Freie Aemter lk?5
Hauptmann Kloos dazu anhalte, sich gütlich mit Hans Merz von Mevenbcrg zu vertrauen, damit
kd nicht zum Rechten komme und der arme Mann wieder zu Hand und Heim gelange, Absch. 010, ,i.
<1570), Auftrag an die Handvögte von Baden und der Freien Acuter, die hintcrlassencn Schrisstk» des tllj Krämer von Bremgarten, aus dem Augsttbal gebürtig, der vor dreißig Jahren als armerMann in die Eidgenossenschaft gekommen ist und nun ein Vermögen von 26,000 Kronen hinterlassenawn scht, untersuchen, weil mau vcrmuthct, das; er sein Vermögen durch Wucher erworben habe,^"cr allfällige Kcrnengültcu desselben zu verarresticren, sein Mannrecht zu Händen zu nehme» undkünftiger Tagsazung zu Baden über alles zu berichten. Absch, 067,«157l>, Aus der vor-genommenen llntersuchnng ergibt sich, das; Krämer sein großes Vermögen größtentbeils durch Wuchererworben, das: er in der Grafschaft Bade» bei 2000 Gulden, in den Freien Aemtcrn über >9,000 Gld,^crnenzinse ausgeliehen und von je hundert Gulden Münz vier bis fünf Mütt Kernen als Zinsgenommen hohe, was wider die Mandate ist, und daß seine Erben dieses Jahr schon gegen 700 Gulden über" gewöhnliche» Zins eingenommen haben Es werden daher diese Erben um 1400 Gulden bestraft,^lchc die beiden handvögte bis zum Mai einziehen und auf der Jahrrechnung verrechnen sollen; jedemsandten werden von dieser Summe 10 Kronen als Vercbrung für die dieser Sache wegen gehabteavc und Arbeit zugesprochen; ferner sollen die Erben die Handvögte und Handschreiber für deren Aus-vge» entschädigen, Absch, 060, k. — IttO, (Z572), Der haudvogt und der handschrciber bringen fol-^ ^Beschwerden vor: l)Dast man allcntbalben in den Freien Aemtcrn ohne Vorwissen des Handvogts^ viele zu handsaßcn annehme, die an ander» Orten fortgcwicsen, liederliche heute seien und Höfe und' e> kaufen, ohne sie bezahlen zu können, 2> Daß einige Untervögtc der Ansicht seien, daß die rcgie-des aber Aemtcr, die Kosteil der Armcnfubren zu tragen haben, 0> Daß die Bestzer
v Dörfchens Werd an der Rcuß dem Vogt die Faßnachtbübner und dem llntervogk die gewöbnlichengkga>bcn nicht mehr geben wollen, weil seit dem Rechtsstreit zwischen dem Abt von Muri und der>bi/ ^ ^amgarten über die Niedern GerielUe und Twing und Bann alle Gerichte bis an das Malcfiza>m^ ^ücsprocheit worden, 4> Daß der Untervogt zu Hizkircv alle Zins und Schuldverschreibungen,die in diesem Amt auszustellende» Mannrechtsbriefe, besiegle, wodurch die Freiheiten der regierenden5) <1 ^^"^'ächtigt und dem Handvogt das Siegclgcld und dem haudschreiber sein Hohn entzogen werden'ulich wünsche der Uutcrvogt zu Villmcrgen, daß man ibm das nunmehr erwachsene Findelkind absstid"^ ^ einem Spital versorgt. - Weil aber die Gesandten über diese Punkte nicht instruiertTx, Werden ne in den Abschied genommen, Absch, 096, o. — Die Gesandten sollen auf nächsten
^g über obige fünf Artikel instruiert werden, Absch, 406, v, ittZ, <I5i78), Den Gesandte» wirdliiindschoft »her den Handel des Dietrich Wiscr von Mellingen abschriftlich in den Abschied ge^n. damit jedes Ort sich darüber entschließe. Absch, 558, Ii. I«t! <l579> Da einige an den^ üas, des lcztes Jahr Hingerichteten Wolf Dietrich Wiser Anforderungen stellen, der Handvogt aberseinem Amtsbezirk befindliche Guthaben des Wiser Arrest gelegt hat, weiden enteie auf fünf^ ^i>gleistuiig vertröstet. Der vom handvogl gelegte Arrest wird aufgebobeu und den sandvogt zue>> befohlen, das vorhandene Guthaben des Wiser einzuziehen und auf nächstem Tage darüber Rech""g abzulegen, Absch. 570, <1582,, Den Gesandten von Uri soll das Schreiben übergeben
welches Basel an die VIII Orte um Aufhebung eines von den Erben des Hans Jakob MütschlinI. Jakob Hiltbrand zu Muri gelegten Arrests erlassen bat, damit Uri 'ich beim Handvogt über den