Freie Aemtcr,
I>, Zchivesterhmis (FranziSkancriiau») z» Bremgcirte».
Art I<»7 (1580), Da das Schwesterhauö zu Bremgarten seit einigen Jahren übel verwaltet wor-den ist und ihm sogar einige Einkünfte ab Händen gekommen sind, wird dem Schultheiß ChristophHoneggcr anbefohlen, dafür zu sorgen, daß dem benannten Haus alles wieder zurükcrstattct werde, unddabei niemanden zu schonen, Absch, 576, Ii,
c, Benedictincrinneiikloster Hernictschwyl,
Art. I <»8. (1562). Lucern wird beauftragt, im Namen der V Orte beim Abt zu Muri und beider Frau Meisterin zu Hermetschwhl über das Benehmen des Schreibers Höslin von Glarus in'sgeheii"Kundschaften aufzunehmen, welcher nach der vorigen Frau Meisterin Tod mit deren Siegel einen Bliesgefälscht, dem Kloster Geld entfremdet und dergleichen Sachen mehr sich erlaubt hat, Absch, 146. i.«<»!» Ebenso. Absch, 170. i. — !7s>. Abschriften der Kundschaften, welche über die Handlunge"des Schreibers Höslin von GlarnS zu Hermetschwhl aufgenommen worden, werden jedem Boten mfl-gcthcilt. Dem Abt von Muri wird genaue Beaufsichtigung der Frau Margaretha anempföhle». DasGuthaben der nach Brcmgartcn entflohenen Frau Katharina soll verarrcsticrt werden, Absch. 176. I«. '1,7«. (1566), Der Handel wegen der Verlassenschaft der Frau Meisterin, beziehungsweise wegen desSchreibers Höslin, wird auf nächsten Tag zu Baden verschoben; inzwischen werden die Verhandlungendes leztcn TageS dem Abt von Muri zugeschikt, damit er davon Einsicht nehme und seine Ansichten da-rüber den Boten von Lucern und Unterwaldcn auf ihrer Durchreise nach Baden eröffne, Absch. 187.172 (1586), An den Prälaten von Muri wird geschrieben, er soll die Frauen von Hermetschwhl >"üeinem tauglichen Priester versorgen und den gegenwärtigen wegen seines ärgerlichen Wandels entlasse"'er möchte ferner dafür sorgen, daß der angefangene Bau des Gasthauses beförderlich vollendet werde,damit das Gotteshaus nicht so viel „Ueberlauf" habe und Acrgerniß vermieden bleibe, Absch, 746, I"
Reusi. Mülilewuhr und Fach zu Hermetschw>)I,
Art. « 73. (1561), Die Frau Meisterin bittet um die Bewilligung, bei ihrer neuen Mühle ein Aacbzum Fischfang in die Rcuß machen zu dürfen. Da man nun nicht weiß, ob die von Brcmgartcn dieseszugeben werden, so werden die Boten von Lucern und Unterwaldcn beauftragt, auf ihrer Heimreise Ddarüber zu erkundigen und dann auf nächstem Tag zu berichten, Absch. 120. w. — « 7A. (1566). D>sBoten von Luccrn, Uri, Schwhz, Unterwaldcn und Zug sollen auf ihrer Heimreise das Fach, welchesdie Äbtissin von Hermetschwhl in die Rens; hat machen lassen, untersuchen und auf nächstem Tag darü-ber berichten, Absch. 205. p. — S 73. (1566), Die fünf Gemeinden Lunkhofen, Hermetschwhl, Zuffiko"'Word und Nottcnschwhl führen Beschwerde, daß das von der Frau Meisterin zu Hermetschwhl erba"üMühlewuhr ihnen großen Schaden durch Zurükstemmung des Wassers und daherige Ueberschwemi»""!!ihrer Allmenden und Güter bringe, und verlangen Entschädigung. Dagegen crwiedcrt die Frau Meistcri"-daß ihr von den Eidgenossen bewilligt worden, die Mühle und das Mühlewuhr zu erbauen, und daßdie (Überschwemmung jener Güter nicht vom Wuhr, sondern vom ungewöhnlich hohen Wasserstand dctReust herrühre. Da auch noch Luccrn bestätigt, daß dort der Fluß zu sehr verengt worden, werden ciMissGesandten beauftragt, unter Zuzug von Sachverständigen bei niederm Wasserstand jenes Wuhr Z"untersuchen, das nöthige zu verfügen und dann den Anstand wegen der Entschädigung entweder gütl>ä>oder rechtlich beizulegen, oder aber, wenn sich die Parteien dazu nicht verstehen sollten, selben wieder vo>nächste Tagsazung zu bringen, Absch, 268, o. — «7<», (1578). Einen Anstand zwischen der Frau des