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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1130
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Freie Aemter,

eingeführt, das; die Priester zu Boswyl, Wohle» und Hizkirch dieses erlaubt, sich aber damit entschuldigthaben, daß dafür ein anderer Tag gefeiert worden; der Landvogt begehre nun Weisung über sein Ver-halten, Darüber soll auf nächsten Tag zu Baden instruiert werden, Absch, 364, e. 1/47. (1573)-Auf den Anzug, daß dem Schulmeister zu Bremgarten, der lauge zu Basel studiert hat, bezüglich derReligion nicht recht zu trauen sei, wird Zug beauftragt, dem Landvogt anzubefehlen, daß er darüber sichgenau erkundige, Absch, 422, F. 118. (1577). Auf den Bericht, daß die Priester bezüglich dcS Ar-beitend an Feiertagen zu nachsichtig seien, wird an den Abt von Muri geschrieben, daß er allein und nurin dringenden Fällen, z, B, wegen des Wetters und zur Zeit der Ernte, solche Erlaubnisse zu erthcilc»habe, Absch. 514, Ir. 11?» (1578), Auf den Bericht, daß die Pfarrer von Wohleu und Villmcrgt»ein ärgerlich Leben führen, wird dem Landschrcibcr aufgetragen, darüber Erkundigungen einzuziehen unddann zu berichten, Absch, 537, <z. 15«l» Auf daS Ansuchen dcS Barfüßer-GuardianS, dem die beide»Schwefterhäuser zu Brcmgartcn und Würenlingcu zu visitieren und reformieren obliegt, mau möchte ib»>bchülflich sein, daß diesen Häusern ihre verlornen Einkünfte wieder crsczt werden, wird an die Gesandte»zu Baden darüber geschrieben. Auch wird dem Guardian eine Bollmacht ausgestellt, die Verhältnisse da-selbst wieder in Ordnung zu bringen. Jedes Ort soll sich darüber entschließen, was mau inzwischen »"ldenen von Brcmgartcn bezüglich ihrer Freiheiten und der Gewahrsamcu der Gotteshäuser, und wie »rsich gegen ihren Schultheißen benehmen, sprechen wolle, Absch, 555, 5. 151 (1580), Es kömmt z»rSprache, wie die von Brcmgartcn mit dem Kirchengut wirfhschaften und wie dort bezüglich der Täu-fer und der Leichtfertigkeit in Glaubenssacheu stehe; defihalb werden dem Landvogt angemessene Befehltertheilt, Absch, 584, p. 152 Schwyz soll mit dem Decan zu Einsiedel» Rüksprache nehmen bezüg-lich des Priesters, den er mit der Pfründe zu Sarmcnstorf zu belehnen vorhat, der aber seiner Lieder-lichkeit wegen den Unterthancn verhaßt ist, damit er einem andern ehrbaren Geistlichen die Pfründe ver-leihe, Absch. 584, r. 153. (1581). An Schultheiß Honegger in Bremgarten, der wegen seines Eifersfür den katholischen Glauben viel widerwärtiges leiden muß, wird eine tröstende Zuschrift (13, Januar-erlasse», Absch, 003. x

15. Kloster

», Benedictinerkluftcr Muri.

G e r i ch t s b » r k c i t.

l?lrt. 151. (1561). Die Beschwerde des AbtS von Muri, daß einer wegen einer Ansprache an den Pst"rer von Lunkhofen bis an den Großen Rath zu Brcmgartcn appelliert habe, während seiner Ansicht nach st'dermann, der au ihn wegen dieser oder einer andern Pfarrei etwas zu fordern habe, ibn an seinem Wohn-orte oder vor dem Landvogt suchen müsse, wird in den Abschied genommen, Absch, 132. x. 155, (IlMDie Gesandten von Luccrn und Schwhz sollen, wenn sie zu Berichtigung der Anstände zwischen denen vo"Schongau und Bettwhl in die Freien Aemter sich begeben, auch nach Muri sich verfügen und die Au-slände des Abts mit den Gemeinden Büuzen und Muri und mit andern Lehenleuten zu vertragen such"''oder, wenn dieses nicht möglich, die Sache auf nächsten Tag nach Baden bringen. Absch, 213. o- ^151». (1565), Es waltet ein Anstand zwischen dem Abt von Muri und der Stadt Brcmgartcn weg"'des Gerichts, TwingS und Banns des Dörfchens Wcrd an der Neuß, Die Öffnung und Kunds-b^derer von Brcmgartcn lautet, daß zwei Thcilc des Gerichts und Banns von Werd nach Lunkhofen »^