspenstig gegen ihn benehmen,big/ Gefallen die Priester ein- und absezcn und erst noch während dieser Tage sich unterstanden^ k>i, den Lcutpriestcr, einen fromme» eingezogenen Mann, zu entfernen, während laut des Hauses»n, Commcnthur allein das Recht zustehe, die Priester zu ernennen und abzusezcn, und bittet

so» Rath. Daher werden Schultheiß Pfyffcr und der Landvogt dahin abgeordnet, der vcr-

Gemeinde vorzuhalten, wie sie erst kürzlich Verzeihung für ihren früher» llngchoriam erlangtk, und sie zu ermahnen, von derlei Dingen abzustehen und den regierenden Orten anzuzeigen,soll"-' ^ ihre Priester sich zu beschweren haben. Sic werden übrigens in die Kosten verfällt: zudem^ der Landvogt nach Verdienen strafen. Absch. 667. o.