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Freie Aemter.
Unterthanen darüber nachzufragen ; beide sollen auf nächsten Tag berichten. Absch. 371. it.— 8?», (1535).Der abtretende Landvogt meldet: l) Daß eö dringend nöthig sei, zu Berichtigung der Märchen zwisäMder Grafschaft Lenzburg und denen von Hallwhl einerseits und denen von Sarmcnstorf anderseits einenTag abzuhalten. 2) Eö habe einer von Dottikon in derer von Othmarsingen Holz zwei bis dreihundertWeiden abgehauen; dafür habe ihn der Landvogt von Lenzburg um 25 Krön, gestraft, welche Strafestdoch, weil jenes Holz in den Freien Aemtern gelegen sei, den regierenden Orten zugehöre. 3> Etlicheaus der Grafschaft Lenzburg befizcn Güter in den Freien Aemtern; lcztes Jahr habe der Landvogt vonLenzbnrg solche, die den Auffahrtstag nicht gehalten, bestraft; er glaube nun, daß der Landvogt in den FreienAemtern solche aus der Grafschaft Lenzburg, welche die Feiertage nicht halten, ebenfalls bestrafen solle4) Es besize einer auS der Grafschaft Lenzbnrg ein Gut zu Hcndschiken, welches zum Thcil in de»Freien Aemtern liege, und eine Fischenz in der Bünz; da derselbe aber so weit fische, als sein Gut gebe,habe er es ihm bei 10 Pfd. Buße verboten. — Nach Anhörung dieser Beschwerden werden SchultheißFlekeustein und der Landvogt und der Landschreiber beauftragt, zu gelegener Zeit mit dem Landvogt vo»Lenzburg einen Augenschein über die streitigen Punkte abzuhalten und diese Anstände zu erörtern.Die beiden Gesandten sollen auch Vollmacht haben, bezüglich der Anstände derer von Uczwyl über W»«und Waid zu bandeln Abscb. 710. 5!.
S9 Iustizsactio»
«, cyerichtswcscn.
Art. 99 <1562». Der Landvogt macht die Anzeige, daß an fast allen Gerichten Uebung sei, daßbeim Abmehren viel Unfug durch Knaben oder durch auf der Gasse zusammen gelesene Leute vcrüb>werde, und bittet um Abstellung dieser Mifibräuche. -Wird all inKruoiillum genommen. Absch. 102.91. (1503). Glarus soll den Landvogt um Aufschluß darüber befragen, was für Mißbräuche an denGerichten beim Abwehren vorkommen und wie viel ungefähr ein Frevel- und Bußengcricht den Vll reg>c>enden Orten koste. Absch. 133. ich.—9^. (1530). Der Landschrciber zu Baden soll berichten, warum dicUrtheilc über Läufer Jakob Leuchlin von Brcmgarten und dessen Schwager nicht gleichlautend fest"Absch. 733. k.
>>. Schuld- und gmdeniugssuchru. Eigculhuinsstreilistkkilcu.
Art. 9.1. (150li. Untervogt Aeppisscr von Wohlen wünscht Aufschluß hinsichtlich einer Anss"^rung von 10 Pfd., die ihm von einer Buße aus der Zeit des LandvogtS Ackermann noch ausstc^'Absch. 132. ll. — 9 t (1502). Der Schreiber Jost Loriti zu Muri begehrt Weisung über verschied^Anstände. Daher wird an den Landvogt geschrieben, er soll dafür sorgen, daß Rudi BiedermannMelchior Meyer, Wirth zum weißen Kreuz in Bremgartcn, seine Ansprache sammt Kosten bezahle,daß der Arrest auf der Anforderung des Georg Schönbrunner aufgehoben und er bezahlt werde.wird all iswlruoiillum genommen, wie man sich gegen solche ungehorsame Unterthanen haltenAbsch. 173. ll. — 9.?. (1504). Auf die Beschwerde des Untcrvogts Jakob Kottmann zu Bettwyl, bctreffend den Schuldhandel des Ammanns Biedermann, wird dem Landvogt aufgetrageil, diesenauf künftige Jabrrechnung zu bringen. Absch. 223. g. — 99. (1505). An den Landvogt wird von ^V katholischen Orten in Betreff des Sohnes des Ammannö Biedermann geschrieben. Absch. 241. 09?. (l!)03). Schultheiß Heinscrli wird beauftragt, bei seiner Obrigkeit sich dahin zu verwenden, daß ^